AOK - Beitragsbefreiung

hallo,
nehmen wir einmal an, ein aok mitglied haelt sich DAUERHAFT im aussereuropaeischen ausland auf. gemeldet ist man allerdings noch in deutschland. wie man ja weiss, zahlt im krankheitsfall die aok aussereuropaeisch nichts. wenn man also keine leistung bekommt, braeuchte man eigentlich auch keinen beitrag bezahlen. ist dem so, oder muss man weiterhin "umsonst " bez.? vorab mal ein dankeschoen.

dieter

Hallo,
es kommt darauf an wo man sich aufhält - wie lange und warum.

Handelt es sich um einen unbefristeten Aufenthalt in einem Land ohne Sozialversicherungsabkommen oder ist man in diesem Land in das dort
bestehende Sozialversicherungssystem eingegliedert, dann erübrigt sich
eine Versicherung in Deutschland. Es kann aber eine „Anwartschaftsversicherung“ abgeschlossen werden, ob das sinnvoll ist
kommt auf den Einzelfall an - die Kasse berät hier individuell.
Ansonsten besteht mit dem Tag der Wiedereinreise nach Deutschland
die Pflicht zur Versicherung bei der letzten Kasse (z.B. der AOK).
Gruß
Czauderna

hallo guenther, vielen dank fuer deine antwort,

es kommt darauf an wo man sich aufhält - wie lange und warum.:

diese fiktive person wohnt dauerhaft auf phuket/thailand. es besteht eine private reise-kv-versicherung zuerst einmal fuer 1 jahr fuers ausland.

. Es kann aber eine

„Anwartschaftsversicherung“ abgeschlossen werden, ob das
sinnvoll ist
kommt auf den Einzelfall an - die Kasse berät hier
individuell.

meine meinung ist, wenn ich doch wieder nach deutschland kommen sollte, bin ich ja nach der neuen regelung wieder pflichtvers. wozu dann eine anwartschaft. die frage lautet nochmal, muss man bezahlen , oder nicht.
entscheidet das im uebrigen die bfa (zahlt ja 50 % des beitrages fuer rentner), oder die aok.

gruss dieter

Hallo,
bei Rentnern mir dauerhaftem Auslandsaufenthalt, also Verlegung des

  1. Wohnsitzes kommt es entscheidend auf das Land an welches gewählt wurde.
    Gruß
    Günter Czauderna