Approbation und BZR

Hallo, liebe kompetente Menschen!

Ich habe gelesen, dass Einträge im BZR nach bestimmten Fristen gelöscht werden. Dann habe ich aber auch gelesen, dass bestimmte Behörden auch an die gelöschten Einträge rankommen können. Geht das ? Beispiel: 2000 Nötigung im Straßenverkehr, 30 TS. 2002 Trunkenheit im Strassenverkehr, 55 TS. Dann, 2014,  Antrag mit Frührungszeugnis Belegart 0 auf Approbation beim Landesprüfungsamt. Frage: sind die Einträge nun gelöscht und wenn ja, hat das Landesprüfungsamt eines Landespräsidiums trotzdem die Möglichkeit an die gelöschten Einträge ranzukommen?
Vielen Dank im Vorraus