[AO] zuständiges Finanzamt - nach Umzug ESt + USt?

Hallo,

Fall:

Ein Freiberufler zieht in 2006 um von Ort A nach Ort B.
Seinen Betrieb betreibt er ab dem Zeitpunkt auch von Ort B.
Dann gibt er die Steuererklärung 2005 ab.

Frage:
Die Einkommensteuererklärung muß ja nach Ort B geschickt werden, weil er zu dem Zeitpunkt, in dem er die Steuererklärung ab gibt, in Ort B wohnt(Wohnsitzfinanzamt?).

Und was ist mit der Umsatzsteuererklärung?
Muß die zum Finanzamt Ort A (weil er ja in 2005 da noch sein Unternehmen hatte) oder zum Finanzamt Ort B (weil er da ja jetzt wohnt und auch jetzt sein Unternehmen hat) geschickt werden?

Vielen Dank

Lt. § 21 AO ist auch Finanzamt B. zuständig.