[AO] Übersicht über Verjährungsfristen im Netz?

Hallo,

kann mir jemand eine Übersicht (oder einen guten Link) geben, wann welche Arten von Steuern verjähren?

Gibt es auch im Steuerrecht eine Verfolgungsverjährung?

Danke, Bernd

§ 169 AO(1) 1Eine Steuerfestsetzung sowie ihre Aufhebung oder Änderung sind nicht mehr zulässig, wenn die Festsetzungsfrist abgelaufen ist. 2Dies gilt auch für die Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit nach § 129. 3Die Frist ist gewahrt, wenn vor Ablauf der Festsetzungsfrist

der Steuerbescheid den Bereich der für die Steuerfestsetzung zuständigen Finanzbehörde verlassen hat oder
bei öffentlicher Zustellung der Steuerbescheid oder eine Benachrichtigung nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes ausgehängt wird.
(2) 1Die Festsetzungsfrist beträgt:

ein Jahr für Verbrauchsteuern und Verbrauchsteuervergütungen,
vier Jahre für für Steuern und Steuervergütungen, die keine Steuern oder Steuervergütungen im Sinne der Nummer 1 oder Einfuhr- und Ausfuhrabgaben im Sinne des Artikels 4 Nr. 10 und 11 des Zollkodexes sind.
2Die Festsetzungsfrist beträgt zehn Jahre, soweit eine Steuer hinterzogen, und fünf Jahre, soweit sie leichtfertig verkürzt worden ist. 3Dies gilt auch dann, wenn die Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung nicht durch den Steuerschuldner oder eine Person begangen worden ist, deren er sich zur Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten bedient, es sei denn, der Steuerschuldner weist nach, daß er durch die Tat keinen Vermögensvorteil erlangt hat und daß sie auch nicht darauf beruht, daß er die im Verkehr erforderlichen Vorkehrungen zur Verhinderung von Steuerverkürzungen unterlassen hat.

§ 170 ao

(1) Die Festsetzungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer entstanden ist oder eine bedingt entstandene Steuer unbedingt geworden ist.
(2) Abweichend von Absatz 1 beginnt die Festsetzungsfrist, wenn

  1. eine Steuererklärung oder eine Steueranmeldung einzureichen oder eine
    Anzeige zu erstatten ist, mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die
    Steuererklärung, die Steueranmeldung oder die Anzeige eingereicht wird,
    spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Kalenderjahrs, das auf das
    Kalenderjahr folgt, in dem die Steuer entstanden ist, es sei denn, dass
    die Festsetzungsfrist nach Absatz 1 später beginnt,
  2. eine Steuer durch Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern zu
    zahlen ist, mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem für den Steuerfall
    Steuerzeichen oder Steuerstempler verwendet worden sind, spätestens jedoch
    mit Ablauf des dritten Kalenderjahrs, das auf das Kalenderjahr folgt, in
    dem die Steuerzeichen oder Steuerstempler hätten verwendet werden müssen.
    Dies gilt nicht für Verbrauchsteuern, ausgenommen die Stromsteuer.
    (3) Wird eine Steuer oder eine Steuervergütung nur auf Antrag festgesetzt, so beginnt die Frist für die Aufhebung oder Änderung dieser Festsetzung oder ihrer Berichtigung nach § 129 nicht vor Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der Antrag gestellt wird.
    (4) Wird durch Anwendung des Absatzes 2 Nr. 1 auf die Vermögensteuer oder die Grundsteuer der Beginn der Festsetzungsfrist hinausgeschoben, so wird der Beginn der Festsetzungsfrist für die folgenden Kalenderjahre des Hauptveranlagungszeitraums jeweils um die gleiche Zeit hinausgeschoben.
    (5) Für die Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) beginnt die Festsetzungsfrist nach den Absätzen 1 oder 2
  3. bei einem Erwerb von Todes wegen nicht vor Ablauf des Kalenderjahrs, in
    dem der Erwerber Kenntnis von dem Erwerb erlangt hat,
  4. bei einer Schenkung nicht vor Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der
    Schenker gestorben ist oder die Finanzbehörde von der vollzogenen
    Schenkung Kenntnis erlangt hat,
  5. bei einer Zweckzuwendung unter Lebenden nicht vor Ablauf des
    Kalenderjahrs, in dem die Verpflichtung erfüllt worden ist.
    (6) Für die Wechselsteuer beginnt die Festsetzungsfrist nicht vor Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der Wechsel fällig geworden ist

mail ist unterwegs
Hi !

kann mir jemand eine Übersicht geben,

mail ist bereits abgeschickt.

BARUL76

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