Aprilscherzschaden

Hallo Levay!

was, wenn der Retter dabei selbst einen gesundheitlichen Schaden nimmt, bricht sich ein Bein oder noch schlimmer, bekommt einen Herzschlag, weil Wasser zu kalt war? Was ist dann?

Gruß Daggi!

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Hallo,

Zuständigkeit: §128 Absatz I Ziffer 7 und §130 ff SGB VII

Sorry, ich finde da nichts von einer Berufsgenossenschaft. Kannst Du mal genau zitieren, was/welche Du meinst?
Gruß
loderunner

Gern: In den genannten §§ steht, wer Anspruch auf Leistung hat und nicht, wer diese erbringen muß. Daß letzteres nicht die Berufsgenossenschaft sein kann, weiß jeder Azubi am Ende des ersten Ausbildungsjahres; die BG ist nämlich nur für Unfälle zuständig, die sich bei der Arbeit, auf dem (direkten) Weg zwischen Arbeitsplatz und Wohnsitz und in den Arbeitspausen ereignen.

C.

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Hallo,

Zuständigkeit: §128 Absatz I Ziffer 7 und §130 ff SGB VII

Sorry, ich finde da nichts von einer Berufsgenossenschaft.
Kannst Du mal genau zitieren, was/welche Du meinst?

Ok sorry, ich wusste nicht dass der Begriff BG in dem Zusammenhang für Verwirrung sorgt. Zuständig für die Entschädigung von Arbeitsunfällen (ja, nennt man wirklich so) wegen Einzelhilfeleistung ist das Land, vertreten durch die Landesunfallkasse (Früher Staatliche Ausführungsbehörde für Unfallversicherung)

Die Unfallkassen sind eben auch Berufsgenossenschaften im wörtlichen Sinne z.B. für Angestellte des Landes, aber schlag mich tot was da jetzt alles drunterfällt, ich weiss es nicht mehr.

Dann gilt im Grunde dasselbe.

Levay

Gern: In den genannten §§ steht, wer Anspruch auf Leistung hat
und nicht, wer diese erbringen muß.

Mumpitz, hättest Du auch nur einmal gelesen welche §§ ich aufgeführt habe, wäre Dir sofort aufgefallen welcher die sachliche Zuständigkeit bestimmt, ich habs ja extra dazugeschrieben, noch deutlicher gehts nicht mehr.

Daß letzteres nicht die
Berufsgenossenschaft sein kann, weiß jeder Azubi am Ende des
ersten Ausbildungsjahres;

So so, die zuständige LUK (hat auch jemand anderes unten schon aufgeführt) ist auch Unfallversicherungsträger für die Angestellten des Landes, für Lernende in z.B. einer Umschulung die vom Land finanziert wurde etc. Wer entschädigt eigentlich Schulunfälle? Die Reisegepäckversicherung?

die BG ist nämlich nur für Unfälle
zuständig, die sich bei der Arbeit, auf dem (direkten) Weg
zwischen Arbeitsplatz und Wohnsitz und in den Arbeitspausen
ereignen.

Und nur um Dir um noch einen nachzusetzen:

Ebenfalls Mumpitz, die BG entschädigt ein von aussen auf den Körper einwirkendes,plötzliches, körperschädigendes Ereignis, das eine Versicherte Person bei einer Versicherten Tätigkeit erleidet. Vorschäden, eigenwirtschaftliche Tätigkeit usw. lasse ich jetzt mal unkommentiert.

Und „in den Arbeitspausen“ ist sowieso schon mal grundsätzlich verkehrt.

Hallo!

die BG ist nämlich nur für Unfälle
zuständig, die sich bei der Arbeit, auf dem (direkten) Weg
zwischen Arbeitsplatz und Wohnsitz und in den Arbeitspausen
ereignen.

Die BG ist Träger der Unfallversicherung. Daneben sind das auch noch die Landes- und Gemeindeunfallkassen und einige andere.
Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall eines Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz begründenden Tärigkeit.
Die Hilfeleistung bei Unglücksfällen begründet den Versicherungsschutz nach § 2 I Nr. 13 a) SGB VII - wenn infolge dessen also ein Unfall eintritt, ist das ein Versicherungsfall im Sinne von § 8 SGB VII, mithin ein Arbeitsunfall.
Und nach § 13 SGB VII werden in diesem Zusammenhang auch bei der Hilfeleistung erlittene Sachschäden ersetzt.

Gruß,

Florian.

Gern: In den genannten §§ steht, wer Anspruch auf Leistung hat
und nicht, wer diese erbringen muß.

Mumpitz,

Erster Artikel:
"Nein, es wäre nicht das Pech des Passanten, da diesem in so einem Fall die Uhr von der Berufsgenossenschaft ersetzt wird. "

Und „in den Arbeitspausen“ ist sowieso schon mal grundsätzlich
verkehrt.

