Hallo Katharina,
die Steuerschulden kommen offenbar von Einkommensteuer- und Umsatzsteuerbescheiden, denen für mindestens drei Jahre, während derer keine Einkünfte aus dem Gewerbe und keine steuerbaren Umsätze mehr vorlagen, Schätzungen zugrunde liegen.
Diesen Schätzungen sind viele Aufforderungen zur Abgabe von Steuererklärungen voraus gegangen, wahrscheinlich auch Zwangsgeldandrohungen und Festsetzungen von Zwangsgeld.
Und auf den Bescheiden, die dann ergingen, stand jeweils eine Rechtsmittelbelehrung drauf.
Es fällt schwer, zu glauben, dass jemand das alles passieren lässt und sich mehr oder weniger schicksalsergeben in die böse Welt fügt, wenn auf den Bescheiden und Zahlungsaufforderungen fünfstellige Zahlen stehen.
Es ist mit einiger Wahrscheinlichkeit in den mindestens vier Jahren seit faktischer Aufgabe des Gewerbebetriebes noch mehr gelaufen, das in die Sparte „erzählt man nicht so gerne“ fällt; die ganze Geschichte klingt ein bissel nach einer verschleppten und nicht recht ausgeheilten Depression - eine der meist tabuisierten Krankheiten, die es so gibt. Mehr oder weniger typisch ist dabei der Rückzug von „der Welt“, Briefe von Behörden, Banken etc. werden überhaupt nicht mehr geöffnet, weil der Kranke vor einer neuen Überforderung Angst hat.
Genau an dieser Stelle können in einem Erlassantrag Argumente zur Frage der „persönlichen Unbilligkeit“ ansetzen: Es sollte gezeigt werden können, warum der Steuerpflichtige den Aufforderungen zur Abgabe von Steuererklärungen nicht gefolgt ist und warum er die geschätzten Bescheide alle hat bestandskräftig werden lassen, obwohl seine Einkünfte meilenweit von den in den Bescheiden angesetzten weg lagen: Warum er nicht einmal einen wie auch immer gearteten (formgerechten oder anderen) Versuch gemacht hat, der Behörde mitzuteilen, dass er keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb mehr erzielte?
Es ist extrem schwierig bis unmöglich, in einer solchen Situation die veranlagten Jahre per „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ wieder auf den Tisch zu kriegen, weil dafür nachgewiesen werden muss, daß die Hinderung objektiv bestanden hat, und das ist halt so eine Sache mit dem Nachweis.
Es ist aber im Rahmen eines Erlassantrages wichtig, hier über seinen Schatten zu springen und auch über Dinge zu reden bzw. schreiben, über die man nicht gerne spricht - die Beamten, die auf der anderen Seite damit zu tun haben, dürfen nichts davon weiterplaudern, und sie werden sich hüten, das zu tun.
Ohne die Einzelheiten (insbesondere auch den Zusammenhang „Stundung im Sinn einer Ratenzahlung“, der offensichtlich gegeben ist) zu kennen, die wohl teilweise auch nicht für das Forum geeignet sind, und ohne der Entscheidung der Behörde vorzugreifen, kann ich mir gut vorstellen, dass hier unter Umständen mehr als bloß die Zinsen erlassen werden kann, zumal jedem Beteiligten bekannt ist (oder zumindest bekannt zu machen sein sollte), dass die „geschätzten“ Bescheide Steuern auf Einkünfte und wahrscheinlich auch Umsätze festsetzen, die es tatsächlich nie gegeben hat, und dass insoweit die Steuerforderungen bloß bestehen, weil der Steuerpflichtige auf die Bescheide und alles andere nicht reagiert hat, und nicht, weil die besteuerten Einkünfte und/oder Umsätze in die Tasche des Steuerpflichtigen gelangt wären.
Hat es denn in der vorgelegten Fallstudie überhaupt schon einen persönlichen Termin mit allen beteiligten Personen beim FA gegeben, auf dem die Situation so dargelegt worden ist wie hier jetzt?
Schöne Grüße
MM