AOK-Pflichtversicherung

Inzwischen wurde mir von kompetender Stelle mitgeteilt, dass jeder im EU-Ausland lebende deutsche Rentner - der also auch eine deutsche Rente bezieht - bei der AOK pflichtversichert ist oder wird. Ohne Wenn und Aber! Das Problem: Die Krankenkassen-Leistung erfolgt nicht nach deutschem Recht, sondern nach dem Recht des EU-Staates, in dem der Rentner seinen neuen Wohnsitz hat. Ich finde, dann müsste doch die AOK den vom Rentner zu entrichtenden monatlichen Beitrag reduziern, wenn die Krankenkasse des anderen Staates weit weniger „großzügig“ ist als die in Deutschland. In meinem Fall Lettland. Eigentlich müßte man erwarten, dass die verantwortlichen Mitarbeiterinnen (wohl 99 % weiblich) der AOK selbst auf diesen Trichter kommen, ohne dass sie darum gebeten werden.
Oder bin auf dem falschen Dampfer?

Servus,

für Lettland macht das zwar keinen Unterschied, aber grundsätzlich ist es dennoch wichtig: Versicherungspflicht für Renten aus D gibt es nur, wenn der Empfänger der Rente in einem Land lebt, mit dem D ein SV-Abkommen geschlossen hat.

Wenn Du also die Beiträge nicht haben magst, ziehst Du schlicht in ein Land, mit dem kein SV-Abkommen besteht - und schlackerst mit den Ohren, was die medizinische Versorgung dort kostet.

Schöne Grüße

MM

Servus,

Inzwischen wurde mir von kompetender Stelle mitgeteilt, dass
jeder im EU-Ausland lebende deutsche Rentner - der also auch
eine deutsche Rente bezieht - bei der AOK pflichtversichert
ist oder wird. Ohne Wenn und Aber!

für Lettland macht das zwar keinen Unterschied, aber
grundsätzlich ist es dennoch wichtig: Versicherungspflicht für
Renten aus D gibt es nur, wenn der Empfänger der Rente in
einem Land lebt, mit dem D ein SV-Abkommen geschlossen hat.

Also ist es richtig, dass jeder im EU-Ausland lebende deutsche Rentner - der also auch eine deutsche Rente bezieht - bei der AOK pflichtversichert ist oder wird. Ohne Wenn und Aber! Oder nicht? Wolltest Du jetzt widersprechen? Oder mitteilen, dass „das Problem noch größer ist“?

Das Problem: Die
Krankenkassen-Leistung erfolgt nicht nach deutschem Recht,
sondern nach dem Recht des EU-Staates, in dem der Rentner
seinen neuen Wohnsitz hat. Ich finde, dann müsste doch die AOK
den vom Rentner zu entrichtenden monatlichen Beitrag
reduziern, wenn die Krankenkasse des anderen Staates weit
weniger „großzügig“ ist als die in Deutschland. In meinem Fall
Lettland. Eigentlich müßte man erwarten, dass die
verantwortlichen Mitarbeiterinnen (wohl 99 % weiblich) der AOK
selbst auf diesen Trichter kommen, ohne dass sie darum gebeten
werden.

Wenn Du also die Beiträge nicht haben magst, ziehst Du
schlicht in ein Land, mit dem kein SV-Abkommen besteht - und
schlackerst mit den Ohren, was die medizinische Versorgung
dort kostet.

Ich glaube, der Punkt, war ein anderer: Es geht darum, dass im EU-Ausland (oder wie Du es ausdrückst: „in einem Land, mit dem D ein SV-Abkommen geschlossen hat“) der gleiche Beitrag für weniger Leistung fällig ist. Ob das denn in Ordnung ist…?! Darum geht es hier.

Greetz
T.

Hallo,
ja, das ist in Ordnung, weil es eben vertraglich und gesetzlich so geregelt ist.
Einen Staffelbeitrag, je nachdem in welchem Land man sich aufhält, den gibt es nicht, allein schon deshalb, weil der Betreffende ja auch jederzeit sich in Deutschland behandeln lassen könnte.
Und das mit der Pflichtversicherung bei der AOK stimmt nur wenn die AOK auch zuständig ist - es kann auch eine andere GKV-Kasse sein.
Gruss
Czauderna

N’Abend,

Eigentlich müßte man erwarten, dass die
verantwortlichen Mitarbeiterinnen (wohl 99 % weiblich) der AOK
selbst auf diesen Trichter kommen, ohne dass sie darum gebeten
werden.
Oder bin auf dem falschen Dampfer?

aber so was von … auf dem falschen Dampfer, meine ich … :wink:

Die AOK-Mitarbeiterinnen - bleiben wir bei der holden Weiblichkeit - KANN auf diesen Trichter gar nicht kommen, weil dafür schlichtweg die gesetzliche Grundlage fehlt. Und wenn die Dame Dir so etwas einräumen würde, wäre es eben gesetzeswidrig und im krassesten Fall würde sie dann die Differenz monatlich bezahlen … und das wirst Du ja wohl hoffentlich nicht verlangen wollen …

Ich möchte nochmals an das andere Gesagte anschließen: Du hast die Möglichkeit, Dich jederzeit in Deutschland behandeln zu lassen! Das solltest Du bei allen Überlegungen und möglichem Ungerechtigkeitsempfinden nicht vergessen!

Servus,
Robert

Hallo,

Oder bin auf dem falschen Dampfer?

Ja, offensichtlich.

Gruß,
Steve

Hallo

Ich möchte nochmals an das andere Gesagte anschließen: Du hast
die Möglichkeit, Dich jederzeit in Deutschland behandeln zu
lassen! Das solltest Du bei allen Überlegungen und möglichem
Ungerechtigkeitsempfinden nicht vergessen!

Ich bin jetzt kein Spezialist in Versicherungsfragen, aber haben denn nicht im Umkehrschluss sämtliche Rentner aus der EU ebenso die Möglichkeit, sich in Deutschland behandeln zu lassen? Und zahlen die dann den gleichen Beitrag?
Sonst kann ich da nämlich schon nachvollziehen, dass das Gerechtigkeitsempfinden sich zu Wort meldet.

Greetz
T.

Servus,

ich habe Dir schlicht in dem Punkt widersprochen, wo Du eine falsche Darstellung des Sachverhalts gibst: Die Versicherungspflicht in D für Renten aus D gibt es - ich wiederhole mich - nur dann, wenn der Empfänger der Rente in einem Land lebt, mit dem D ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat.

Das ist für die weit überwiegende Mehrheit der Länder der Welt nicht der Fall.

Wenn Du Dich um den Sachverhalt kümmerst, wirst Du übrigens auch feststellen, dass Deine jetzt nachgeschobene Einschränkung „EU-Ausland“ genauso verkehrt ist wie Deine erste Darstellung. Die Länder, mit denen D Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat sind keineswegs alle in der EU.

Schöne Grüße

MM

1 Like

Servus,

vielleicht solltest Du Dich hier von dem Schema „EU/Nicht-EU“ ein wenig entfernen - das ist für Deine Fragen nicht wichtig.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Inzwischen wurde mir von kompetender Stelle mitgeteilt, dass jeder im EU-Ausland lebende deutsche Rentner - der also auch eine deutsche Rente bezieht - bei der AOK pflichtversichert ist oder wird. Ohne Wenn und Aber!

Das kann keine besonders kompetente Stelle sein. Das gilt ganz sicher nicht für alle Renten und Rentner. Denn nicht jeder Rentenbezieher ist in einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Wer bisher privat versichert war, bleibt das auch in der Rente.
Vielleicht erstmal hier und hier informieren. Die scheinen erstmal kompetent zu sein.

Das Problem: Die Krankenkassen-Leistung erfolgt nicht nach deutschem Recht, sondern nach dem Recht des EU-Staates, in dem der Rentner seinen neuen Wohnsitz hat.

Ja, so ist das eben abgekaspert. Stell Dir vor, es gäbe diese Abkommen nicht. Die AOK zahlt im Ausland nicht, also bräuchtest Du dort eine neue. Falls man als Rentner noch Zugang zur dortigen GKV bekommt, dann hat man eben auch nur Anspruch auf Leistungen dieser Kasse. Eine privaten Versicherung wird sicher angesichts des Alters etwas teurer, wenn sie das gewohnte deutsche GKV-Niveau abdecken soll. Wenn es dann richtig brennt, will man vielleicht doch wieder zurück und das deutsche Niveau genießen. Dieser Rosinenpickerei wil man eventuell einen Riegel vorschieben, eben weil es eine Sozialversicherung ist.

Ich finde, dann müsste doch die AOK den vom Rentner zu entrichtenden monatlichen Beitrag reduziern, wenn die Krankenkasse des anderen Staates weit weniger „großzügig“ ist als die in Deutschland.

Na dann schreib das Deinem Bundestagsabgeordneten, damit der sich dafür stark macht. Er wird Dir aber möglicherweise sagen, dass Du weiterhin Anspruch auf sämtliche Leistungen in Deutschland hast. Es ist eben eine Versicherung. Da gibt es welche, die zahlen mehr als sie in Anspruch nehmen und solche bei denen es andersrum ist. Die meisten Rentner gehören übrigens zur zweiten Gruppe.

In meinem Fall Lettland. Eigentlich müßte man erwarten, dass die verantwortlichen Mitarbeiterinnen (wohl 99 % weiblich) der AOK selbst auf diesen Trichter kommen, ohne dass sie darum gebeten werden.
Oder bin auf dem falschen Dampfer?

Sicher. Die müssen sich auch an die Gesetze halten. Da ist eben kein Rabatt vorgesehen. Genausowenig wie ein Zuschlag für das höhere Risiko im Alter. Du (na eigentlich ja die Beitragszahler) werden also weiterhin einen Beitrag in Abhängigkeit von der Rente bezahlen und nicht in Abhängigkeit der von Dir verursachten Kosten.

Grüße

Hallo

Hallo,

Ich möchte nochmals an das andere Gesagte anschließen: Du hast
die Möglichkeit, Dich jederzeit in Deutschland behandeln zu
lassen!

Klar hat er das, er ist ja in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichert!

Ich bin jetzt kein Spezialist in Versicherungsfragen, aber
haben denn nicht im Umkehrschluss sämtliche Rentner aus der EU
ebenso die Möglichkeit, sich in Deutschland behandeln zu
lassen?

Wenn sie ihren Wohnsitz in Deutschland haben, ja! Die Abrechnung erfolgt dann auf dem umgekehrten Wege, versichert im Ausland, Wohnsitz in Deutschland … natürlich muss dann das Recht bestehen, sich in Deutschland behandeln zu lassen.

Nur: Was dann tatsächlich von der ausländischen Krankenversicherung von den Behandlungskosten übernommen wird … das steht wieder auf einem anderen Blatt Papier …

Seit ein paar Jahren gibt es die „Europäische Krankenversicherungskarte“, die beim Arztbesuch vorgezeigt werden muss/soll. Ich habe mal von krankenkasse.de den Text dazu kopiert:

Europäische Krankenversicherungskarte

Wenn eine Person in einem anderen EU-Land einen Unfall hat oder krank wird, hat sie mit der europäischen Krankenversicherungskarte das Anrecht auf medizinisch notwendige Sachleistungen unter Berücksichtigung der Art der Leistungen und der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer. Es besteht kein Anspruch auf Leistungen, wenn die Person nur wegen der Behandlung in das andere EU-Land gefahren ist. Mit der Karte kann die kranke Person direkt zum Arzt gehen, dieser muss die europäische Krankenversicherungskarte wie eine nationale Bescheinung anerkennen. Eine mögliche Kostenbeteiligung richtet sich nach den Vorschriften des Landes, wo die Person behandelt wird und muss gegebenfalls direkt vor Ort bezahlt werden.

Vielleicht wird’s dadurch klarer. :smile:

Greetz
T.

Servus,
Robert

Servus,

[…]
Wenn Du Dich um den Sachverhalt kümmerst, wirst Du übrigens
auch feststellen, dass Deine jetzt nachgeschobene
Einschränkung „EU-Ausland“ genauso verkehrt ist wie Deine
erste Darstellung. Die Länder, mit denen D
Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat sind keineswegs
alle in der EU.

Wenn Du Dich um das Posting kümmerst, wirst Du sehen, dass das nicht meine erste Darstellung war, und ich erhebe da auch überhaupt keinen Anspruch auf korrekt formulierten Geltungsbereich irgendwelcher Versicherungsrichtlinien.
Ich wollte nur nochmal nachfragen, ob es denn richtig ist, dass hier entweder für die Inanspruchnahme gleicher Leistungen unterschiedlich viel Geld bezahlt wird, bzw. das gleiche Geld für unterschiedliche Leistungen. Ob das jetzt in der EU oder in den Ländern, mit denen Deutschland einSozialversicherungsabkommen geschlossen hat, gelten soll, ist dabei für mich unerheblich. Vielleicht wird jetzt klarer, worauf ich hinaus wollte.