Nein, unpräzise. Die Wege zum bzw. zur Kantine sowie zum Supermarkt etc. sind versichert, die Nahrungsaufnahme und die Wanderung durch die örtlichen Auen nicht.

C.

Hallo!

Ebenfalls Mumpitz, die BG entschädigt ein von aussen auf den
Körper einwirkendes,plötzliches, körperschädigendes Ereignis,
das eine Versicherte Person bei einer Versicherten Tätigkeit
erleidet.

Da sagt jemand, die BG entschädigt für Arbeitsunfälle und Du sagst: Mumpitz, die BG entschädigt für Arbeitsunfälle.
Denn das ist es, was Du hier mit Deiner Antwort definierst.
Also was ist denn jetzt Mumpitz?

Gruß,

Florian.

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Erster Artikel:
"Nein, es wäre nicht das Pech des Passanten, da diesem in so
einem Fall die Uhr von der Berufsgenossenschaft ersetzt wird.

Ja und weiter? Soll ichs Dir in Stein meisseln das die LUK auch eine Berufsgenossenschaft ist?

Und „in den Arbeitspausen“ ist sowieso schon mal grundsätzlich
verkehrt.

Nein, unpräzise. Die Wege zum bzw. zur Kantine sowie zum
Supermarkt etc. sind versichert, die Nahrungsaufnahme und die
Wanderung durch die örtlichen Auen nicht.

Ich sagte auch grundsätzlich. Und die örtlichen Auen können auch versichert sein, weil es dringend notwendig ist um die Arbeitsfähigkeit…

Aber ich kenn schon die Antwort. Nein Patrick, Du hast keine Ahnung und weisst gar nichts nach drei Jahren und 10 Klausuren. Nur ich hab Recht, denn mir hat jemand im ersten Lehrjahr gezeigt wie man eine Unfallanzeige ausfüllt.

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Erster Artikel:
"Nein, es wäre nicht das Pech des Passanten, da diesem in so
einem Fall die Uhr von der Berufsgenossenschaft ersetzt wird.

Ja und weiter? Soll ichs Dir in Stein meisseln das die LUK
auch eine Berufsgenossenschaft ist?

Würde nicht helfen, weil es falsch ist. Der richtige Oberbegriff wäre Unfallversicherungsträger.

Aber ich kenn schon die Antwort. Nein Patrick, Du hast keine
Ahnung und weisst gar nichts nach drei Jahren und 10
Klausuren. Nur ich hab Recht, denn mir hat jemand im ersten
Lehrjahr gezeigt wie man eine Unfallanzeige ausfüllt.

Ich bin beeindruckt. Unter anderem auch, weil Dir mittlerweile x Leute attestiert haben, am laufenden Band falsche oder unpräzise Auskünfte zu erteilen. Einen solchen Fall von Erkenntnisresistenz habe ich in den letzten gut zehn Jahren hier selten erlebt.

C.

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Ich bin beeindruckt. Unter anderem auch, weil Dir mittlerweile
x Leute attestiert haben, am laufenden Band falsche oder
unpräzise Auskünfte zu erteilen. Einen solchen Fall von
Erkenntnisresistenz habe ich in den letzten gut zehn Jahren
hier selten erlebt.

Mal eine Frage, weils ja nicht das erste Mal ist: Macht es Dich glücklich wenn Dich „Allgemeine Rechtsfragen“ bewundert und Dir kleine Blinkisternchen gibt ja? Ok, schau mal, dann bist Du glücklich:

Oh Du, Du hast selbstverständlich Recht. Denn ich wagte es Berufsgenossenschaft zu schreiben wo doch im allgemeinen Sprachgebrauch eine Berufsgenossenschaft nur der UV-Träger eines privatwirtschaftlichen Unternehmens so genannt werden darf. Aber natürlich ist es Deinem Wissensschatz und Deiner Aufmerksamkeit zu verdanken, daß wir alle dieses Riesenirrtums bewußt wurden. Ich bitte Dich inständig, mir Idioten der von gar nichts eine Ahnung hat zu vergeben. Auch bedanke ich mich im Namen aller Unwürdigen hier für Deine gewitzt durchdachte Ironie in Deinem Ursprungsposting. Ich werde es mir ausdrucken, in Gold rahmen und über mein Bett hängen, damit ich jede Nacht die weisen Worte des exc bewundern kann.

Darf ich Dich bitte, oh exc, beim nächsten Fall dieser Art uns sofort mit Deinem Wissen zu überschütten, damit wir alle ohne meine unpräzisen Auskünfte wissen das solche Fälle Arbeitsunfälle sind und wir nicht länger auf Dilletanten wie mich angewiesen sind? Oh exc?

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Hallo!

Ja und weiter? Soll ichs Dir in Stein meisseln das die LUK
auch eine Berufsgenossenschaft ist?

