Stimmt dir nicht zu.
Wenn man mit „Roschmann“ nur „Herrn Roschmann“ mein, dann stimmt es, man würde schreiben: „Roschmanns Auto“.
In diesem Fall ist aber der Plural „die Roschmanns“ gemeint.
Und daher würde statt eines doppelten S („Roschmannss Auto“)
eines weggelassen und es entsteht „Roschmanns’ Auto“.
Verzeih, Andreas, auch wenn dir irgendein Komiker ein * gab, aber was du da sagst, ist komplett falsch!
Wo hätte man je ein doppeltes „ss“ als Zeichen für den Genitiv Plural verwendet? Sicher nicht in der deutschen Sprache!
Und dann einen Apostroph für die Ausslassung eines s! Da bleibt mir die Spucke weg! Woher nimmst du solche Weisheiten?
Ja, im Genitiv Singular, wenn an ein s oder z am Wortende, z. B. bei Hans oder Fritz oder Andreas das Genitiv-s angefügt wird, kann man das mit einem Apostroph schreiben; also Hans’ oder Fritz’oder Andreas’. Aber auch da wird man lieber „von“ mit Dativ verwenden oder auf die leicht altertümlichen Formen „Hansens“ (Hinter Hansens Hasenhaus …) oder Fritzens oder Andreasens zurückgreifen
Daher würde man stets nur sagen „das Auto der Roschmanns“.
Eben! Und das ist die Form des Genitiv Plurals! Egal, ob vor oder nach dem Auto! Roschmanns Auto! Oder: Das Auto der Roschmanns!
Um es einmal ganz klar zu stellen, wo und wo nicht der Apostroph möglich und nötig ist und wo nicht, hier die einschlägigen Regeln:
_Apostroph (Auslassungszeichen)
Der Apostroph deutet an, dass Laute oder Buchstaben, die gewöhnlich gesprochen oder geschrieben werden, ausgelassen worden sind.
R13 Der Apostroph kennzeichnet Wörter mit Auslassungen, wenn die verkürzten Wortformen sonst schwer lesbar oder missverständlich wären á§ 96 (2)ñ.
Diese Formen treten oft in dichterischen Texten auf.
Dass aber der Wein von Ewigkeit sei, daran zweifl’ ich nicht …
Schlaf nun selig und süß, schau im Traum ‚s Paradies.
Das Wasser rauscht‘, das Wasser schwoll …
Die verkürzten Formen sind auch am Satzanfang klein zu schreiben.
's (Es) ist unglaublich!
Kein Apostroph steht im Allgemeinen bei Adjektiven und unbestimmten Pronomen, die ungebeugt bleiben.
gut Wetter, solch Glück, manch lieber Freund, ein einzig Wort
Es steht in der Regel auch kein Apostroph bei Verschmelzungen aus Präposition (Verhältniswort) und Artikel, die allgemein gebräuchlich sind.
Präposition + das:
ans, aufs, durchs, fürs, hinters, ins, übers, ums, unters, vors
Präposition + dem:
am, beim, hinterm, überm, unterm, vorm, zum
Präposition + den:
hintern, übern, untern, vorn
Präposition + der:
zur
Bei umgangssprachlichen und mundartlichen Verschmelzungen kann zur Verdeutlichung ein Apostroph gesetzt werden á§ 97ñ.
Er sitzt auf’m (auf dem) Tisch. Wir gehen in’n (in den) Zirkus.
Es steht kein Apostroph für das ausgelassene Schluss-e bei Substantiven und bestimmten Verbformen.
Der Wahn ist kurz, die Reu ist lang.
Das hör ich gern. Ich lass das nicht zu. Ich stoß ihn weg. Ich werd kommen. Behüt dich Gott! Könnt ich das nur erreichen!
bleib!, geh!, trink!, lass!, leg den Mantel ab!, führ den Hund aus!
Es steht auch kein Apostroph bei den kürzeren Formen einiger Substantive, Adjektive und Adverbien, die als gleichberechtigte Nebenformen gelten und (auch in der Standardsprache) allgemein üblich sind.
Bursch neben Bursche, Hirt neben Hirte, blöd, bös, fad, gern, heut, leis, öd, trüb neben blöde usw.
Ein Apostroph kann bei der schriftlichen Wiedergabe gesprochener Sprache zur Verdeutlichung gesetzt werden á§ 97ñ.
So ‚n (ein) Blödsinn! Wissen S‘ (Sie) schon?
Im Gegensatz zu „'nauf", „'naus" usw. (statt „hinauf", „hinaus" usw.) werden die mit -r anlautenden Kürzungen heute im Allgemeinen ohne Apostroph geschrieben.
Runter vom Balkon! Reich mir mal das Buch rüber! Er ließ ihn rauswerfen. Was für ein Reinfall!
R14 Der Apostroph wird gelegentlich gebraucht, um die Grundform eines Namens vor der Adjektivendung -sch zu verdeutlichen á§ 97 Eñ.
die Grimm’schen Märchen (aber: die grimmschen Märchen )
Vgl. auch R 17 u. R 94.
R15 Der Apostroph steht bei Wörtern mit längeren Auslassungen im Wortinneren á§ 96 (3) ñ.
Lu’hafen (= Ludwigshafen [am Rhein])
D’dorf (= Düsseldorf)
Ku’damm (= Kurfürstendamm)
R16 Kein Apostroph steht, wenn ein unbetontes -e- im Wortinnern ausfällt und die kürzere Form des Wortes (auch in der Standardsprache) allgemein gebräuchlich ist.
ich wechsle (wechsele), du tratst (tratest), auf verlornem (verlorenem) Posten, Abrieglung (Abriegelung), Wandrer (Wanderer), Englein (Engelein), wacklig (wackelig), wässrig (wässerig), edle (edele) Menschen, finstre (finstere) Gestalten, trockner (trockener) Boden, unsre (unsere) Verfassung
Dies gilt auch für einige Wörter und Namensformen mundartlicher Herkunft.
Brettl, Dirndl, Hansl, Rosl
Bei ungebräuchlichen Auslassungen dagegen gilt R 13.
g’nug (genug), Bau’r (Bauer)
R17 Der Apostroph steht zur Kennzeichnung des Genitivs (Wesfalls) von artikellos gebrauchten Namen, die auf s, ss, ß, tz, z, x enden á§ 96 (1)ñ.
Hans Sachs’ Gedichte, Aristoteles’ Schriften, Le Mans’ Umgebung, Grass’ Blechtrommel, Voß’ Übersetzung, Ringelnatz’ Gedichte, Marx’ Philosophie, das Leben Johannes’ des Täufers
Kein Apostroph steht in der Regel vor dem Genitiv-s von Namen, auch nicht, wenn sie abgekürzt werden.
Brechts Dramen (B.s Dramen), Bismarcks Politik, Hamburgs Hafen, Heidis Briefe
Gelegentlich wird in solchen Fällen ein Apostroph gesetzt, um die Grundform eines Namens zu verdeutlichen á§ 97 Eñ.
Andrea’s Blumenecke_
Das hier ist der einzig denkbare Fall, wo beim Genitiv ein Apostroph steht, damit man weiß, es ist eine Andrea und kein Andreas!
_R18 Kein Apostroph steht bei Abkürzungen in der Genitiv- oder Pluralform auf -s.
des Lkws, die MGs, die GmbHs
Dudenverlag_
Fritz