daß Simrock im Gutenberg-Projekt mit ca. 12.000 Sprüchen
vertreten ist, weißt Du, nehme ich mal an.
Da ich von dem das altmodische Papierexemplat habe, dachte ich noch nicht ans Gutenberg-Projekt.
Was ist das für ein Wort? Bedeutung ist klar, aber welche Sprache?
Dazu Grimm:
_SCHABAB [Lfg. 14,11], imperativische bildung von abschaben (s. theil 1, 94 und schaben), im sinne von geh ab, zieh ab (GRIMM gramm. 2, 961. 984. 3, 304), adjectivisch, adverbial und substantivisch gebraucht.
Hallo Gudrun, hallo Fritz!
hier ist ein anderer Deutungsversuch, was meint ihr dazu:
Was ist das für ein Wort? Bedeutung ist klar, aber welche Sprache?
Rotwelsch:
Schab = Beute, unlauterer Gewinn
abschaben = sich etwas auf unlautere Weise aneignen *]
*] meine (unbewiesene) Vermutung: dass sich im weiteren auch der Ausdruck „abstauben“ (für „sich etwas unter den Nagel reissen“) von dem rotwelschen „abschaben“ herleitet
„Jungfernlieb (ad lib. Eitel Ehr) ist fahrende Hab,
Heute lieb, morgen schabab…“
Dann wäre die „fahrende Habe“ ein unsteter Besitz, wankelhaft:
heute gehörts einem noch, und morgen schon wem anderen - schabab, entwendet, verloren
Was haltet ihr davon?
Grüße aus Wien
(wo das Rotwelsche sich recht großzügig in der Umgangssprache breit gemacht hat)
deine Vermutung ist bedenkenswert.
Schon Luther dachte an eine Herkunft des Wortes aus dem Hebräischen.
. LUTHER dachte an hebräischen ursprung des in der älteren sprache viel gebrauchten wortes: im 7. versz das hebreisch wort ‚schabab‘ ist deutsch worden unnd heyst vorwerfflich ding, als kerich, schlacken, spene, schaum, spreu. LUTHER 8, 198, 24 Weim. ausgabe.
Aber das ist bei Etymologien immer so. Ein endgültiger Nachweis über eine Herkunft ist selten.
danke für die Erklärungen, die mich aber nicht so recht zufriedenstellen.
Bei GRIMM verstehe ich nicht, warum der Imperativ in einem Sprichwort vorkommen soll und die LUTHERschen Definitionen im Sinne von „Abfall“ bzw. „überflüssig“ wollen mir auch nicht einleuchten.
An Rotwelsch dachte ich bei „schabab“ eher nicht, denn auch die „fahrende Hab“ ist nichts Naserümpfendes, sondern ein Rechtsbegriff für beweglichen Besitz/Vermögen (im Ggs. zu liegendem B./V.), siehe Deutsches Rechtswörterbuch (Link im Deutschbrett!):