Aquariumabdeckung defekt! Recht auf Leihabdeckung?

Hallo,
meine Abdeckung vom Aquarium ist defekt. Ich hab noch Garantie darauf und hab im Geschäft (Hornbach) schon mal nachgefragt. Der meinte nur ich soll die Abdeckung einschicken und muss dann 2-3 Wochen warten bis sie repariert ist!!! Wie es meinen Fischen in der Zwischenzeit ohne Abdeckung und Licht!! geht ist ihm egal! Muss ich mir das gefallen lassen??? Wäre für Eure Hilfe sehr dankbar! LG Corina

Hallo,
meine Abdeckung vom Aquarium ist defekt. Ich hab noch Garantie
darauf und hab im Geschäft (Hornbach) schon mal nachgefragt.

Hallo Corina,

aus deiner Frage geht leider nicht hervor, ob es sich um die gesetzl. Gewährleistungspflicht oder die freiwillige Garantieleistung des Herstellers handelt. Hieraus ergeben sich dann weitere Rechtsfolgen.
Lt. $ 437 Nr. 3 ff BGB sind die Formen der Nacherfüllung geregelt, wobei man grundsätzlich sagen kann, dass die Entscheidung über die Art der Nacherfüllung (Reparatur, Ersatz oder wie auch immer) beim Käufer liegt, somit du also entscheidest wie die Nacherfüllung zu erfolgen hat. Inwieweit der Händler verpflichtet ist, für den Zeitraum der Reparatur ein Ersatzgerät zu stellen kann ich erst einmal nicht sagen. Vielleicht mal im „Kleingedruckten“ der Garantieurkunde nachlesen.

Gruß Günter

Hallo,
meine Abdeckung vom Aquarium ist defekt. Ich hab noch Garantie

Hallo Corina,

habe soeben noch etwas zu deiner Frage gefunden, denke mal das dürfte deine Frage beantworten. Schau mal hier nach: http://www.chip.de/artikel/Kaputte-Hardware-Reklamat…

Hallo Günter!
Vielen Dank für deine Antwort! Die Seite war auch hilfreich, aber wie ich es rausgelesen hab, hab ich leider nicht direkt Anspruch auf Ersatz :frowning:
Mit der Gewährleistungspflicht bzw. Garantieleistung bin ich überfragt. Hab das Aquarium als Komplettset im Februar 2008 gekauft. Der Verkäufer meinte nur: „Das läuft noch unter Garantie…“
Vielen Dank nochmal für deine schnelle Antwort!
LG Corina

Hallo Corina,

Der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie ist eigentlich der, dass die Gewährleistung lt. BGB 24 Monate beträgt und vom Händler zu leisten ist, die Garantie ist mehr oder weniger eine freiwillige Zusage des Herstellers. Problematisch bei der Gewährleistung ist nur, die ersten sechs Monate nach Kauf liegt die Beweislast, dass die Ware bei Verkauf nicht mangelhaft war, beim Händler. Nach Ablauf der 6 Monate erfolgt eine Beweislastumkehr und der Käufer muss beweisen dass die Ware vor Kauf schon mangelhaft war. In deinem Fall dürfte dir dieser Nachweis sehr schwer fallen. Deine Rechte aus der Herstellergarantie ergeben sich aus der Garantieurkunde.
Solltest du mit etwas handwerklichen Geschick eventuell das defekte Bauteil aus dem Deckel ausbauen können und dem Hersteller den festgestellten Mangel sowie Kaufnachweis postalisch oder eventuell telefonisch zukommen lassen. Ich habe damit schon positive Erfahrungen gemacht, bekam dann recht unbürokratisch das bemängelte Teil ohne weitere Kosten. Wie gesagt ist von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Mein Vorschlag, auf jeden Fall erst mal beim Hersteller anfragen.

Gruß Günter