Gehen wir davon aus, dass einer Rentnerin der EK-Steuerbescheid 2005 zugegangen ist. Als Einnahmen gibt es BfA-Rente, zwei Betriebsrenten (Steuerpfl. und verstorbener Gatte) und kleine Witwenrente.
Aufgrund des frühen Todes vom Ehemann und mangelnder Absicherung sind noch massig Darlehensverbindlichkeiten aus diesen Einkünften zu begleichen. Das FA hat nun kräftig besteuert und es ergeht Bescheid über Nachzahlung von über EUR 4.500,00 und EK-Steuer-Vorauszahlung vj. EUR 300.
Nach Prüfung durch Steuerbüro Gewißheit, alles korrekt berechnet.
Leider kann die Zahlung nicht geleistet werden, Oma hat kein Geld und kann auch nicht im angebotenen Zeitraum von 6 Monaten die Summe aufbringen…
Kann man die Ratenzahlung / Stundung ausweiten? An wen könnte man sich mit welchem Antrag wenden???
Für die Zukunft sei gesagt, da sollte Oma sich ein wenig Geld beiseite legen, wer im Alter noch so besteuert wird, der muss auch Geld haben.
Privatsache sind dabei laufende Kredita auf privater Ebene. Die werden auch nicht als Grund für eine Ratenzahlung groß beachtet. Das Finanzamt muss das Steueraufkommen sichern, es wird eine Einzelfallentscheidung werden, in welchen Raten und ob überhaupt, eine solche Ratenzahlung gewährt wird.
Ich danke den beiden freundlichen Damen oder Herren für die wenig geistreichen Hilfen! Ich wünsche Euch sehr, nie in die Not zu geraten, in die dieser alte Mensch unverschuldet geraten ist.
Offenbar gibt es immer wieder Schlaumeier, die sonst nirgendwo Anerkennung erhalten und sich hier verlustieren müssen. Schade um dieses Forum!
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Ich danke den beiden freundlichen Damen oder Herren für die
wenig geistreichen Hilfen! Ich wünsche Euch sehr, nie in die
Not zu geraten, in die dieser alte Mensch unverschuldet
geraten ist.
Offenbar gibt es immer wieder Schlaumeier, die sonst nirgendwo
Anerkennung erhalten und sich hier verlustieren müssen. Schade
um dieses Forum!
Hallo Angela!
das ist leider die bittere Wahrheit und nur weil die Antwort auf deine Frage nicht deinem Wunsch entspricht, ist sie nicht falsch oder verars**end!
Es geht tatsächlich darum: Das Finanzamt interessiert nicht, wenn jemand mit seinen Einkünften seinen Lebensstandard nicht finanzieren kann. Bei Tod des Ehegatten gibt das EStG dem Witwer/Witwe immerhin noch im Folgejahr sogar den Splittingtarif. In dem Zeitraum (Jahr des Todes plus ein volles Jahr) geht man typisierend davon aus, dass alles geregelt ist. Im ersten Jahr wird sicherlich ein Stundungs- Ratenzahlungsantrag durchgehen, aber man muss schon darlegen, dass man an der Lage grundlegend was ändert, das es nicht nochmals passiert.
Hier liegt es einfach so, dass der Überlebende mehr ausgibt als er hat. Dies kann nicht von Steuerschulden befreien. Sonst würde ja jeder schnell noch einen Ferrari oder Porsche kaufen und die Rechnung als Entlastung beim Finanzamt einreichen „Sorry, kann die 30.000 Euro nicht nachzahlen, hab mir eben einen Flitzer geleistet“. Deswegen ist es dem FA grundlegend egal, was mit dem versteuerten Einkommen gemacht wird.
Hier bleibt nur die bittere Wahrheit: Verkaufen von zu großem und voll verschuldeten Haus (gab es keine Risiko-LV?) bzw. Insolvenz (aber dann ist wohl auch das Haus weg). Hier hilft auch nur der Gang zur Schuldnerberatung bzw. mal eine Haushaltskalkulation in der man die Steuerlasten beachtet!
Leider kann die Zahlung nicht geleistet werden, Oma hat kein
Geld und kann auch nicht im angebotenen Zeitraum von 6 Monaten
die Summe aufbringen…
Kann man die Ratenzahlung / Stundung ausweiten? An wen könnte
man sich mit welchem Antrag wenden???
für sowas ist immer das Finanzamt zuständig. Die erstellen nicht nur den Steuerbescheid, sondern treiben auch das Geld ein. Intern ist der Antrag zunächst bei der Veranlagungsstelle zu stellen und später wird das dann von der Vollstreckungsstelle weiterbearbeitet -die werden erst zuständig, wenn die Steuer in Beitreibung kommt, also mehr als 4 Wochen fällig war und nicht bezahlt wurde. Eventuell ist dann auch eine Vorsprache beim Amt hilfreich.
Das Finanzamt möchte aber wie die anderen Gläubiger behandelt werden und sieht es nicht gerne, wenn ungleichmäßig die Schulden bedient werden.