[AO] Schätzung bei Betriebsprüfung zulässig?

Hallo,
darf das Finanzamt bei fehlerhafter Buchführung bei einem Gastronomen lt. Richtsätzen einen Zuschlag nur auf den Wareneinkauf vornehmen oder dürfen auch die Löhne (incl. Minijobs) berücksichtigt werden. Der geschätzte Umsatz würde in diesem Fall dann noch höher ausfallen.

Kukuruz

Hallo,

das Finanzamt kann schätzen. Eine Vollschätzung wird aber nur vorgenommen, wenn die Bfg wirklich vollständig unbrauchbar ist. Dann schätzt das Finanzamt einen Gewinn. Ist aber teilweise die Bfg oder andere Aufzeichnungen zu verwenden, nimmt das FA nur Teilschätzungen vor. Also bspw. schätzt es den Umsatz, daraus ermittelt es den geschätzten Rohgewinn und zieht davon die tatsächlichen nachgewiesenen Betriebsausgaben ab. Wahlweise kann auch aus bestehendem nachweisbaren Wareneinkauf der Umsatz hochgerechnet werden und die Betriebsausgaben geschätzt werden. Im Zweifel muss das FA aber verwendbare Daten verwenden, soweit sie tauglich sind. Wenn also bzgl. einzelner Kostenelemente Daten vorhanden sind und diese nachweislich wahr sind, muss es dieses ansetzen. Oft und einfach nachweisbar bei Miete, Kfz und teils auch Personal.

Kurzum: bei Schätzung und vermeintlichen Zuhochschätzungen sollte man nicht am Steuerberater sparen!

Mfg vom

showbee

Im Zweifel muss das FA aber
verwendbare Daten verwenden, soweit sie tauglich sind. Wenn
also bzgl. einzelner Kostenelemente Daten vorhanden sind und
diese nachweislich wahr sind, muss es dieses ansetzen. Oft und
einfach nachweisbar bei Miete, Kfz und teils auch Personal.

Hallo,
o.k. bei Wareneinkäufen für die die Umsätze fehlen ist es klar, dass auf dessen Grundlage der Umsatz geschätzt wird. Wie ist das bei Personalkosten? Kann das Finanzamt sagen, die Personalkosten sind für die angegebenen Umsätze zu hoch, so dass der Zuschlag auch auf diese vorgenommen wird. Wie kann das Finanzamt plausibel beurteilen, dass die Personalkosten zu hoch sind? Rätsel?

Gruß
Kukuruz

Servus,

Wie kann
das Finanzamt plausibel beurteilen, dass die Personalkosten zu
hoch sind?

z.B. mit Vergleichszahlen von Betrieben ähnlicher Größe in der gleichen Branche: Davon gibts bei der Verwaltung sehr viel mehr als selbst in der größten StB-Kanzlei.

Können kann das FA das ohne weiteres. Dürfen ist eine andere Frage: Hier muss man genau auf die Argumentation achten. „Fehlende Umsätze“ können, je nach Zusammenhang und Umfang, allerdings schon Argumente dafür liefern, dass die Aufzeichnungen insgesamt unbrauchbar sind. Und dann ist Polen offen…

Besonders beliebt ist in diesem Zusammenhang derzeit der Weg über ein nicht regelkonform geführtes Kassenbuch bei Betrieben mit umfangreichen Bareinnahmen: Was hier durch sehr viele Steuerpflichtige zurechtgebastelt wird, ist so sehr weit von einem Kassenbuch im Sinn der GoB entfernt, dass es relativ leicht fällt, es komplett zu verwerfen und dann eben von der einfachen Zuschätzung zur annähernden Totalschätzung zu gelangen. Der Aufbau einer geeigneten Verteidigungslinie hängt an sehr vielen Details - er übersteigt das, was man hier beschreiben kann (und darf). Sinnvoll ist es, das einem StB zu überlassen. Eventuell auch einem Fachanwalt für Steuerrecht, aber bloß dann, wenn er entweder selber Fremdbuchhaltungen erledigt, oder eng mit einem StB zusammenarbeitet - viele Fachanwälte können nicht buchen.

