[AO] Steuerbescheid wegen Einfuhr zu Unrecht

Hallo, Ihr Wissenden

angenommen eine Person ersteigert aus einem Nicht-Europäischem Land einen Artikel - der Artikel wird ordnungsgemäß versandt und wird vom Käufer an der zuständigen Zoll-Behörde abgeholt. Die fällige Einfuhrumsatzsteuer und sonstige Gebühren werden entrichtet.
1 Jahr später kommt von einer völlig fremden Zollbehörde ein Steuer- und Bußgeldbescheid über den betreffenden Artikel. Leider sind die Belege nicht mehr auffindbar - die zuständige Zoll-Behörde zeigt sich aber äußerst kooperativ und hilft bei der Suche.
Was - außer einem Einspruch - kann die Person denn noch machen.

Mit freundlichen Grüßen

Carina

Servus Carina,

in sämtlichen Abgabenangelegenheiten ist es wichtig, dass zusammen mit einem Rechtsbehelf auch daran gedacht wird, Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Bescheides zu beantragen. Wenn der Rechtsbehelf Aussicht auf Erfolg hat - das dürfte beim Vortrag des beschriebenen Sachverhaltes der Fall sein - wird AdV normalerweise gewährt.

Sonst kann der angefochtene Bescheid im dümmsten Fall in Vollstreckung gehen, während das Rechtsbehelfsverfahren noch läuft.

Schöne Grüße

MM