Hallo, Ihr Wissenden
angenommen eine Person ersteigert aus einem Nicht-Europäischem Land einen Artikel - der Artikel wird ordnungsgemäß versandt und wird vom Käufer an der zuständigen Zoll-Behörde abgeholt. Die fällige Einfuhrumsatzsteuer und sonstige Gebühren werden entrichtet.
1 Jahr später kommt von einer völlig fremden Zollbehörde ein Steuer- und Bußgeldbescheid über den betreffenden Artikel. Leider sind die Belege nicht mehr auffindbar - die zuständige Zoll-Behörde zeigt sich aber äußerst kooperativ und hilft bei der Suche.
Was - außer einem Einspruch - kann die Person denn noch machen.
Mit freundlichen Grüßen
Carina