[AO] Korrekturvorschrift

Hallo, nach welcher Korrekturvorschrift der AO könnte folgender Sachverhalt gelöst werden: Programmier P hat in 2003 und 2004 Einkünfte aus § 18 EStG statt § 15 EStG deklariert, da er irrtümlich davon ausging, dass die von im programmierte Software Systemsoftware und nicht Anwendersoftware sei. Da die Einkünfte in beiden Jahren unter 5000 Euro lagen, wäre keine Gewerbesteuer angefallen.
Handelt es sich hier um neue Tatsachen im Sinne von § 173 AO, selbst wenn vermutlich keine höheren Steuern zu befürchten wären?

§ 18 EStG von der Gewerbesteuer befreit
§ 15 EStG (24.500 EUR Freibetrag für Einzelunternehmer)

Gewerbesteuerlich also unerheblich.

Hatte die Firma eine andere Rechtsform (z.B. GMBH)?

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§ 18 EStG von der Gewerbesteuer befreit
§ 15 EStG (24.500 EUR Freibetrag für Einzelunternehmer)

Gewerbesteuerlich also unerheblich.

Hatte die Firma eine andere Rechtsform (z.B. GMBH)?

Der Fall soll gewerbesteuerrechtlich keine Auswirkungen haben - man kann also einen Einzelunternehmer annehmen.

Hi,

§ 173 AO fällt aus, weil „steuerliche Bewertung“ einer Tatsache keine Tatsache als solche ist; also hier die Bewertung der Einkünfte als solche nach § 18 EStG obwohl es § 15 EStG wäre.

Also bleibt nur eine Änderung nach § 177 AO, aber wer sollte das machen? Also in der Praxis!

Gruss vom

showbee