Hallo,
Ich habe eine Frage und zwar…
Mein Vater hat bevor er arbeitsunfähig wurde eine Zusatzversicherung bei der AOK abgeschlossen. Das würde nämlich die restlichen kosten decken. Fas Problem besteht jetzt darin das die AOK sagt das er zu dem Zeitpunkt schon arbeitsunfähig gewesen sei und daher wir kein geldbekommen. Zu dem ueitpunk stand aber noch garnicht fest das er wieder Krebs hat. Man sagte und das es eine harmlose Nierenenzündung sei…
Ich bin 16 und würde jetzt meinen Eltern gerne helfen. Mein Vater befindet sich zurzeit im Krankenhaus und weis davon nix und meinemutter weis nicht weiter…
Ich Brauch dringend Hilfe! Kann mir jand helfen bitte?
Hallo!
Grundsätzliche Frage: Zahlt die AOK nicht das gesetzliche Krankengeld oder handelt es sich um eine Zusatzversicherung des privaten AOK-Partners, der DKV?
Bei privaten Zusatzversicherungen ist es so, dass diese die Zahlung verweigern dürfen, wenn seit Abschluss des Vertrags und Leistungsinanspruchnahme eine gewisse Zeit noch nicht vergangen ist (meistens 3 Monate) oder die Erkrankung schon bei Vertragsabschluss bekannt war.
oder handelt es sich um das gesetzliche Krankengeld nach der 6. Woche?
Da wäre ich nämlich der Fachmann
Das gesetzliche Krankengeld wird ja gezahlt. Das ist eine Zusatzversicherung nehme ich mal an. Frag jetzt bitte nicht welche. Die riefen heute an und sagten das das Geld nicht gezahlt wird da zum Zeitpunkt der Versicherung schon eine Arbeitsunfähigkeit für längere Zeit fest stand.
Es stand ja nicht fest. Es ging um eine Rippenfell endzundung, nicht nierenendzündung… Tschuldigung.
Er wurde operiert um das Wasser herrauszuleiten. Die Ärzte sagten das da keine Arbeitsunfähigkeit bestand.
Erst als bei der Operation ein lympfknoten entnommen wurde war das klar. Da war die Versicherung schon längst abgeschlossen.
Tut mir leid wenn ich was missverstehen soll… Aber ich versteh davon nicht wirklich viel.
Hm, also am besten mal die AGB der Zusatzversicherung durchlesen, da sind die Fristen aufgeführt.
Generell ist es wie gesagt so, dass die DKV die Kosten ablehnen kann, wenn eine aktuelle Erkrankung vorliegt, die zur Arbeitsunfähigkeit führt - die sind nicht wie die AOK an den Begriff der Arbeitsunfähigkeit gebunden.
Der einzige Weg das zu klären, wäre über einen Anwalt - aber nur wenn ihr eine Rechtsschutzversicherung für die Kosten habt - ansonsten stehen die Chancen eher schlecht.
Für was war die Zusatzversicherung genau?
Ein-/Zweibettzimmer oder für die Differenz zum normalen Nettogehalt?
Ich weiß nicht…
Wie gesagt ich bin 16… Mein Vater hat nie mit mir darüber gesprochen.
Ich glaub um die restlichen kosten zu decken da das Krankengeld vorn und hinten nicht passt…
Momentan stehen wir im minus Bereich…
So das es momentan nach Umzug aussieht.
Das Heise aber da er die Praxis im selben Haus hat das er sich nen neuen Arbeitsplatz suchen müssen…
Ich wollt Halbwissen ob man da garnix machen kann…
Also die Zusatzversicherung kann man wohl knicken - aber vielleicht könnt ihr evtl Zusatzkosten drücken um die ca 20% an Einkommen wieder reinzuholen - arbeitet dein Vater als Arzt?
Ja so ungefähr…
Er ist Heilpraktiker…
Hallo Cocomaus,
ich denke, dass Dein Vater wahrscheinlich eine Zusatzversicherung nur über die AOK abgeschlossen hat - z.B. bei einer privaten Versicherung - bei der AOK Bayern haben wir als Partner die Bayrische Versicherungskammer. Da wir hier nur Verträge vermitteln - haben wir auf eine Entscheidung im Leistungsfall keinen Einfluß - über die AOK bekommt man bei Abschluß so einer privaten Ergänzung einen dauerhaften Beitragsrabatt von ca. 10 Prozent.
Es wäre ab er auf jeden Fall wichtig, alle Facharzt bzw. Krankenhausberichte mal anzusehen - da diese ja immer von den Versicherungen angefordert und im Leistungsfall geprüft werden. Wenn er bei der AOK ganz normal über eine Beschäftigung versichert ist, bekommt er ab der 7. Woche bei Verdienstausfall normal Krankengeld - ausser er hätte das Leistungsende - Aussteuerung bereits vorher mal erreicht.
Falls er z.B. als Selbständiger eine Krankentagegeld-Versicherung bei der AOK direkt abgeschlossen hat, müsste er mal genau in den Vertagsunterlagen nach den Richtlinien nachsehen - da kenne ich mich leider nicht aus (neu - von AOK zu AOK evtl. unterschiedlich).
Viel Erfolg !
VG Christian