AOK? Selbständig

Hallo, wer kann mir behilflich sein?
Eine Person A ist eine alleierziehnde Mutter und war bis zuletzt über das ALG II bei AOK versichert. Ab dem 1.des Monats ist sie es nicht mehr. Sie arbeitet als Zugehfrau in einem privaten Haushalt und verdient dabei 300 Euro. Wie kann sie sich krankenversichern? Was muss der KK vorgelegt werden?
Danke

Hallo,

Eine Person A ist eine alleierziehnde Mutter und war bis
zuletzt über das ALG II bei AOK versichert. Ab dem 1.des
Monats ist sie es nicht mehr.

Und warum ist sie es nicht mehr? Eine Tätigkeit heißt doch nicht automatisch, dass kein Anspruch auf alg II mehr bestünde. Hat sie sich etwa abgemeldet vom Bezug?

MfG

Hallo, wer kann mir behilflich sein?
Eine Person A ist eine alleierziehnde Mutter und war bis
zuletzt über das ALG II bei AOK versichert. Ab dem 1.des
Monats ist sie es nicht mehr.

Warum ist sie es nicht mehr?

Sie unterliegt der Pflicht zur Krankenversicherung und muss sich ggf. freiwillig versichern, wenn kein Anspruch auf ALG II/eine sonstige KV-Pflicht besteht!

ja, sie hat sich freiwillig vom Bezug abgemeldet, denn sie will nur die oben genannte Tätigkeit nachgehen.

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ja, sie hat sich freiwillig vom Bezug abgemeldet, denn sie
will nur die oben genannte Tätigkeit nachgehen.

Das war … äähm … unklug. Vermutlich steht der Person noch alg II zu und damit wäre sie auch krankenversichert. Wie will sie denn ihren sonstigen Verpflichtungen mit dem bisschen Geld nachkommen (Kosten der Unterkunft bekommt sie dann ja auch keine mehr)? Das haut doch dann vorne und hinten nicht mehr hin.

Hallo,
wie schon geschrieben wurde - das war unklug.
Bei 300,00 € (Brutto) tritt keine Krankenversicherungspflicht ein -
der Betrag ist auch niedriger als das bisherige AlG II ??!!.
Wenn die Beiträge von Dritten nicht mehr getragen werden bleibt nur der Weg der freiwilligen Weiterversicherung und dort wird der Beitrag nach einem fiktiven Einkommen von 816,00 € mtl. festgesetzt.
also, nix wie hin und alles rückgängig machen !!
Gruß
Czauderna

Das hat mit klug oder unklug nichts zu tun. Es mag sein, dass ihr noch ALGII zusteht, sie will aber keine Sozialhilfeempfängerin bleiben. Es geht nur darum, dass sie im Moment nicht mehr als 300 verdient, es kann steigern.

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Danke fuer die Antwort: das heisst, der KVBeitrag wird gezahlt basierend auf 816Euro, habe ich richtig verstanden?

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Hallo,
ja !!!
Gruß
Czauderna

Auch Hallo,
vielleicht kennst Du ja jemanden, der selbständig ist. Bei dem Menschen lässt Du Dich auf max. 400€ einstellen. Kann ja auch weniger sein. Dann bist Du über die Bundesknappschaft versichert.
Du kannst dem Menschen das Geld für die KV ja wiedergeben und bist das Problem los.
Gruß
Armin

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Hi, das ist ja interessant… Soll dann derjenige, der eine Firma bzw. Gewerbeschein hat, einen Vertrag für 400€ machen oder so, und dann zahlt er KV für diese Arbeitnehmerin? Und sie zahlt dann etwa nix? Um welchen Betrag kann es sich grob handeln?
Danke nochmals

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Hallo,
entschuldige, aber das ist total falsch !!!
Der 400,00 € Job löst keine Krankenversicherungspflicht aus.
Der Arbeitgeber muss eine Pauschale an die Bundesknappschaft zahlen,
aber der Arbeitnehmer wird dadurch nicht krankenversichert.
Gruß
Czauderna

Es mag sein, dass
ihr noch ALGII zusteht, sie will aber keine
Sozialhilfeempfängerin bleiben.

Das kann sie ja für sich selbst entscheiden, aber wie stehts denn mit der Krankenversicherung des Kindes z.B.? Denkt sie daran auch?