Hallo, Peter, vielen Dank erstmal!
Es handelt sich bei dem Text, den ich meine um die so genannte Brandverordnung (also nach dem Brand im Reichstag), „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“ vom 28.02.1933.
Darin geht es hauptsächlich darum, dass bestimmte Artikel (114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153) der Weimarer Verfassung außer Kraft gesetzt wurden, d.h. z.B. Einschränkung der persönlichen Freiheit, freie Meinungsäußerung, Einschränkungen des Eigentums, etc.
Hier kann man genau nachsehen, was im einzelnen in den Artilen stand:
http://de.wikisource.org/wiki/Verfassung_des_Deutsch…
„Appellationsrecht“ taucht allerdings nicht in dem Gesetzestext direkt auf, sondern nur in dem Text, der einige Vorgänge knapp zusammenfasst, ich werde dir kurz den Text abschreiben, in dem Appellationsrecht erwähnt wird:
„Als am 27. Februar das Reichstagsgebäude in Berlin in Flammen aufging, benutzte Hitler den bis heute in seiner Urheberschaft umstrittenen Brandanschlag, um über den Reichspräsidenten Hindenburg Notverordnungen nach Art. 48 der Weimarer Verfassung erlassen zu können. In der „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“ vom 28. Februar wurden die klassischen Grundrechte der Verfassung einschlißelich des Appellationsrechts außer Kraft gesetzt und die Todesstrafe für Hoch- und Landesverrat eingeführt. Das materiale Rechtsstaatprinzip war damit auf Grund eines formalen Reichsaktes bis 1945 aufgehoben.“
Soviel zum Kontext. Im weiteren Text wird das Appellationsrecht leider nicht mehr erwähnt, daher auch meine Frage.
Merci, Dangermouse