der Besitzer einer Apotheke bekommt aus vielen verschiedenen Gründen keine Zulassung zur Führung einer Apotheke mehr. Der Besitzer dieser Apotheke hatte aber bis zu letzt die Hoffnung auf eine Zulassung und konnte daher seinen Mitarbeitern erst vor einigen Tagen schildern, dass evl. eine Schließung der Apotheke droht. Die Mitarbeiter wurden also erst sehr spät informiert.
Der Besitzer der Apotheke ist nicht in der Lage, den Mitarbeitern zu sagen, wie es nun weitergeht. Augenscheinlich scheint aber eine Schließung von Amts wegen unausweichlich. Nun die Fragen:
Sind die Mitarbeiter nun arbeitslos?
Gibt es hier noch sowas wie Kündigungsfrist / Kündigungsschutz der Mitarbeiter?
Welche Möglichkeiten gibt es für die Mitarbeiter, möglichst nahtlos in einer anderen Apotheke anzufangen, ohne auf Gehalt etc. verzichten zu müssen.
Muss man sich beim Arbeitsamt nicht 3 Monate vor einer Arbeitslosigkeit melden? Die Mitarbeiter der Apotheke wussten bis zuletzt nichts von einer drohenden Schließung und sind sehr besorgt.
der Besitzer einer Apotheke bekommt aus vielen verschiedenen
Gründen keine Zulassung zur Führung einer Apotheke mehr. Der
Besitzer dieser Apotheke hatte aber bis zu letzt die Hoffnung
auf eine Zulassung und konnte daher seinen Mitarbeitern erst
vor einigen Tagen schildern, dass evl. eine Schließung der
Apotheke droht. Die Mitarbeiter wurden also erst sehr spät
informiert.
Der Besitzer der Apotheke ist nicht in der Lage, den
Mitarbeitern zu sagen, wie es nun weitergeht. Augenscheinlich
scheint aber eine Schließung von Amts wegen unausweichlich.
Nun die Fragen:
Sind die Mitarbeiter nun arbeitslos?
Erst wenn die Kündigung erklärt wird und die Kündigungsfrist abgelaufen ist.
Gibt es hier noch sowas wie Kündigungsfrist /
Kündigungsschutz der Mitarbeiter?
Kündigungsfrist arbeitsvertraglich oder gesetzlich ja, Kündigungsschutz nach KSchG hängt von der Zahl der MA ab, allerdings nicht bei Betriebsschließung
Welche Möglichkeiten gibt es für die Mitarbeiter, möglichst
nahtlos in einer anderen Apotheke anzufangen, ohne auf Gehalt
etc. verzichten zu müssen.
Bewerbungen schreiben.
Wird die Apotheke allerdings von einem anderen Inhaber übernommen und weitergeführt, kann u. U. der Schutz des § 613a BGB (Betriebsübergang) greifen
Muss man sich beim Arbeitsamt nicht 3 Monate vor einer
Arbeitslosigkeit melden? Die Mitarbeiter der Apotheke wussten
bis zuletzt nichts von einer drohenden Schließung und sind
sehr besorgt.
Die 3-Monatsfrist beginnt erst, wenn ein MA Kenntnis von einer drohenden Arbeitslosigkeit hat