Ist sie ja nicht. Es gibt Menschen, die weisen auf einen Fehler hin un korrigieren ihn (so wie ich) und es gibt welche, die weisen auf einen Fehler hin, damit derjenige, der ihn gemacht hat, selbst drauf kommt. Beides ist in Ordnung. Wenn man aber nach dem dritten oder vierten Hinweis auf einen Irrtum immer noch Dinge behauptet, die schlicht nicht richtig sind, dann führt das zu solchen Gummipostings die keiner mehr liest und dich sich ewig in die Länge ziehen.
Einfach mal die eigenen Gedanken auf Fehler hinterfragen und schon sieht man, dass man nicht die in jedem Fall die Wahrheit für sich gepachtet hat.

Aber ich kenn schon die Antwort. Nein Patrick, Du hast keine
Ahnung und weisst gar nichts nach drei Jahren und 10
Klausuren. Nur ich hab Recht, denn mir hat jemand im ersten
Lehrjahr gezeigt wie man eine Unfallanzeige ausfüllt.

Ich denke hier liegt der Hase im Pfeffer. Und das ist der Unterschied zwischen mir und Dir :wink: Du erzählst mir in einem unteren Posting, mir fehle die notwendige Rechtskenntnis und kannst auf meine Nachfragen bezüglich Deiner Rechtsansichten nichts gehaltvolles antworten und selbst bist Du der Meinung, man sollte sich in Acht nehmen, Dir, der ja schon seit drei Jahren und zehn Klausuren nichts anderes macht zu erzählen, was Sache ist.
Ich erzähle Dir ja auch gerne, dass ich seit ungefähr sieben Jahren täglich nichts anderes mache, als mich mit Rechtsfragen auseinanderzusetzen, dass ich ein Staatsexamen bestanden habe und das zweite bald vor der Tür steht, dass ich wohl in etwa einem Jahr wenn Gott will auf die Menschheit losgelassen werde und dass ich der Meinung bin, so ein Jurastudium versetzt mich schon in die Lage, einen Tatbestand wie § 185 StGB richtig zu subsumieren.
Nur: Wenn jemand einer anderen Ansicht ist, dann sollte er Argumente dafür bringen und nicht sagen, er habe seit Jahre nichts anderes getan und sei ausgewiesener Experte. Denn das ersetzt auch keine sachliche Diskussion und auch nicht ein einziges Argument.
Wenn jemand eines meiner Postings kristisiert, was weiß Gott häufig vorkommt und sicherlich auch oft berechtigt ist, dann ziehe ich mich jedenfalls nicht aus der Affäre indem ich sage „Ich hab Jura studiert und deswegen das Recht gepachtet“.

Gruß,

Florian.

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Ist sie ja nicht. Es gibt Menschen, die weisen auf einen
Fehler hin un korrigieren ihn (so wie ich) und es gibt welche,
die weisen auf einen Fehler hin, damit derjenige, der ihn
gemacht hat, selbst drauf kommt. Beides ist in Ordnung. Wenn
man aber nach dem dritten oder vierten Hinweis auf einen
Irrtum immer noch Dinge behauptet, die schlicht nicht richtig
sind, dann führt das zu solchen Gummipostings die keiner mehr
liest und dich sich ewig in die Länge ziehen.

Neiiiiiiiiiiiiiiiiiiin. Ich hab es doch irgendwo in diesem Fred schon mal gesagt, ich glaub es war bei Loderunner oder so.

Die LUKs sind zugleich auch die UVtraeger fuer die Angestellten des Landes und damit eine BG. Ob es jetzt in irgendeiner juristischen Definition wichtig ist zu unterscheiden ob man BG oder UV-Träger sagt weiß ich nicht.

Was mich daran aufregt ist die absolute Ignoranz gegenüber dem „common sense“. Man stelle sich folgende Situation vor, A geht zu B in den Laden:

A: Ich habe mir letzte Woche hier ein Auto gekauft, jetzt fährt es nicht mehr, was mach ich denn jetzt?
wwww-Chor im Hintergrund: Das Autooooomobiiiiiiiil ist kapuuuuuuuuuuuutt. Du bekommst vom Hersteller ein neuuuuuuuuuuuuueeeeeeeeeeeeeeeeeees.
B(atrig (frängisch)): Ach das ist kein Problem, aber ein Auto braucht zum Fahren Benzin.
A: Ach so ein Mist, das hat mir keiner gesagt! Und was mache ich jetzt?
B: Da helf ich Ihnen gerne. Drüben auf der anderen Straßenseite 20 Meter weiter ist eine Tankstelle, da bekommen Sie Benzin :wink:
C(Ex-): Ja klar, und in der Imbißstube gibts auch Benzin oder?
B: Also was soll denn jetzt diese Aussage sein, was meinen Sie?
C: Das weiss doch wirklich jeder Depp das es 20 Meter weiter kein Benzin gibt!
B: Also bitte, ich arbeite seit 10 Jahren hier, natürlich bekommt man da Benzin!
C: Nein! Die Tankstelle ist nämlich DREIßIG Meter weit weg!

