Hallo,
mich beschäftigt folgende Frage:
Ich habe von gehört, das man Steuerrückforderungen vom Finanzamt mit zu erwartenden Rückzahlungen verrechnen kann und zwar zu 60% auf die kommenden 4 Jahre gerechnet (also 40% sofort zurück zahlen und die restlichen 60% dann bis zu 4 Jahre lang, ja nachdem, wann die Schuld getilgt ist).
Gibt es dazu eine nachlesbare Grundlage?
MfG
Leseratte
Hallo,
Gibt es dazu eine nachlesbare Grundlage?
Ja: Die Abgabenordnung. Deren fünfter Teil, §§ 218 - 248, beschäftigen sich mit dem Erhebungsverfahren. Die von Dir beschriebene Regel steht da allerdings nicht drin.
Grundsätzlich kann der beschriebene Ablauf in dieser Form bei einem Stundungsantrag vorgeschlagen und genehmigt worden sein. Aber er entspricht nicht einer konkreten allgemein gültigen Bestimmung.
Schöne Grüße
MM