Zwei Dinge sind wichtig: (1) Bei Beauftragung eines StB diesen gleich auch drauf zu stupsen, dass er dran denkt, für eine Unterbrechung der Prüfung zu sorgen. Da sollte er eigentlich was erreichen können. (2) Auf keinen Fall jetzt anfangen zu mauern: Wenn der StPfl keine brauchbaren Auskünfte gibt (und nur dann), darf sich der Prüfer auch an die Mitarbeiter halten. Und wenn bloß einer von denen umkippt und erzählt, was er über den abgerechneten Lohn hinaus noch bekommen hat, siehts ganz lätz aus.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

„Fehlende Umsätze“ können, je nach Zusammenhang und Umfang,
allerdings schon Argumente dafür liefern, dass die
Aufzeichnungen insgesamt unbrauchbar sind. Und dann ist Polen
offen…

Nach Polen wollte ich nicht gleich. Die Wareneinkäufe und Gehälter sind korrekt erfasst. Das Problem ist nur, dass ein Teil der Umsätze nicht verbucht ist. Weil keiner genau weiss wieviel das ist, will sich das Finanzamt an den Ausgaben orientieren und branchentypische Gewinnzuschläge hinzurechnen. Mir geht es nur um den Umfang der Ausgaben, z.B. leuchtet nicht ein warum auch die Personalkosten berücksichtigt werden sollen. Es werden Waren eingekauft und ohne eigene Bearbeitung weiterverkauft, so dass der Gewinn zwischen Ein-und Verkaufspreis liegt. Wenn der Gewinnzuschlag aber auch auf die Gehälter erfolgt, dann ist der geschätzte Umsatz viel zu hoch. Ich hab zwar gehört, dass in Italien ein Beamter die Zeit gemessen hat, die ein Friseur beim Haarschnitt braucht und dann den Umsatz hochgerechnet hat. Ich wußte aber nicht dass wir hier auch solche Verhältnisse haben. Und ich möchte meine Leute nicht drängen schneller zu arbeiten, damit der Finanzamtdurchschnittswert stimmt. Es geht mir daher um Argumente gegen die Einbeziehung von Personalkosten. Ich hoffte hier ein Urteil oder ähnliches zu erfahren, dass dies verbietet.

Wenn der StPfl keine brauchbaren Auskünfte gibt (und
nur dann), darf sich der Prüfer auch an die Mitarbeiter
halten. Und wenn bloß einer von denen umkippt und erzählt, was
er über den abgerechneten Lohn hinaus noch bekommen hat,
siehts ganz lätz aus.

Es kassiert keiner was schwarz. Das wären Ausgaben, die nicht meinen steuerpflichtigen Gewinn mindern.

Gruß
Kukuruz

Ich wußte aber nicht dass
wir hier auch solche Verhältnisse haben. Und ich möchte meine
Leute nicht drängen schneller zu arbeiten, damit der
Finanzamtdurchschnittswert stimmt.

Hallo,

muss ja gar nicht. Man muss nur den Umsatz korrekt aufzeichnen, wie es das Gesetz verlangt.

Ansonsten ist man in einer sehr schlechten Position. Hier sollte man sich Argumente und einen guten Steuerberater zur Besprechung des Prüfungsberichts nehmen, danach (Veranlagung, Rechtsbehelf, Gericht) ist nicht mehr viel machbar. Ich hab damals so einige Kohlen aus dem Feuer geholt, weil ich ggü. den BPrüferinnen meinen Charme spielen lassen habe und deals angeboten habe :wink:

Mfg vom

showbee

Das dürfte wohl weniger mit Deinem Scharm zu tun haben, als viel mehr damit,dass der geneigte Prüfer immer eher an einer Einigung interessiert ist, als stur seine Feststellungen auf den letzten Cent durchzubringen.
Hier ist weniger oft mehr, denn wie die Rechtsbehelfsstellen bzw. FG`s dann entscheiden, steht auf einem ganz anderen Blatt Papier! Hier fehlt den entsprechenden Stellen einfach zu oft das praktische Verständnis, wie und mit welchen Techniken ein Prüfer arbeitet, sodass ein mühsam erkämpftes Mehrergebnis womöglich sang- und klanglos einkassiert wird;-(

