[AO] Unterschiede Festsetzungs-/Rechtbehelfsfrist?

Hallo…

ich kann die beiden Fristen nicht so ganz differenzieren : Rechtsbehelfsfrist beträgt 1 Monat, Festsetzungsfrist nach § 169 (2) AO 4 Jahre für Steuern…

für was genau dient denn dann die Rechtsbehelfsfrist von 1 Monat?

danke :smile:

Moin,

innerhalb der Rechtsbehelfsfrist kann der Steuerpflichtige Einspruch einlegen.

Innerhalb der Festsetzungsfrist können Bescheide vom Finanzamt erlassen werden, Ausnahmen gibt es aber mehrere.

Gruß

der Petz