Greetz
T.

Servus,

vielleicht solltest Du Dich hier von dem Schema „EU/Nicht-EU“
ein wenig entfernen - das ist für Deine Fragen nicht wichtig.

Dem kann ich mich anschließen, wir ich Dir ein paar Zeilen weiter unten gerade geschrieben habe.

Greetz
T.

Hallo,

[…]
Vielleicht wird’s dadurch klarer. :smile:

Leider nein, ich wollte nur wissen, ob es denn richtig ist, dass hier entweder für die Inanspruchnahme gleicher Leistungen unterschiedlich viel Geld bezahlt wird, bzw. das gleiche Geld für unterschiedliche Leistungen, je nachdem wo der Rentner lebt und in welchem Land er versichert ist.

Und das ist mir noch immer nicht ganz klar.

Greetz
T.

Hallo,

Hallo,

Leider nein, ich wollte nur wissen, ob es denn richtig ist,
dass hier entweder für die Inanspruchnahme gleicher Leistungen
unterschiedlich viel Geld bezahlt wird, bzw. das gleiche Geld
für unterschiedliche Leistungen, je nachdem wo der Rentner
lebt und in welchem Land er versichert ist.

Und das ist mir noch immer nicht ganz klar.

Nein … das ist nicht ganz einfach zu erklären …

  • Vorgabe: Deutscher Rentner mit Wohnsitz im EWR-Ausland/Staat, mit dem die Bundesrepublik ein SV-Abkommen hinsichtlich der Krankenversicherung abgeschlossen hat; Pflichtversicherung in der deutschen Krankenversicherung, folglich Beitragszahlung wie ein in D Wohnender

Bei Inanspruchnahme von Leistungen im Wohnsitzland übernimmt die deutsche Krankenversicherung im Grunde nur das, was auch in Deutschland übernommen worden wäre. Er würde somit bei einem besseren Leistungsumfang im Wohnsitzland nicht besser gestellt als wenn er diese Leistung in D in Anspruch genommen hätte.

  • Umgekehrter Fall, z.B. französischer Rentner mit Wohnsitz in D, Pflichtversicherung in der französischen KV, folglich Beitragszahlung wie ein in F Wohnender

Hier gilt die Regelung entsprechend, sprich die französische KV übernimmt bei Behandlungen in D auch nur das, was auch in F gezahlt worden wäre.

Werden also Behandlungen in Anspruch genommen, die über den jeweiligen Leistungsumfang der jeweiligen KV hinaus gehen, bleibt derjenige auf den Kosten hängen. Von daher werden also sozusagen „für das gleiche Geld“ auch nur „gleiche Leistungen“ erbracht.

Man muss daher teilweise sehr vorsichtig sein. Der erstgenannte Rentner aus D mit Wohnsitz im Ausland fährt absolut sicher, wenn er die Behandlungen in D machen lässt, weil er dort ja auch versichert ist … wodurch natürlich Kosten für die Reise nach D entstehen, die nicht übernommen werden. Bei Behandlungen im Wohnsitzland ist durchaus zu empfehlen, sich vorher nochmals eingehend über die Kostenübernahme zu erkundigen, um eigene Zahlungen zu vermeiden bzw. zu minimieren.

Langer Rede, kurzer Sinn: Man kann bei Leistungsinanspruchnahmen im Ausland nicht besser gestellt werden als bei Behandlungen in D … somit „gleiches Geld für gleiche Leistungen“.

Ohne Werbung machen zu wollen … ich bin dort auch nicht versichert … :wink: Die AOK hat - wie ich finde - recht interessante und verständliche Ausführungen rund um Behandlungen im Ausland bereit gestellt:

http://www.aok.de/bayern/suche/suchergebnisse-35463…

Und auch zu den einzelnen Ländern kann man sich entsprechende Ausführungen „abholen“:

http://www.aok.de/bundesweit/gesundheit/reiseinforma…

Es geht bei dem Letzteren in der Hauptsache um Reiseinformationen, für einen Überblick aber durchaus nicht verkehrt.

Ich hoffe, dass ich mit diesen Ausführungen nun nicht auch noch die letzten Klarheiten beseitigt habe … :wink:

Greetz
T.

Servus und ein schönes Wochenende!
R.