Hallo!
Auf Sachschäden bleibst du als Ersthelfer
sitzen.
Dein Argument dafür hätte ich gern. Mein Argument dagegen steht hier:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_7/__13.html
Gruß,
Florian.
Hallo!
Auf Sachschäden bleibst du als Ersthelfer
sitzen.
Dein Argument dafür hätte ich gern. Mein Argument dagegen steht hier:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_7/__13.html
Gruß,
Florian.
Hallo!
Also wenn ich mir deine Postings durchlese, dann bin ich mir nicht sicher, ob es Resistenz ist oder ob du in der Witzkiste übernachtet hast - ich bin jedenfalls gerade beim Fenster öffnen 
Gruß
Tom
Hallo,
ich kannte nur einen Leistungskatalog der GUV und dort wird ausgesagt, dass für Körperschäden, Rehabilitationsmaßnahmen, Hilfsmittel bei Behinderung usw. gezahlt wird.
Danke
Werner
Moment mal…
Moment mal…
mfg
vume5