Ao.Prof

Hallo.

Welche Bedeutung hat der österreichische Titel „Außerordentlicher Professor“?

Grüße

Ostlandreiter

Hallo,

ein außerordentlicher Professor („Prof. apl.“) ist ein Titel, den ein habilitierter Dozent nach einer gewissen Zeit beantragen und den eine Universität verleihen kann.
Dadurch dass ein Privatdozent Prof. apl. wird, ändert sich für ihn gehalts- oder rechtemäßig erst einmal gar nichts, nur dass er sich von nun an „Professor“ nennen darf, was insbesondere im Umgang mit internationalen Forschungsgruppen von großem Wert sein kann, da die Titelvergabe in Deutschland recht restriktv ist, und viele Ausländer lieber mit einem Professor als „nur“ mit einem Dr.habil. zusammenarbeiten.
Fazit: Ein Prof. apl. macht das gleiche wie ein C3- oder C4-Prof., bekommt aber kein Geld dafür (also zumindest nicht als Professorengehalt).

Gruß
L.

Hallo.

Welche Bedeutung hat der österreichische Titel
„Außerordentlicher Professor“?

Hallo,
ich bin kein Experte für Universitätsrecht, aber soviel ich weiß, war ein ao. Univ.Prof. jemand, der sich habilitiert hat, aber in keinem Dienstverhältnis zum Bund stand und zur Abhaltung von Vorträgen oder Vortragsreihen bestellt wurde. Diesen ao.Prof. gibt es aber seit dem UniversitätsG 2002 nicht mehr, die ao.Profs, die heute noch auf den Unis tätig sind, haben diesen Titel bereits vor der äußerst umstrittenen Universitätsreform erworben und wurden in das neue Schema übergeleitet.
(Die untere Antwort bezieht sich auf deutsches Recht, gefragt war aber nach dem österr. ao.Prof.)
Grüße, Peter