[AO] Ist bei Ehepaar zweimal 1. Wohnsitz möglich?

Hallo an alle die es „wissen“
Eine Frage die uns in einer „Runde“ beschäftigt hat…
angenommen ein verh. Paar möchte zwei unterschiedliche 1. Wohnsitze anmelden, also in zwei verschiedenen Städten (Studium…Ausbildung…weitere Gründe) Das Paar ist in den letzten Jahren gem. versteuert worden.
Wie läuft die Versteuerung in Zukunft.

Für ausführliche Antworten im Voraus schon mal vielen Dank
Gruss Tusnelda

Hallo!

angenommen ein verh. Paar möchte zwei unterschiedliche 1.
Wohnsitze anmelden, also in zwei verschiedenen Städten
(Studium…Ausbildung…weitere Gründe) Das Paar ist in den
letzten Jahren gem. versteuert worden.
Wie läuft die Versteuerung in Zukunft.

die Meldung von Wohnsitzen beim Meldeamt hat Null, Nix, Nüschd mit der Steuer zu tun. Steuerlich haben die Eheleute einen Wohnsitz und das wars. Der Lebensmittelpunkt der Eheleute wird ja wohl irgendwo sein. Dumm wäre es nur, wenn die Eheleute sich effektiv trennen und gar beide einen eigenen Wohnsitz in echt begründen, also dauernd getrennt leben. Dann wären sie zwar familienrechtlich Eheleute, steuerlich aber wie Singles zu behandeln. Das wird aber idR nicht vorliegen, wenn man eine sog. „Wochenendbeziehung“ pflegt!

Folgen des 2. Wohnsitzes wäre dann ggf. eine sog. doppelte Haushaltsführung. Hierzu läuft gerade ein Thread:

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

DHHF bewirkt, dass Kosten des doppelten „Wohnsitzes“ aus Ehe- und Berufsgründen steuerlich mindernd ansetzbar werden.

Mfg vom

showbee

Hier möchte man wohl eher die Zweitwohnsitzsteuer sparen so wie ich das sehe.

Aber … reine Vermutung.

.

Falsch vermutet…ausserdem war das nicht meine Frage…ich wollte keinen guten Tipp sondern eine fachkompetente Aussage…

Nix für ungut…

.

ich wollte keinen guten Tipp sondern eine fachkompetente Aussage…

Hi,

und, gabs die schon? Bisher kam ja noch kein Feedback auf meine Antwort!

Mfg vom

showbee

ich wollte keinen guten Tipp sondern eine fachkompetente Aussage…

Ein Anwalt hilf hier gerne oder aber der Onlineanwalt: www.frag-einen-anwalt.de

Da bekommen Sie auch gute Tipps…

Ich kann hier die Ansicht von showbee nicht teilen. Ein nicht dauernd getrennt lebendes Ehepaar hat nur einen gemeinsamen 1. Wohnsitz oder auch gemäß Melderechtsrahmengesetz (gilt übergreifend für die Ländergesetze) einen Erstwohnsitz. Das steht im § 12 MRRG. Abweichende Erstwohnsitze gibt es nicht. Ansonsten hätte man hier auch ein Problem mit der Lohnsteuerkarte, die ja bekanntlich die Gemeinde / Stadtverwaltung ausstellt.

Micht würde nun trotzdem interessieren, da ja meine Vermutung nicht zutrifft, was der Grund für diese abenteuerliche Wohnsitzwahl sein soll. Bitte teilen Sie dies doch mal mit.

Hallo,
werde ich gleich machen…DANKE für den Tipp und nix für ungut
Meine Grund habe ich eben showbee mitgeteilt…schau mal rein
LG Tusnelda

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ähm. Frag einen Anwalt ist aber nicht kostenlos und bringt oft auch nichts, weil die dort oft keine Ahnung haben.

Ich kann hier die Ansicht von showbee nicht teilen. Ein nicht
dauernd getrennt lebendes Ehepaar hat nur einen gemeinsamen 1.
Wohnsitz oder auch gemäß Melderechtsrahmengesetz (gilt
übergreifend für die Ländergesetze) einen Erstwohnsitz. Das
steht im § 12 MRRG. Abweichende Erstwohnsitze gibt es nicht.

Hi,

ich habe nichts anderes behauptet! Die Fragestellerin fragte, ob es zwei 1. WS geben kann. Dies habe ich deutlich verneint!!!

Mfg vom

showbee

Meine Grund habe ich eben showbee mitgeteilt…schau mal rein

Hallo!

wo??? was??? wann??? wie???

Mfg vom

showbee