Unsere Apotheke hat eine ärztliche Verordnung von meiner Frau angenommen und ihr ein falsches, nicht verordnetes Medikament herausgegeben. Hierbei handelte es sich nicht um ein Ersatzmedikament mit gleichen Wirkstoffen sondern um ein gänzlich anderes Medikament für ein völlig anderes Krankheitsbild.
Nach Einnahme des Medikamentes hat meine Frau 4 Stunden später Krämpfe im Gesäß, den Oberschenkeln, den Unterschenkeln und in den Füßen bekommen.
Die Primärschmerzen waren derart, dass sie nicht in der Lage war nach einem Sturz, der durch die Krämpfe zustande kam, sich wieder aufzurichten und sich hinzulegen. Mein Sohn, der sich etwa 30Meter entfernt im Garten aufhielt, hörte ihre Schmerzschreie und trug sie auf die Wohnzimmercouch. Bei meinem Eintreffen stand ihr kalter Schweiß auf der Stirn, ihre Pulsfrequenz war bei etwa 130 und Sie hyperventilierte.
Für etwa 2 Stunden betreute ich meine Frau bei den Krampfanfällen, die im 3-Minutenrhytmus kamen derart, dass ich bei den Krämpfen die Muskulatur dehnte und massierte und ihr elektrolythaltige Flüssigkeiten und Magnesium zuführte. Die Spitze der Anfälle war nach etwa 20Minuten erreicht, sodass Frequenz und Intensität immer mehr abnahmen.
Im Anschluss an den Krämpfen traten Gelenk- und Muskelschmerzen auf, wie sie nach massiver Überanstrengung typisch sind. Nach etwa 12 Stunden traten Ödeme in den Füßen auf.
Der behandelnde Arzt bestätigte meiner Frau am folgenden Morgen die falsche Medikamentenausgabe. Meine Frau informierte hierüber den Apotheker direkt nach dem Arztbesuch.
Eine Schuldanerkennung des Apothekers interpretiere ich daraus, dass er meiner Frau nach dieser Information ein Geschenk im Wert von ca.30€ machte und sich mehrfach entschuldigte.
Im Folgenden diagnostizierte der Hausarzt oben genannte Lage und schrieb meine Frau für 5 Tage arbeitsunfähig.
Nach etwa 24 Stunden war meine Frau nicht mehr in der Lage, Wege innerhalb der Wohnung, z.B. ein Toilettengang, ohne fremde Hilfe zurückzulegen, da die Schmerzen, die man als massiven „Muskelkater“ benennen möchte, es nicht zuließen.
Nun wird uns von allen Seiten empfohlen, zumindest eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den Apotheker zu machen. Andere Stimmen in unserem Bekanntenkreis sprechen von Wiedergutmachung in Form von Schmerzensgeld.
Wir wissen nicht was wir tun sollen und würden gerne die Antwort von neutraler Seite hören/lesen.
Insofern freue ich mich auf Resonanz
Hallo,
Wir wissen nicht was wir tun sollen…
unter Beachtung des Vorschalttextes im allg. Rechtsbrett posten!
Gruß
rolli
Hallo vi-doc
ich kenn mich da leider nicht mit aus,aber ich würde es auf jeden Fall irgendwo Aktenkundig machen. Mit Kopie.
(Hausarzt,Krankenkasse,Polizei,oder Anwalt.)
Stell dir mal vor,dein Frauchen hat irgendwelche Spätfolgen zu Tragen,und ihr habt das nicht gemeldet.
Ich kann auch nur Raten,die 30€ nicht anzunehmen,könnte als Abfindung/Schmerzensgeld anerkannt werden.
Schönen Gruß auch an dein Frauchen.
MückeHH
Hallo vi-doc,
Rechtsberatung ist nicht gestattet.
Wendet euch an die zuständige Apothekerkammer evtl. mit Zuhilfenahme der Krankenkasse oder eines Fachanwalts für Pharma-/Medizinrecht!
Gruß
finnie
(nebenbei: die Textwüste ist schlecht zu lesen…)
Zu der rechtlichen Frage wurde ja bereits geantwortet - was ich mich frage:
Warum ist der andere Name des Mittels nicht bei der Herausgabe aufgefallen - oder spätestens beim Lesen des Beipackzettels (das ja vor der Einnahme erfolgen sollte), dass die Indikation eine ganz andere ist?
Blindes Vertrauen ist weder bei Ärzten noch (offenbar) bei Apothekern ratsam.
Gute Besserung für deine Frau.
eine Frage dazu
Hallo!
Habe ich Dich richtig verstanden, dass im akuten Geschehen kein Notarzt hinzugezogen wurde?
Zur Vorgehensweise mit Anzeige etc. hast Du schon Antworten erhalten.
Angelika
P.S. Ein gegliederter Text erleichtert das Lesen ungemein!
Hallo
Unsere Apotheke hat eine ärztliche Verordnung von meiner Frau
angenommen und ihr ein falsches, nicht verordnetes Medikament
herausgegeben. Hierbei handelte es sich nicht um ein
Ersatzmedikament mit gleichen Wirkstoffen sondern um ein
gänzlich anderes Medikament für ein völlig anderes
Krankheitsbild.
Wieso hat deine Frau es denn dann genommen?
Ich kucke mir an was ich in der Apotheke bekomme und überfliege den Beipackzettel wenigstens…
Für etwa 2 Stunden betreute ich meine Frau bei den
Krampfanfällen, die im 3-Minutenrhytmus kamen derart, dass ich
bei den Krämpfen die Muskulatur dehnte und massierte und ihr
elektrolythaltige Flüssigkeiten und Magnesium zuführte.
Rettungsdienst rufen war weshalb keine Option?