Gruß,
b_p_o

[MOD] Komplettzitat gelöscht

hallo,

bez. des personals sollte berücksichtigt werden, dass dieses in der gastronomie auch bezahlt werden muss, wenn kein umsatz generiert wird

schliesslich sitzt ja auch jemand hinter der theke, wenn kein gast da ist

wäre vllt. ein ansatzpunkt - kommt aber auch auf die größe und auslastung des betriebes an

gruß inder

CHARME beim Abschlussgespräch
Hallo,

Das dürfte wohl weniger mit Deinem Scharm zu tun haben, als
viel mehr damit,dass der geneigte Prüfer immer eher an einer
Einigung interessiert ist, als stur seine Feststellungen auf
den letzten Cent durchzubringen.

Nunja, ich habe ja nicht behauptet, dass es nur am CHARME lag. Was ich vielmehr sagen wollte, es geht ums reden. Die Prüfer sind genauso Menschen wie die Sachbearbeiter in der Veranlagung bzw. RB-Stelle. Und wenn man die Chance hat zu reden, soll man diese nutzen. Wer das nicht kann oder nicht will oder nur patzig ist, der ist kein erfolgreicher Berater. Gerade bei Vollschätzungen oder großen Teilschätzungen nach Tabellen und Vergleichswerten fängt der Prüfer wohlweißlich hoch oben an der Tabelle an um noch auf den Steuerpflichtigen zuzukommen. Da ist es immer gut, wenn noch etwas anbieten kann.

Hier ist weniger oft mehr, denn wie die Rechtsbehelfsstellen
bzw. FG`s dann entscheiden, steht auf einem ganz anderen Blatt
Papier! Hier fehlt den entsprechenden Stellen einfach zu oft
das praktische Verständnis, wie und mit welchen Techniken ein
Prüfer arbeitet, sodass ein mühsam erkämpftes Mehrergebnis
womöglich sang- und klanglos einkassiert wird;-(

Hä? Ich seh das wohl er anders herum oder ich versteh dich falsch. Also ich kenn es so, was der Prüfer einmal im Abschlussbericht hat und nach Abschlussgespräch auch vom Steuerpflichtigen quasie abgenickt ist, dass geht nur noch GAAAAANZ schwer aus den Bescheiden. Der Sachbearbeiter setzt nur um, was im Bericht steht (Umsatz 16% im Kj. 2006 erhöhen um … auf …), der hat gar kein anderes Material um anders entscheiden zu können. Da ist keinerlei Ermessensspielraum.

Und wenn man mit Argumenten ins Einspruchsverfahren gehen will, die man hätte auch im Abschlussgespräch bringen können, wird das auch schwer gehen. Was den Prüfer nicht überzeugt, überzeugt den RB-Menschen noch weniger. Wer im RBVerfahren erst Dokumente nachreicht, der macht sich m.E. selber lächerlich und zeigt, dass der Laden des Steuerpflichtigen nicht gut sortiert ist. Entweder man hat den „Wisch“ nicht finden können, der etwas beweisen soll oder man hat ihn schlicht gefälscht (Barquittungen). Oft knallt hier das Finanzamt auch schnell mal eine Präklusion raus um endlich ein Ende zu haben.

q.e.d.: Zu retten ist am meisten im Abschlussgespräch, die meisten Fehler kann man auch dort machen. Insoweit muss man schon wissen, was man sagt und wie man was verkauft. Insoweit bedarf es schon einer Portion Charme!

schönes Wochenende,

der showbee

Nabend.
Erstmal vielen Dank für Deinen belehrenden Hinweis meine Rechtschreibung betreffend.Normalerweise federt sowas ja die Rechtschreibprüfung im WORD ab,oder hat sich gar die Rechtschreibung in meinem Sinne geändert?

Nunja, ich habe ja nicht behauptet, dass es nur am CHARME lag.
Was ich vielmehr sagen wollte, es geht ums reden. Die Prüfer
sind genauso Menschen wie die Sachbearbeiter in der
Veranlagung bzw. RB-Stelle. Und wenn man die Chance hat zu
reden, soll man diese nutzen. Wer das nicht kann oder nicht
will oder nur patzig ist, der ist kein erfolgreicher Berater.
Gerade bei Vollschätzungen oder großen Teilschätzungen nach
Tabellen und Vergleichswerten fängt der Prüfer wohlweißlich
hoch oben an der Tabelle an um noch auf den Steuerpflichtigen
zuzukommen. Da ist es immer gut, wenn noch etwas anbieten
kann.

