AO zur Frist Lohnsteueranmeldung

Moin,

wer kann mir den Paragraphen aus dem Ärmel schütteln, dass sich die Abgabefrist auf den nächsten Werktag verlängert, wenn der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt. In § 41a EStG steht nur der 10., nichts weiter. Ich bin mir übrigens nicht sicher mit der AO, würde aber hier den entsprechenden Paragraphen vermuten. In § 149, der mir zuerst eingefallen ist, steht übrigens nichts dazu.

Vielen Dank

Data

Hi Data,

§ 108 AO (3)

Fristen und Termine (1)

(1) Für die Berechnung von Fristen und für die Bestimmung von Terminen gelten die §§ 187 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend, soweit nicht durch die Absätze 2 bis 5 etwas anderes bestimmt ist.

(2) Der Lauf einer Frist, die von einer Behörde gesetzt wird, beginnt mit dem Tag, der auf die Bekanntgabe der Frist folgt, außer wenn dem Betroffenen etwas anderes mitgeteilt wird.

(3) Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktags.

(4) Hat eine Behörde Leistungen nur für einen bestimmten Zeitraum zu erbringen, so endet dieser Zeitraum auch dann mit dem Ablauf seines letzten Tages, wenn dieser auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend fällt.

(5) Der von einer Behörde gesetzte Termin ist auch dann einzuhalten, wenn er auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Sonnabend fällt.

(6) Ist eine Frist nach Stunden bestimmt, so werden Sonntage, gesetzliche Feiertage oder Sonnabende mitgerechnet.

Viele Grüße
Karin

Danke dir, ich Dämel habe hinter 149 weitergesucht und bin dann auf den Anfang.

Data

Sehr gerne! Das nächste Mal frag ich wieder :smile: