[AO] wie Freistellung für KSt + GewSt beantragen?

Hallo,

nehmen wir an, eine karitative Vereinigung (kirchlich getragen, im Vereinsregister gemeldet) muß eine Erklärung für Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer für 2005 enreichen. In der Vergangenheit gab es wohl einen Freistellungsauftrag, aber niemand kennt sich mehr genau mit dem Thema aus, da es einen Personalwechsel gab.

Wann geht so eine Freistellung denn und wie beantragt man die, bzw. weist die nach?

Danke und Grüße,
Ivo

Servus Ivo,

eine mühselige Lektüre, aber an

§§ 51 - 68 AO (Abgabenordnung)

wird man hier kaum vorbeikommen. Wenn nämlich vom FA die beiden Steuererklärungen angefordert werden (und nicht von vornherein die vereinfachte Erklärung für gemeinnützige Vereine zur Erlangung der Körperschaftsteuerbefreiung), gibt es wahrscheinlich außer dem ideellen Bereich auch einen Zweckbetrieb und/oder einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

Damit sind die drei wesentlichen Begriffe genannt, zu denen auch einiges an Veröffentlichungen zum Einlesen zu finden ist.

Vielleicht eine dumme Gegenfrage: Da Du kirchliche Trägerschaft ansprichst - gibt es bei den Kirchen nicht interne Strukturen, sowas wie Buchstellen, denen man die steuerlichen Angelegenheiten anvertrauen kann? Wegen der oben genannten „dreigeteilten“ Struktur ist allein schon die buchmäßige Erfassung bei einem gemeinnützigen e.V. eine Spezialität, die nicht einmal in allen StB-Kanzleien zum täglichen Brot gehört.

Umgekehrt gibts dafür auch bei den Finanzämtern Spezialisten - die „Vereinsmeier“ an verschiedenen Finanzämtern, mit denen ich bisher in Kontakt war, waren allesamt eher leutselige und wenig karriereversessene Zeitgenossen, die mit Rat und Hilfe bis an den Rand dessen gingen, was die Behörde eigentlich darf.

Schöne Grüße

MM

Arbeitsmittel für gemeinnützigen e.V. im Web
Hallo nochmal,

hier ist einiges Handwerkszeug:

http://www.wegweiser-buergergesellschaft.de/praxishi…

Schöne Grüße

MM

Hallo Ivo,

bevor man hier die Gemeinnützigkeit riskiert und einiges sonst, was daran hängt, sollte man einen Steuerberater zu Rate ziehen, es wäre zu ärgerlich, wenn man aktuell Spendenbescheinigungen etc. ausstellt und dann dafür „Strafe“ zahlen muss, weil sie nicht berechtigt waren.

Mfg vom

showbee