Schön das Prüfer auch Menschen sind:wink:Selbstverständlich wird hier nicht gerade beim untersten Richtsatz angefangen, keine Frage.Den Spielraum braucht man auch, die Argumente der Gegenseite (hier:Steuerberater) sind ja durchaus bekannt,man wird sich in der Schlußbesprechung normalerweise irgendwo in der Mitte einigen, sodass sowohl der Berater seinem Mandanten dies als Erfolg verkaufen kann wie auch der BP`ler zufrieden von Dannen zieht.

Hä? Ich seh das wohl er(EHER) anders herum oder ich versteh dich
falsch. Also ich kenn es so, was der Prüfer einmal im
Abschlussbericht hat und nach Abschlussgespräch auch vom
Steuerpflichtigen quasie abgenickt ist, dass geht nur noch
GAAAAANZ schwer aus den Bescheiden. Der Sachbearbeiter setzt
nur um, was im Bericht steht

(Umsatz 16% im Kj. 2006 erhöhen um … auf …),

–>Bilanztechnisch werden hier die Entnahmen (bzw. VGA)bzw. USt-Vblk. erhöht

der hat gar kein anderes Material um anders
entscheiden zu können. Da ist keinerlei Ermessensspielraum.

Offensichtlich bist Du aus einer Schlußbesprechung noch nie ohne Einigung raus, ist aber durchaus häufiger der Fall (der Zusatz „ohne Einigung“ taucht dann sogar im Bericht auf).
Das der Veranlagungsbeamte da nichts weiter veranlasst, ist mir durchaus klar (der gibt normlerweise die ihm edv-technisch übermittelte Daten einfach nur frei,mehr dürfte da nicht passieren).
„Aus den Bescheiden“ geht da natürlich erstmal nichst mehr raus, aber dann geht der Spaß ja erst richtig los…Einspruchsverfahren,irgendwann RB-Stelle,FG,BFH.
Und genau hier fängt das Problem ja erst an.

Und wenn man mit Argumenten ins Einspruchsverfahren gehen
will, die man hätte auch im Abschlussgespräch bringen können,
wird das auch schwer gehen.

Argumente kann man ja in der Schlußbesprechung bringen, fraglich ist halt immer nur, inwieweit die beim Prüfer ziehen…keine Einigung, Bericht,Festsetzung–>Einspruchsverfahren.

Was den Prüfer nicht überzeugt,
überzeugt den RB-Menschen noch weniger.

Muss ja nicht zwingend so sein und der Prüfer hat die Weisheit auch nicht mit Löffeln gefressen und macht Fahler. Mitnichten ist es so,dass die RB-Stellen hier immer der Rechtsauffassung des Prüfers folgen!

Wer im RBVerfahren
erst Dokumente nachreicht, der macht sich m.E. selber
lächerlich und zeigt, dass der Laden des Steuerpflichtigen
nicht gut sortiert ist. Entweder man hat den „Wisch“ nicht
finden können, der etwas beweisen soll oder man hat ihn
schlicht gefälscht (Barquittungen). Oft knallt hier das
Finanzamt auch schnell mal eine Präklusion raus um endlich ein
Ende zu haben.

Es muss ja nicht zu jedem Argument ein „Wisch“ existieren!Angenommen der Prüfer schätzt aufgrund mangelhafter Buchführung wie im genannten Fall Einnahmen zu (durch Kalkulation ermittelt): Die Argumente des Beraters, die nun kommen, dürften bekannt sein (Verderb, diebische Angestellte,riesen Portionen etc.).
Das kann sich der Prüfer anhören, ob er`s glaubt steht ganz woanders!

Insoweit
bedarf es schon einer Portion Charme!

Spricht ja nichts dagegen, und ein positives Klima während der Prüfung hat mit Sicherheit noch nie geschadet:wink:

schönes Wochenende,

dito

der showbee

der b_p_o