Apple Garantie?!

hallo,

Bei einem ipad2 (ca. 16 Monate alt) funktioniert das Mikrofon nicht. nun meine Frage: Apple gibt ja 1 Jahr Garantie, allerdings gibt es in der EU ja die 24 Monate Gewährleistung… Nun wurde ich gerne wissen was das in diesem Fall bedeutet, muss man nachweisen, dass das Gerät von Anfang an defekt war bzw. Dass der Schaden häufig bei anderen Aufgetreten ist, oder ist das egal und Apple muss den Fehler eh beheben, weil wir ja noch in den 24Monaten sind? Wie sieht das rechtlich aus und was sollte ich tun? Danke schonmal

MfG

Hi

hallo,

Fall bedeutet, muss man nachweisen, dass das Gerät von Anfang
an defekt war bzw.

Ja, bzw das es sich um einen Konstruktions oder Herrstellungsfehler handelt.

cu

Hi,

Bei einem ipad2 (ca. 16 Monate alt) funktioniert das Mikrofon
nicht. nun meine Frage: Apple gibt ja 1 Jahr Garantie,
allerdings gibt es in der EU ja die 24 Monate
Gewährleistung…

Über den Inhalt der Garantie kann man nix sagen, weil die sich der Garantiegeber individuell ausdenken kann.

Mit der Gewährleistung gewährleistet der Lieferant ein einwandfreies Produkt beim Übergang auf den Kunden. Bis Ablauf eines halben Jahres geht man davon aus, daß ein Fehler beim Übergang bereits bestand, sodaß der Händler beweisen muß, daß dem nicht so war (Beweislastumkehr). Danach muß der Kunde beweisen, daß der Fehler von Anfang an bestand.

Gruß S

Hallo,

bei Gewährleistung muss nachgewiesen werden, das der Fehler bei der Übergabe der Sache schon angelegt war. Dieser Nachweis ist spätestens nach 6 Monaten vom Käufer zu tragen und fast unmöglich.

Weiterhin ist apple gelinde gesagt sehr Kundenunfreundlich im Bereich Garantie und Schäden, so das man dir da eher raten sollte, ein anderen Hersteller zu nehmen.

hth

Hallo

Weiterhin ist apple gelinde gesagt sehr Kundenunfreundlich im
Bereich Garantie und Schäden, so das man dir da eher raten
sollte, ein anderen Hersteller zu nehmen.

Appleprodukte sind serviceunfreundlich konzipiert (eingeklebte Akkus zB), aber zeig mir einen anderen Hersteller, der bei eigenverschuldeten Schäden im ersten Jahr Neuware als Ersatz zum halben Preis bietet.

Oder ein Defekt an der Kopfhörerbuchse wurde bei mir innerhalb des ersten Jahres ohne Murren ohne Kosten getauscht.

.L

oder hersteller, die erst zig mal verklagt werden müssen, bevor sie bekannte fehler beheben oder hersteller, die mal wieder von den verbraucherschützern abgemahnt werden, weil ihre webseite gewährleistung verschweigen, weil sie garantien verkaufen wollen…

Hallo,

Mit der Gewährleistung gewährleistet der Lieferant ein
einwandfreies Produkt beim Übergang auf den Kunden. Bis Ablauf
eines halben Jahres geht man davon aus, daß ein Fehler beim
Übergang bereits bestand, sodaß der Händler beweisen muß, daß
dem nicht so war (Beweislastumkehr).

von „Fehler“ kann ich im Gesetz nichts finde. Da ist von Mangel die Rede. Das ist mitnichten das gleiche.

Also Vorsicht mit solchen Formulierungen.

S.J.