AOK Zusatzantrag auf Zahlung von Krankengeld Kind

Hallo,

vor 4 Wochen war ich einen Tag mit meiner Tochter krank.
Krankenschein für das Kind hab ich bei der Krankenkasse eingereicht.
Dort steht ja drauf das die Betreuung notwendig war und das keine andere Betreuungsperson in Frage kam usw.
Jetzt bekam ich noch einen Antrag zum Ausfüllen.
Und zwar den Zusatzantrag auf Zahlung von Krankengeld bei Beaufsichtigung des erkrankten Kindes.
Dort muß ich angeben ob ich die alleinige Personensorge habe oder nicht. Vaterschaftsanerkennung oder Kopie der gemeinsamen Sorge soll ich mitschicken. (hab gemeinsame Sorge mit dem Vater, leben aber getrennt)
Weiterhin soll ich angeben wer noch in meinem Haushalt wohnt (mein Lebensgefährte) und begründen warum dieser nicht das KInd beaufsichtigen konnte (wegen Arbeit). Dort muss ich unter anderem auch seine Krankenkasse angeben.

Ist das nicht ein wenig viel an Daten die sie einfordern? Und mit welchem Sinn denn bitte? Die Vorraussetzung sind doch erfüllt und bestätigen sich doch schon mit dem Ausfüllen des Krankenscheins vor 4 Wochen? Wozu also Vaterschaftsanerkennung, Sorgerechtserklärung und Krankenkasse des Lebensgefährten?
Als ich dort anrief, sagte mir die Dame am Telefon nur das sie das zur Berechnung brauchen. Klang aber eher so als wüsste sie es selbst nicht.

Kann mir das jemand erklären?

Hallo,

Krankengeld bei Erkrankung eines Kinder - § 45 SGB V
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html

Ok, in Normalfall, was muss die Kasse wissen:

  1. ist es Ihr Kind

  2. ist das Kind gesetzlich oder privat versichert

  3. ist eine Person im Haushalt die das Kind versorgen kann

Ich kann mir vorstellen dass die AOK wissen will wo das Kind eigentlich wohnt (seinen Lebensmittelpunkt hat) - Mutter oder Vater - evtl. daher die Frage nach dem Sorgerecht. Aber da reicht m.E. Ihre Auskunft - ohne Sorgerechtserklärung.

Diese Fragebögen sind ja nicht für Ihren Einzelfall zugeschnitten sondern sollen alle möglichen Eventualitäten abdecken - da sind dann natürlich auch Fragen dabei die bei Ihnen gar nicht passen bzw. keinen Sinn ergeben. Da gibt es z.B Spezialfälle wie die Übertragung des Anspruchs des Partners auf Sie - daher wohl die Frage nach der Krankenkasse des Partners.

MfG
T. Heinold

Hallo … ich kann leider nicht helfen.

Gruß, Christian