Hallo,
Fall:
Ein Freiberufler zieht in 2006 um von Ort A nach Ort B.
Seinen Betrieb betreibt er ab dem Zeitpunkt auch von Ort B.
Dann gibt er die Steuererklärung 2005 ab.
Frage:
Die Einkommensteuererklärung muß ja nach Ort B geschickt werden, weil er zu dem Zeitpunkt, in dem er die Steuererklärung ab gibt, in Ort B wohnt(Wohnsitzfinanzamt?).
Und was ist mit der Umsatzsteuererklärung?
Muß die zum Finanzamt Ort A (weil er ja in 2005 da noch sein Unternehmen hatte) oder zum Finanzamt Ort B (weil er da ja jetzt wohnt und auch jetzt sein Unternehmen hat) geschickt werden?
Vielen Dank