Aprilscherz in der Schule

Angenommen es ist der 1. April und man handelt mit der Paraklasse einen Deal aus. Das man einen Klassentausch veranstaltet. Darf dann der Lehrer/innen als Konsequenz den Schülern einen Eintrag verpassen, weil er/ sie keinen Spaß versteht??? Darf er des Laut Gesetz?? Denn soweit ich weis sind Scherzgeschäfte im vorneherein nichtig und damit ist der eintrag nie zusatnde gekommen oder lieg ich etwa da falsch??

Vielen dank im Vorraus

Angenommen es ist der 1. April und man handelt mit der
Paraklasse einen Deal aus. Das man einen Klassentausch
veranstaltet.

Dürfen die Schüler das laut Schulgesetz / Schulordnung? Gibt es eine Sonderregelung für den 1. April?

Darf dann der Lehrer/innen als Konsequenz den
Schülern einen Eintrag verpassen, weil er/ sie keinen Spaß
versteht???

Er hat u. U. eine andere Auffassung von „Spaß“ als die Schüler.
Möglicherweise hatte er für diese Stunde etwas Besonderes vorbereitet / einen Test geplant o. Ä.

Darf er des Laut Gesetz??

Welche Maßnahmen er für eine Störung des Unterrichtsablaufs ergreifen darf, ist im Schulgesetz des jeweiligen Bundeslands geregelt.

Denn soweit ich weis
sind Scherzgeschäfte im vorneherein nichtig und damit ist der
eintrag nie zusatnde

Du beziehst Dich vermutlich auf § 118 BGB.

Der Lehrer hat seine „Willenserklärung“ (Eintrag) aber doch anscheinend durchaus „ernstlich gemeint“ - warum sollte sie dann nichtig sein?

Oder dürfte es nach Deiner Theorie für alles, was zum Spaß gemacht wird, keine Konsequenzen geben?

Gruß
Kreszenz

das ist kein scherzgeschäft.

störungen im unterricht dürfen selbstverständlich „bestraft“ werden. ein recht auf spass und unfung am 1. april gibt es nun mal nicht.

vielleicht kauft man gemeinsam einen oder alternativ zwei blumenstra(e)uss(e), entschuldigt sich und fragt den oder die lehrkörper, ob man da nicht vielleicht etwas nachsichtiger sein könnte. ggf. könnte man anbieten eine fleissaufgabe zu machen zum ausgleich. - man glaubt es kaum, aber auch lehrer sind menschen und einige belohnen es sogar, wenn man fehlverhalten einsieht.

wobei im schlimmsten fall ein eintrag ins klassenbuch jetzt auch im normalfall nicht ganz so arg ist.

Darf dann der Lehrer/innen als Konsequenz den
Schülern einen Eintrag verpassen, weil er/ sie keinen Spaß
versteht???

Aus so einem „Eintrag“ resultieren doch überhaupt keine Folgen; du kannst auch ein Blatt Papier nehmen und dem Lehrer einen „Eintrag“ verpassen.

einfach ignorieren

Gruß
Paul

vielleicht kauft man gemeinsam einen oder alternativ zwei
blumenstra(e)uss(e), entschuldigt sich und fragt den oder die
lehrkörper, ob man da nicht vielleicht etwas nachsichtiger
sein könnte. ggf. könnte man anbieten eine fleissaufgabe zu
machen zum ausgleich.

bitte was?
Da wird mir ganz übel… nicht nur wegen der Blumensträuße… allein schon das Wort „Fleissaufgabe“ löst Übelkeit aus…

Gruß
Paul

ich denke einfach, es geht nicht nur ums recht haben oder recht bekommen - es gibt fast immer noch ein (zusammen)leben danach!

in anbetracht, dass der lehrkörper in einigen fällen der hebelverwalter ist, ist es m.e. angebrachter ursache und wirkung abzuschätzen (aufgrund der parkplatzsache gehe ich mal davon aus, das der beteiligte nicht mehr ganz so jung ist) und von zeit zu zeit mal bambus zu spielen / gut wetter zu machen / nachgeben und gewinnen.

in anbetracht, dass der lehrkörper in einigen fällen der
hebelverwalter ist, ist es m.e. angebrachter ursache und
wirkung abzuschätzen

Ein solches Vorgehen mag manchmal ganz praktisch zu sein, aber einem „Hebelverwalter“ zwei Blumensträuße zu schenken und eine Fleißarbeit anzubieten ist _ETWAS_ zu viel des Guten.

ich denke einfach, es geht nicht nur ums recht haben oder
recht bekommen - es gibt fast immer noch ein (zusammen)leben
danach!

Es sollte eigentlich das Tagesgeschäft eines Lehrers sein, seinen Schülern unpassend erscheinende Geschehnisse nicht nachzutragen.
Ein Klassentausch wird wohl nicht das Schulklima erschüttern.

