Ein eingetr. Verein ist, solange er die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos fördert
Gewerbe/Körperschaftsteuerbefreit!
In bestimmten Grenzen !
Mich interessiert, wo genau diese Grenzen liegen!
z.B ein Sportverein - Fußball Bundesliga e.V haben einen großen Umsatz und vielleicht auch nen hohen Gewinn!
Ein eingetr. Verein ist, solange er die Allgemeinheit auf
materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos
fördert
Gewerbe/Körperschaftsteuerbefreit!
In bestimmten Grenzen !
Mich interessiert, wo genau diese Grenzen liegen!
guten morgen !
wenn ein verein mit seinen nicht dem vereinszweck betreffenden tätigkeiten, wie z.b. unterhaltung einer gaststätte oder gelegentliche veranstaltungen einnahmen erzielt, die die grenze von ca. 30T€ übersteigen, dann tritt die steuerpflicht ein…
z.B ein Sportverein - Fußball Bundesliga e.V haben einen
großen Umsatz und vielleicht auch nen hohen Gewinn!
sind i.d.r. keine gemeinnützigen vereine mehr - deshalb wird auch zunehmend die fussballabteilung ausgegliedert und in eine kapitalgesellschaft umgewandelt, damit der hauptverein die gemeinnützigkeit nicht verliert - geht übrigens bis runter in die regionalliga so…
Und die Zahlen keine o.g. Steuern?
weit gefehlt - waren letzte saison 385 millionen euros aus der 1.liga
Sitze gerade dabei, mal ein paar neue FAQ zu stricken. Darin sollte auch das von dir angesprochene Thema behandelt werden. Ich hatte mir dazu folgenden Text als erste Diskussionsgrundlage vorgestellt. Wenn es irgendwo noch Unklarheiten gibt, würde ich mich freuen, wenn diese geäußert werden. Es könnte dann gleich in die FAQ aufgenommen werden.
In den § 51 –68 AO finden sich diverse Zwecke (von Gesellschaften, Vereinen, Verbänden), die der Gesetzgeber für förderungswürdig hält und daher gewisse Steuerbefreiungen/ Steuer-erleichterungen gewährt.
Auf der Seite der Körperschaft kommen z.B. Steuerbefreiungen nach § 5 Abs. 1 KStG oder § 3 Abs. 1 Nr. 6 GewStG in Frage. Auch das UStG kennt einige Erleichterungen.
Auf der Seite eines Mitglieds/Spenders kommt es zur steuerlichen Förderung des Mitglieds-beitrags/der Spende.
Im Einzelnen müssen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit folgende Punkte erfüllt sein:
erbracht werden. Daneben müssen noch Formalien in der Gestaltung der Satzung und bei der Geschäftsführung eingehalten werden.
Gemeinnützig (§ 52 AO)
die Allgemeinheit muss auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet gefördert werden
Das Gesetz regelt weiter, wann keine Allgemeinheit gegeben wird und welche Zwecke insbesondere (nicht abschließend) anzuerkennen sind.
Mildtätig (§ 53 AO)
Unterstützung hilfsbedürftiger Personen
Hilfsbedürftigkeit kann wegen eines körperlichen, geistigen, seelischen Zustandes o-der wegen nicht ausreichender finanzieller Mittel gegeben sein
Kirchlich § 54 AO)
Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts muss unterstützt werden.
Es ist nicht erforderlich, dass man selbst eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist
Selbstlos (§ 55 AO)
in erster Linie müssen die förderungswürdigen Zwecke ausgeübt werden und nicht ei-genwirtschaftliche Ziele verfolgt werden
Daneben sind wieder diverse Formalien zu erfüllen
Ausschließlich (§ 56 AO)
Es sollen nur die steuerbegünstigten, satzungsmäßigen Zwecke verfolgt werden
Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb verletzt die Ausschließlichkeit jedoch nicht
Unmittelbar ( 57 AO)
Die steuerbegünstigten Zwecke müssen von der Körperschaft selbst verfolgt werden. Dabei darf sie sich allerdings der Mithilfe geeigneter Dritter bedienen.
Im Übrigen verfolgt nicht jeder eingetragene Verein auch gleich automatisch die steuerlich als förderungswürdig anerkannten Zwecke. Es kommt daher sogar häufig vor, dass ein e.V. gerade nicht von den Ertragsteuern befreit ist.
