AOK eine Behoerde?

Hallo Leute

hatte gestern ein Schreiben in der Hand welches mich verwundert hat. Die AOK Rheinland weist darin ein Mitglied auf die Tatsache hin das dieser der Krankenkasse noch einen Betrag schuldet.

der Brief endet mit den netten Worten:
" Ihre AOK die Gesundheitskasse als Vollstreckungsbehoerde".

Dann kommt noch ein " Dienstsiegel" das das Wappen von NRW beinhaltet.
Das Siegel ist rund und rundherum steht dann noch einmal oben AOK und unten dann „Vollstreckungsbehoerde“:
Meine Frage ist.

Ist die AOK neuerdings eine Behoerde oder wird hier versucht mit einer Art Amtsanmassung die Leute unter Druck zu setzen? Kann mir schon vorstellen das eine Alte Dame es da mit der Angst zu tun bekommt.
Was ist eure Meinung?

Danke

Hallo Leute

Hallo Stefan

das ist völlig korrekt, was die AOK da getan hat.

Eine Krankenkasse ist als Einzugsstelle zur Beitreibung der geschuldeten Beiträge berechtigt.
Um diese „Beitreibung“ auch entsprechend durchführen zu können, sind Krankenkassen berechtigt eigene eigene Vollstreckungsbehörde einzurichten und auch eigene Vollziehungsbeamte einzusetzen.
Als Vollstreckungsbehörde ist die AOK auch berechtigt ein offizielles Dienstsiegel zu führen.

Gruß Jörg

hatte gestern ein Schreiben in der Hand welches mich
verwundert hat. Die AOK Rheinland weist darin ein Mitglied auf
die Tatsache hin das dieser der Krankenkasse noch einen Betrag
schuldet.

der Brief endet mit den netten Worten:
" Ihre AOK die Gesundheitskasse als Vollstreckungsbehoerde".

Dann kommt noch ein " Dienstsiegel" das das Wappen von NRW
beinhaltet.
Das Siegel ist rund und rundherum steht dann noch einmal oben
AOK und unten dann „Vollstreckungsbehoerde“:
Meine Frage ist.

Ist die AOK neuerdings eine Behoerde oder wird hier versucht
mit einer Art Amtsanmassung die Leute unter Druck zu setzen?
Kann mir schon vorstellen das eine Alte Dame es da mit der
Angst zu tun bekommt.
Was ist eure Meinung?

Danke

hi,

die AOK ist eine körperschaft des öff. rechts. sie ist behörde im sinne des VwVfG, kann verwaltungsakte erlassen die gleichzeitig titel sind. korrespondierende vorschriften gibt es sicherlich im SGB…

wäre doch quatsch, wenn sich behörden (krankenkassen, rentenkasse, finanzamt, ordnungsamt) mit ihren offenen beträgen erst an das gericht wenden müssten um einen titel (vollstreckungsbescheid, urteil etc.) zu erhalten.

mfg vom

showbee

Hallo!

wäre doch quatsch, wenn sich behörden (krankenkassen,
rentenkasse, finanzamt, ordnungsamt) mit ihren offenen
beträgen erst an das gericht wenden müssten um einen titel
(vollstreckungsbescheid, urteil etc.) zu erhalten.

Es wäre auch nicht ganz logisch, denn sonst würden Zivilgerichte über öffentlich-rechtliche Ansprüche entscheiden.

Gruß
Tom

Hallo!

Noch zur Ergänzung, was die anderen eh schon geschrieben haben: die AOK kann natürlich hier nicht willkürlich handeln. Man kann natürlich auch gegen die Verwaltungsakte der AOK, wie auch sonst gegen Verwaltungsakte, den Rechtsweg beschreiten.

Gruß
Tom

Hi,

die AOK ist eine körperschaft des öff. rechts. sie ist behörde

schon echt unglaublich, was sich alles Behörde nennen darf und „im Sinne der Gesammtbevölkerung“ handeln darf. Ehrlich gesagt dachte ich bisher immer, Krankenkassen dienen dem Zweck der Bereicherung des Vorstandes (so wie AGs dem der Aktionäre). Nicht dem des Gemeinwohles (das stand IMHO auch im „Lexikon der populären Irrtümer“ so).

Gilt das Gesagte eigentlich für alle gesetzlichen Krankenkassen der BRD? Rundfunkanstalten sind doch auch Körperschaften des öff. Rechts. Für die gilt das sicher nicht, oder?

Grüße,
J~

Gilt das Gesagte eigentlich für alle gesetzlichen
Krankenkassen der BRD? Rundfunkanstalten sind doch auch
Körperschaften des öff. Rechts. Für die gilt das sicher nicht,
oder?

hi jame,

also, wie du selber schreibst: „gesetzliche krankenkassen“ sind alles körperschaften d. ö.R.!

rundfunkanstalten sind anstalten des öffentlichen rechts, wie die meisten ÖPNV auch.

unterschied: körperschaften bestehen aus mitgliedern und zahlen beiträge

anstalten sind für nutzer da und erheben gebühren

insoweit alles behörde.

mfg vom

showbee

Hallo,

die AOK`en sind sogenannte „Beitragseinzugsstellen“ für die gesetzlichen
Arbeitslosen-,Renten-,Pflege-und Krankenversicherungsbeiträge,die von
den Arbeitgebern vom Lohn der Arbeitnehmer einbehalten werden.Die jeweilige AOK leitet diese Beiträge dann an die entsprechenden
Leistungsträger weiter (LVA/BfA,Krankenkassen,Bundesagentur für Arbeit).Im Rahmen dieser „Hoheitlichen Tätigkeit“ hat die AOK auch das sogenannte „Gewaltmonopol“ des Staates,um Forderungen notfalls mit Gewalt (Vollziehungsbeamter) durchzusetzen…
Was ich auch sehr begrüße,denn so manchen Arbeitgeber dürfte es doch in Versuchung führen,die nicht unerheblichen „Sozialabgaben“ erstmal für den Betrieb zu nutzen…*g*

mfg

Frank

Beamte bei der AOK?
dazu fällt mir ein:
im Rahmen einer Sitzung wurde erwähnt, dass die Beamten bei der AOK jetzt auch 41 Stunden arbeiten müssen…

ich habe bis jetzt noch nicht verstanden, warum bei der Krankenkasse Beamte arbeiten???
Ulli, die sich über Aufklärung freut!

Hi Ulli,

bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen sind das diejenigen,die Hoheitliche Aufgaben erfüllen ,also Beitragseinzug und Vollstreckung.
Weitere können,müssen aber nicht Beamte sein,da es sich bei den AOK
um Körperschaften des öffentlichen Rechtes handelt.

mfg

Frank

1 Like

Hoi Frank und DANKE!!! für Deine schnelle Antwort!
Haben andere Krankenkassen auch Beamte???
Ulli, für die diese Information völlig neu war.

Hi Ulli,

nur insofern sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes sind.
Also alles was Hoheitliche Gewalt betrifft…
ansonsten ist der Beamte (zumindest in den unteren Gehaltsklassen :smile: )eine aussterbende „Spezies“…

mfg

Frank

Danke owT

owT = ohne weiteren Text