Ja mag sein es ist verwirrend zu sagen BG wenn eine BG sich durch die Privatwirtschaftlichkeit definiert. Das ändert aber rein gar nichts an der Kernaussage, nämlich daß es ein Arbeitsunfall bei dem der Sachschaden entschädigt wird Punkt Ende Basta Amen.

Und genau deswegen bezeichne ich dieses ewige Rumstänkern an der Wortwahl als lächerlich und Rauspicken aus Geltungssucht.

Einfach mal die eigenen Gedanken auf Fehler hinterfragen und
schon sieht man, dass man nicht die in jedem Fall die Wahrheit
für sich gepachtet hat.

Richtig, aber ich stelle jetzt auch nicht diese Aussage infrage weil Du das Wort „die“ einmal zuviel benutzt hast oder? :wink:

Ich denke hier liegt der Hase im Pfeffer. Und das ist der
Unterschied zwischen mir und Dir :wink: Du erzählst mir in einem
unteren Posting, mir fehle die notwendige Rechtskenntnis und
kannst auf meine Nachfragen bezüglich Deiner Rechtsansichten
nichts gehaltvolles antworten und selbst bist Du der Meinung,
man sollte sich in Acht nehmen, Dir, der ja schon seit drei
Jahren und zehn Klausuren nichts anderes macht zu erzählen,
was Sache ist.
Ich erzähle Dir ja auch gerne, dass ich seit ungefähr sieben
Jahren täglich nichts anderes mache, als mich mit Rechtsfragen
auseinanderzusetzen, dass ich ein Staatsexamen bestanden habe
und das zweite bald vor der Tür steht, dass ich wohl in etwa
einem Jahr wenn Gott will auf die Menschheit losgelassen werde
und dass ich der Meinung bin, so ein Jurastudium versetzt mich
schon in die Lage, einen Tatbestand wie § 185 StGB richtig zu
subsumieren.

Da antworte ich besser weiter unten :wink:

Nur: Wenn jemand einer anderen Ansicht ist, dann sollte er
Argumente dafür bringen und nicht sagen, er habe seit Jahre
nichts anderes getan und sei ausgewiesener Experte. Denn das
ersetzt auch keine sachliche Diskussion und auch nicht ein
einziges Argument.

Lieber Florian, ich habe im zweiten Posting bereits genau mit den jeweiligen Gesetzesvorschriften geantwortet und irgendwo weiter unten auch mit dieser Diskussion über BG oder UV-Träger aufgeräumt. Was aber andere nicht daran hindert weiter damit rumzulamentieren und auch den Rest (da gibts kein Benzin) als falsch darzustellen. Und das regt mich auf, mir Resistenz vorzuwerfen obwohl man selber seit drei Stunden den Faden verloren hat wie man am besten Recht behält.

In diesem Sinne, bis weiter unten!

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und es geht weiter
Nein! Die Tankstelle ist nämlich DREIßIG Meter weit weg!

Ja mag sein es ist verwirrend zu sagen BG wenn eine BG sich
durch die Privatwirtschaftlichkeit definiert.

Berufsgenossenschaften sind Körperschaften öffentlichen Rechts. Also nichts mit Privatwirtschaft.

C.

Berufsgenossenschaften sind Körperschaften öffentlichen
Rechts. Also nichts mit Privatwirtschaft.

Das sind LUKs auch. Und das mit der Privatwirtschaft war auf die Versicherten bezogen. Denn Angestellte einer Behörde sind über die LUKs oder GUVs oder EVs versichert. No was?

Und ich darf mal wieder zitieren:
„Ja mag sein es ist verwirrend zu sagen BG wenn eine BG sich durch die Privatwirtschaftlichkeit definiert.“

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Und ich darf mal wieder zitieren:
„Ja mag sein es ist verwirrend zu sagen BG wenn eine BG sich
durch die Privatwirtschaftlichkeit definiert.“

32 Meter hm?

Und bevor ich in die Heia gehe:
Schieblehre oder Mikrometerschraube? :smile:

Hallo,
ihr könnt euch ja toll um Begriffe kloppen.
Die Gesetzliche Unfallversicherung zahlt die Uhr auf jeden Fall nicht, egal welche ihr da anruft.
Die Zahlen immer nur für Körperschäden und sosehr die Uhr auch geliebt und vielleicht nie abgelegt wird, sie gehört nicht zum menschlichen Körper. Auf Sachschäden bleibst du als Ersthelfer sitzen.

Gruß
Werner