Stellt sich nur die Frage, in Bezug auf genau welchen Patienten? Ein generalisierter Vorsatz ist immer dann eine feine Sache, wenn man zumindest irgendeinen Todesfall als adäquat kausal verursacht durch die Tat belegen kann. Die Bombe, die man ins Einkaufszentrum wirft, und x Menschen tötet, die sonst keinerlei Grund gehabt hätten, genau jetzt zu sterben, ist da ein gutes Beispiel.
Hunderten von Patienten, die ohnehin schon mit einem Bein im Grab standen und diverse Therapien genießen, im Einzelfall nicht konkret belegbare Mindermengen von Wirkstoffen gegeben zu haben, ist da eine ganz andere Geschichte. Unfassbar schlimm, aber wo nimmst Du da die Todesopfer her, bei denen Du mit Gewissheit sagen kannst, dass sie nur deshalb verstorben sind, weil sie von diesem Apotheker betreut wurden, der insgesamt viel zu wenig Wirkstoff eingekauft hat, um die verkauften Präparate herstellen zu können. Es hat ja niemand Buch über konkrete Unterdosierungen geführt. Die Präparate hat der Mann alleine im Labor hergestellt. Die sind alle zum zügigen Verbrauch bestimmt, und sind alle auch entsprechend verwendet worden. D.h. da gibt es keine Keller voll unterdosierter Präparate, die man jetzt untersuchen könnte, auf denen ein konkreter Patientenname steht.
Es war ein purer Glücksfall, dass die Mitarbeiterin einen Infusionsbeutel in die Hand bekam, der nicht verabreicht werden konnte, bei dem nicht mal ein Hinweis auf eine Bearbeitung zu finden war, und bei dem man dann feststellen konnte, dass überhaupt kein Wirkstoff enthalten war.
Der betroffene Patient wäre aber auch nicht sicher an genau dieser einen nutzlosen Infusion verstorben. Genauso wenig wie sicher ist, dass er genau am Fehlschlagen genau dieser einen Therapie gestorben wäre.
Das ist alles massiv unbefriedigend aus juristischer Sicht, dass man hier auf dieser Ebene große Schwierigkeiten haben wird, zu einer angemessenen Verurteilung zu kommen. Aber in einem Rechtsstaat muss man dies leider gelegentlich akzeptieren, und kann dann nur für die Zukunft Gesetze so anpassen, dass sie rechtsstaatlichen Prinzipien entsprechend, auch solche Taten dann angemessen ahnden können. Zum Glück gab es so einen Fall noch nie, und gab es daher bislang keine Notwendigkeit, hierfür passende Gesetze zu erlassen. Aber hier wurde jetzt die Grenze des Vorstellbaren so massiv überschritten, dass man sich künftig hierüber wird Gedanken machen müssen.