Ich habe einmal aus Versehen einer Lehrerin aus kurzer Entfernung mit einem Fußball ins Gesicht geschossen.
Da ist dann vielleicht ein Blumenstrauß angebracht, aber doch nicht bei einem Klassentausch.

Gruß
Paul

in anbetracht, dass der lehrkörper in einigen fällen der
hebelverwalter ist, ist es m.e. angebrachter ursache und
wirkung abzuschätzen

Ein solches Vorgehen mag manchmal ganz praktisch zu sein, aber
einem „Hebelverwalter“ zwei Blumensträuße zu schenken und eine
Fleißarbeit anzubieten ist _ETWAS_ zu viel des Guten.

wenn in der klasse jeder etwas macht (der beteiligte ist ja beteiligter einer grösseren meute und nicht alleine - idealer weise schlägt man schon was vor, was aufgeteilt nicht in extremarbeit ausfällt.), sollte es nicht zu viel arbeit sein.

2 klassen tauschen, sollten 2 lehrer beteiligt sein - wäre unklug einen lehrer auszuschliessen. in anbetracht, dass ich den beteiligten für zumindest über 16 halte, sollte abitur in erwägung gezogen werden. selbst wenn nicht, sollte die schule in den letzten zügen liegen oder es sich um die berufsschule handeln, also geht es entsprechend um einen (wichtigen!) abschluss. in anbetracht, dass der lehrkörper auf einen nicht ganz so argen unfug schon etwas heftiger reagiert, würd ich denken, da liegt schon was im vorfeld. und weiter: wenn ich was will (gute noten, guter abschluss, gute weitere zusammenarbeit), dann lieber einmal zu freundlich als einmal eine chance durch unüberlegtheit vermasselt.

ich denke einfach, es geht nicht nur ums recht haben oder
recht bekommen - es gibt fast immer noch ein (zusammen)leben
danach!

Es sollte eigentlich das Tagesgeschäft eines Lehrers sein,
seinen Schülern unpassend erscheinende Geschehnisse nicht
nachzutragen.
Ein Klassentausch wird wohl nicht das Schulklima erschüttern.

würd ich auch von ausgehen, aber ich würde auch nicht davon ausgehen, dass es gleich einen eintrag gibt. aber siehe oben und zusätzlich sei angemerkt, dass der lehrkörper im allgemein auch ein menschliches wesen mit stimmungen und befindlichkeiten ist. auch wenn man es mit sicherlich oft angebrachter rücksichtnahme nicht unbedingt immer übertreiben sollte - in diesem fall würde ich davon ausgehen, dass man etwas erreichen will. und ja, es gibt auch nachtragende, eingeschnappte und in dieser hinsicht total unprofessionelle lehrkörper.

Ich habe einmal aus Versehen einer Lehrerin aus kurzer
Entfernung mit einem Fußball ins Gesicht geschossen.
Da ist dann vielleicht ein Blumenstrauß angebracht, aber doch
nicht bei einem Klassentausch.

ich wünschte, ich hätte, aber gut, das ist ein anderer fall. schmunzel

ich weiss, du meinst die verhältnismässigkeit, aber 1. war das ein vorschlag und 2. m.e. kann man manchmal ruhig eine idee übertreiben, wenn es glaubhaft und schmeichelhaft bleibt. warum nicht von klasse „füchterlich“ auf "lieblings"klasse umschulen? ich hoffe, du verstehst, was ich meine.

Gruß
Paul

einen blumengruss zurück (ganz ohne ball, bitte!?)

ohne kenntnis der sachlage einfach mal so was in den raum werfen ist immer sinnlos.

sicher kann eine solcher eintrag folgen haben und wenn er den lehrer nur an das störende verhalten erinnert. (oder wenn es um einen Schulverweis geht und damit belegt wird, dass der Schüler mehrmals auffällig war)

bitte troll woanders, hier kann, auch bei einem „fiktiven“ Sachverhalt sowas falsch aufgefasst werden.

und an den fragsteller, sicher können scherze und streiche folgen haben, jedes handeln hat seine folgen, darüber muss man vorher nachdenken!

Hi,

nehmen wir also mal an, Du wärst die fiktive Max Mustermann.
Laut Lehrplan musste Max Mustermann im 1.April in der 1ten Stunde im Raum A1 sein. War er das? Nein! Dann gibt das erst einmal einen Eintrag wegen unentschuldigten Fehlens. Und wenn er keine schriftliche Entschuldigung einreicht gibt das eine unentschuldigte Fehlstunde auf dem Zeugnis.

Das wäre meine Reaktion als Lehrer auf diesen Scherz.
Als nächstes würde ich in dieser Stunde ein neues Thema anfangen und in der nächsten Stunde einen Überraschungstest schreiben, der genau diesen Stoff abfragt.
Denn die Schüler haben bei Abwesenheit die Pflicht den versäumten Stoff nach zu arbeiten.

MFG

Das wäre meine Reaktion als Lehrer auf diesen Scherz.

Zum Glück gibt auch Lehrer, die Spaß verstehen.

SCNR,
-Efchen

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