Liebe/-r Experte/-in,
aufgrund eines Rezeptes (gut lesbar da Computerausdruck) habe ich von meiner Apotheke zwar das richtige Medikament (Brevactid) - aber die falsche Dosierung (statt 5000 nur 1500 I.E) - ausgehändigt bekommen. Da das Medikament (im Rahmen einer künstlichen Befruchtung) nun nicht die Eireifung begünstigt hat weil die Dosierung zu schwach war mußte der erste Versuch abgebrochen werden.
Kann ich jetzt, nachdem das meiner behandelten Ärztin aufgefallen ist, die Apotheke für die entstandenen Kosten der Behandlung (Stimulation, Narkose etc.)haftbar machen?
Herzlichen Dank für eine Rückantwort.
Hallo Sunni1108 !
Bei der Abgabe von Medikamenten trägt immer der Apotheker die Verantwortung, andererseits könnte man auch fragen: hätte die Ärztin sich nicht vor Beginn der Behandlung erst vergewissern müssen, das sie das richtige Medikament, bzw. die richtige Stärke anwendet?
Ich weiß von einem Fall, in dem der Apotheker verurteilt wurde, allerdings ging es hierbei um Abgabe von einem Drogenersatz, mit Todesfolge.
Da ich also auch keine genaue Antwort geben kann, würde ich empfehlen mich beim Anwalt zu erkundigen? Oder eventuell bei der Apothekerkammer.
Hallo
danke für die schnelle Antwort.
Die Ärztin hat das richtige Medikament in der richtigen Dosierung aufgeschrieben, aber die Apotheke hat es falsch bestellt und auch bei der Ausgabe die Rezeptangeabe nicht mit der bestellten Ware kontrolliert. Daher ist m.E. allein die Apotheke schuld.