Wenn es irgendwo noch
Unklarheiten gibt, würde ich mich freuen, wenn diese geäußert
werden. Es könnte dann gleich in die FAQ aufgenommen werden.
Ich würde mir noch Beispiele zur Abgrenzung von gemeinnützig und mildtätig wünschen.
Im Übrigen verfolgt nicht jeder eingetragene Verein auch gleich
automatisch die steuerlich als förderungswürdig anerkannten Zwecke.
Auch hierfür wären Beispiele interessant.
z. B. ein Gewerbeverein?
Für die Spender wäre noch etwa folgende Passage interessant:
Gemeinnützige und mildtätige Spenden trennen
Manche Menschen spenden, ohne es zu merken, sowohl für ‚kirchliche, religiöse oder gemeinnützige Zwecke‘, als auch für ‚wissenschaftliche, mildtätige oder kulturelle Zwecke‘. Wenn sie ihre Spendenquittungen entsprechend sortieren und getrennt summieren, können sie bei jeder dieser „Spendenarten“ bis zu je 5% der Einkünfte von der Steuer absetzen. Insgesamt also maximal 10%. Eine Steuerrückzahlung kann dadurch für „Vielspender“ deutlich höher werden, als wenn alles der Einfachheit halber nur unter ‚gemeinnützig‘ in die Steuererklärung eingetragen wird.
Das mit den Beispielen ist mir natürlich gar nicht in den Sinn gekommen. Da stecke ich wahrscheinlich zu tief in der Materie, um noch an sowas zu denken. Danke für den Tipp. Es wird mit aufgenommen.
Wegen der restlichen Erklärung zu den Spenden wird es wohl eine eigen FAQ geben. Aber trotzdem danke für den Hinweis. Dann kann man beide FAQ sicherlich auch verlinken.
nix gegen menschen in spendierlaune, aber wer nur mit hintergedanke „steuerersparnis“ spendet, der hat den sinn und zweck der spende verkannt… ich hasse konz leser!
…, aber wer nur mit
hintergedanke „steuerersparnis“ spendet, der hat den sinn und
zweck der spende verkannt…
Finde ich auch blöd.
a) der Einstellung wegen
b) weil es - finanziell gesehen - „mit dem Schinken nach der Wurst geworfen“ ist.
Aber:
Wenn man schon gespendet hat und man Spenden von der Steuer absetzen kann,
sollte man das (solange es diese Regelung noch gibt) auch machen.
Wer nicht alle legalen (und sinnvollen) Mittel nutzt, um die Steuern zu senken,
also dem kann man nicht helfen.
Der Konz übertreibts m. E., und seine Gesundheitsratschläge sind schräg.
…, aber wer nur mit
hintergedanke „steuerersparnis“ spendet, der hat den sinn und
zweck der spende verkannt…
Finde ich auch blöd.
a) der Einstellung wegen
b) weil es - finanziell gesehen - „mit dem Schinken nach der
Wurst geworfen“ ist.
hi,
ich finde spenden macht spass - bei unserm sportverein spende ich immer 500 euro und der kassenwart stellt mir dann einen spendenbeleg über 1.200 euros aus - so haben alle was davon…
Aber:
Wenn man schon gespendet hat und man Spenden von der Steuer
absetzen kann,
sollte man das (solange es diese Regelung noch gibt) auch
machen.
Wer nicht alle legalen (und sinnvollen) Mittel nutzt, um die
Steuern zu senken,
also dem kann man nicht helfen.
warum denn - kommt doch der allgemeinheit zu gute - ob jetzt spenden oder steuern zahlen - ist doch kein so großer unterschied…
gruß inder
Der Konz übertreibts m. E., und seine Gesundheitsratschläge
sind schräg.
ich finde spenden macht spass - bei unserm sportverein spende
ich immer 500 euro und der kassenwart stellt mir dann einen
spendenbeleg über 1.200 euros aus - so haben alle was
davon…
hi,
na, wollen wir mal hoffen, dass das nun nicht der wahrheit entspricht.
ich finde spenden macht spass - bei unserm sportverein spende
ich immer 500 euro und der kassenwart stellt mir dann einen
spendenbeleg über 1.200 euros aus - so haben alle was
davon…
warum denn - kommt doch der allgemeinheit zu gute - ob jetzt
spenden oder steuern zahlen - ist doch kein so großer
unterschied…