Eine Schuldanerkennung des Apothekers interpretiere ich
daraus, dass er meiner Frau nach dieser Information ein
Geschenk im Wert von ca.30€ machte und sich mehrfach
entschuldigte.
Wenn du einen Fehler machst, dann entschuldigst du dich auch und schaust ob du etwas gutes (Wiedergutmachung) tun kannst…
Nun wird uns von allen Seiten empfohlen, zumindest eine
Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den
Apotheker zu machen. Andere Stimmen in unserem Bekanntenkreis
sprechen von Wiedergutmachung in Form von Schmerzensgeld.
Kannst du ja mal probieren, ich vermute aber stark, dass deine Frau eine Mitschuld bekommt -weil sie das Mittel ohne drauf zu kucken einfach genommen hat…
Gruß
Guten Tag,
deshalb liest man immer den Beipackzettel. Dann hätte man es merken müssen.
LG Rosenfreak
Kannst du ja mal probieren, ich vermute aber stark, dass deine
Frau eine Mitschuld bekommt -weil sie das Mittel ohne drauf zu
kucken einfach genommen hat…
Das würde mich aber sehr interessieren, woher du weisst, dass sie nicht darauf geschaut hat. In der Fragestellung steht das nämlich nicht drin.
Ach so, du erwartest, dass die Patientin den Beipackzettel zu verstehen und fachlich zu prüfen hat? Wow, eine schneidige Forderung!
Und selbst wenn ihr eine Mitschuld vorgeworfen würde - was ich, bezogen auf die beschriebene Fallkonstellation für völlig absurd halte - so würde das doch allenfalls ihre Ansprüche gegen den Apotheker mindern. Ich täte den mit 30 € jedenfalls nicht davonkommen lassen…
Gruß
Guten Tag,
Das würde mich aber sehr interessieren, woher du weisst, dass
sie nicht darauf geschaut hat. In der Fragestellung steht das
nämlich nicht drin.
Also bei meinen Medikamenten steht z.B. drauf „zu nehmen bei Motilitätsstörungen“ - da ich keine Ahnung hab was das ist, schau ich im Wörterbuch oder Internet nach und wenn ich dann feststelle, dass mir der Arzt was gegen niedrigen Blutdruck verschreiben wollte, mir aber Tropfen gegen Darm- und Magenprobleme ausgehändigt wurden, dann hinterfrage ich, was ich da nehmen soll.
Ach so, du erwartest, dass die Patientin den Beipackzettel zu
verstehen und fachlich zu prüfen hat? Wow, eine schneidige
Forderung!
Nein, normaler Verstand.
MfG
GWS
Wenn der Apotheker dir ein dir bislang unbekanntes Medikament gibt, dir aber versichert, dass es sich um ein wirkstoffidentisches Generikum handelt; besonders wenn du den Apotheker seit Jahren kennst und ihm vertraust, wirst du genausowenig wie jemand anders hier aus dem Thread erst sorgfältig den Beipackzettel prüfen, bevor du das Medikament einwirfst.
Vielleicht, wenn du Zeit und Muße hast und sowieso gerne auf Beipackzetteln rumstöberst, aber spätestens dann nicht mehr, wenn du etwas anderes zu tun hast, abgelenkt wirst, nervös bist…
Ob das im gegebenen Fall so gewesen ist, wissen wir nicht. Gerade darum ist die hier gestellte Forderung, sie hätte den Beipackzettel lesen und erkennen müssen, dass sie das falsche Medikament erhalten hat, pure sozialdarwinistische Heuchelei.
Dass man einem Apotheker bei der Ausgabe von Medikamenten vertrauen kann, ist eine Grundanforderung an diesen Beruf, und dem Patienten eine Mitschuld am Fehler des Apothekers zuzuweisen, ist einfach nur absurd.
Nein, normaler Verstand.
Nö, sachfremd und paranoid!
Gruß
Wenn der Apotheker dir ein dir bislang unbekanntes Medikament
gibt, dir aber versichert, dass es sich um ein
wirkstoffidentisches Generikum handelt; besonders wenn du den
Apotheker seit Jahren kennst und ihm vertraust, wirst du
genausowenig wie jemand anders hier aus dem Thread erst
sorgfältig den Beipackzettel prüfen, bevor du das Medikament
einwirfst.
Du phantasierst dir hier aber etwas zusammen, was nicht im UP steht. Dort wurde versichert, dass es sich nicht um ein Generika handelte, sondern um ein
um ein gänzlich anderes Medikament für ein völlig anderes Krankheitsbild …
und von einer „Versicherung“ des Apothekers steht da auch nichts. Und ja, du wirst dich wundern, wenn ich ein Medikament bekomme, dass ich nicht kenne, dann überfliege ich zumindest den Beipackzettel. Das hat nichts mit Paranoia zu tun, sondern damit, dass ich wissen will, wann ich wieviel zu nehmen habe. Das sagt mir der Apotheker zwar meistens, wenn nicht zuviele Kunden im Laden sind, aber das guck ich mir trotzdem an. Auf eine juristische Bewertung bin ich bewusst nicht eingegangen, davon verstehe ich nichts. Mir ging es nur darum, dass ich nicht alles einfach schlucke ohne ein Minimum an Information. Auch nicht Aussagen, die hier so im Raum stehen.
MfG
GWS
Guten Tag,
Hallo,
deshalb liest man immer den Beipackzettel. Dann hätte man es
merken müssen.
auch dummen, unwissenden, unbedarften, der deutschen Sprache nicht mächtigen…oder auch einfach nur extrem vertrauensseligen kann unrecht geschehen.
Außerdem: du und ich und alle anderen mussten eigentlich schon sooo viel, und trotzdem…!?
Immer schön Mensch bleiben!
LG Rosenfreak
Gruß
rolli