Aprilscherzschaden

Hallo!

Auf Sachschäden bleibst du als Ersthelfer
sitzen.

Dein Argument dafür hätte ich gern. Mein Argument dagegen steht hier:

http://bundesrecht.juris.de/sgb_7/__13.html

Gruß,

Florian.

Hallo!

Also wenn ich mir deine Postings durchlese, dann bin ich mir nicht sicher, ob es Resistenz ist oder ob du in der Witzkiste übernachtet hast - ich bin jedenfalls gerade beim Fenster öffnen :wink:

Gruß
Tom

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Hallo,
ich kannte nur einen Leistungskatalog der GUV und dort wird ausgesagt, dass für Körperschäden, Rehabilitationsmaßnahmen, Hilfsmittel bei Behinderung usw. gezahlt wird.
Danke
Werner

Moment mal…

Moment mal…

  1. Hat sich der „Retter“ nach dem Willen der Damen verhalten.
  2. Könnte man das Geschrei sogar als Auftrag ansehen.
    Also selbst Deutung als beauftragte Handlung durchaus möglich.

mfg
vume5