Nabend.
Erstmal vielen Dank für Deinen belehrenden Hinweis meine Rechtschreibung betreffend.Normalerweise federt sowas ja die Rechtschreibprüfung im WORD ab,oder hat sich gar die Rechtschreibung in meinem Sinne geändert?
Nunja, ich habe ja nicht behauptet, dass es nur am CHARME lag.
Was ich vielmehr sagen wollte, es geht ums reden. Die Prüfer
sind genauso Menschen wie die Sachbearbeiter in der
Veranlagung bzw. RB-Stelle. Und wenn man die Chance hat zu
reden, soll man diese nutzen. Wer das nicht kann oder nicht
will oder nur patzig ist, der ist kein erfolgreicher Berater.
Gerade bei Vollschätzungen oder großen Teilschätzungen nach
Tabellen und Vergleichswerten fängt der Prüfer wohlweißlich
hoch oben an der Tabelle an um noch auf den Steuerpflichtigen
zuzukommen. Da ist es immer gut, wenn noch etwas anbieten
kann.
Schön das Prüfer auch Menschen sind:wink:Selbstverständlich wird hier nicht gerade beim untersten Richtsatz angefangen, keine Frage.Den Spielraum braucht man auch, die Argumente der Gegenseite (hier:Steuerberater) sind ja durchaus bekannt,man wird sich in der Schlußbesprechung normalerweise irgendwo in der Mitte einigen, sodass sowohl der Berater seinem Mandanten dies als Erfolg verkaufen kann wie auch der BP`ler zufrieden von Dannen zieht.
Hä? Ich seh das wohl er(EHER) anders herum oder ich versteh dich
falsch. Also ich kenn es so, was der Prüfer einmal im
Abschlussbericht hat und nach Abschlussgespräch auch vom
Steuerpflichtigen quasie abgenickt ist, dass geht nur noch
GAAAAANZ schwer aus den Bescheiden. Der Sachbearbeiter setzt
nur um, was im Bericht steht
(Umsatz 16% im Kj. 2006 erhöhen um … auf …),
–>Bilanztechnisch werden hier die Entnahmen (bzw. VGA)bzw. USt-Vblk. erhöht
der hat gar kein anderes Material um anders
entscheiden zu können. Da ist keinerlei Ermessensspielraum.
Offensichtlich bist Du aus einer Schlußbesprechung noch nie ohne Einigung raus, ist aber durchaus häufiger der Fall (der Zusatz „ohne Einigung“ taucht dann sogar im Bericht auf).
Das der Veranlagungsbeamte da nichts weiter veranlasst, ist mir durchaus klar (der gibt normlerweise die ihm edv-technisch übermittelte Daten einfach nur frei,mehr dürfte da nicht passieren).
„Aus den Bescheiden“ geht da natürlich erstmal nichst mehr raus, aber dann geht der Spaß ja erst richtig los…Einspruchsverfahren,irgendwann RB-Stelle,FG,BFH.
Und genau hier fängt das Problem ja erst an.
Und wenn man mit Argumenten ins Einspruchsverfahren gehen
will, die man hätte auch im Abschlussgespräch bringen können,
wird das auch schwer gehen.
Argumente kann man ja in der Schlußbesprechung bringen, fraglich ist halt immer nur, inwieweit die beim Prüfer ziehen…keine Einigung, Bericht,Festsetzung–>Einspruchsverfahren.
Was den Prüfer nicht überzeugt,
überzeugt den RB-Menschen noch weniger.
Muss ja nicht zwingend so sein und der Prüfer hat die Weisheit auch nicht mit Löffeln gefressen und macht Fahler. Mitnichten ist es so,dass die RB-Stellen hier immer der Rechtsauffassung des Prüfers folgen!
Wer im RBVerfahren
erst Dokumente nachreicht, der macht sich m.E. selber
lächerlich und zeigt, dass der Laden des Steuerpflichtigen
nicht gut sortiert ist. Entweder man hat den „Wisch“ nicht
finden können, der etwas beweisen soll oder man hat ihn
schlicht gefälscht (Barquittungen). Oft knallt hier das
Finanzamt auch schnell mal eine Präklusion raus um endlich ein
Ende zu haben.
Es muss ja nicht zu jedem Argument ein „Wisch“ existieren!Angenommen der Prüfer schätzt aufgrund mangelhafter Buchführung wie im genannten Fall Einnahmen zu (durch Kalkulation ermittelt): Die Argumente des Beraters, die nun kommen, dürften bekannt sein (Verderb, diebische Angestellte,riesen Portionen etc.).
Das kann sich der Prüfer anhören, ob er`s glaubt steht ganz woanders!
Insoweit
bedarf es schon einer Portion Charme!
Spricht ja nichts dagegen, und ein positives Klima während der Prüfung hat mit Sicherheit noch nie geschadet:wink:
schönes Wochenende,
dito
der showbee
der b_p_o