Hallo, Taju!
Wie steht es mit dem Komma bei vorangestelltem erweiterten
Infinitiv bei alter Rechtschreibung?
So:
_ R 107 Das Komma bei Partizipial- und Infinitivgruppen
R)107 Der erweiterte Infinitiv mit „zu“ (die Infinitivgruppe, Grundformgruppe) wird gewöhnlich durch Komma abgetrennt.
Ein Infinitiv ist bereits erweitert, wenn „ohne zu“, „um zu“, „als zu“, „[an]statt zu“ an Stelle des bloßen „zu“ stehen.
Sie ging in die Stadt, um einzukaufen. Du brauchst nichts zu tun, als ruhig abzuwarten. Er hatte keine Gelegenheit, sich zu waschen. Wir hoffen, hiermit Ihre Fragen beantwortet zu haben, und grüßen Sie … Die Ursache des Unglücks festzustellen, hat die Polizei als sehr schwierig bezeichnet.
Als erweitert gelten auch die mehrgliedrigen Infinitive des Aktivs im Perfekt (der Tatform in der 2. Vergangenheit) und des Passivs (der Leideform).
Ich erinnere mich, widersprochen zu haben. Er war der Überzeugung, verraten worden zu sein. Er wünschte sich, eingeladen zu werden.
Es steht aber kein Komma:
wenn der erweiterte Infinitiv mit dem Hauptsatz verschränkt ist oder wenn er innerhalb der verbalen Klammer steht;
Diesen Vorgang wollen wir zu erklären versuchen. (Hauptsatz: Wir wollen versuchen.)
Wir hatten den Betrag zu überweisen beschlossen. (Hauptsatz: Wir hatten beschlossen.)
wenn ein Glied des erweiterten Infinitivs an den Anfang des Satzgefüges tritt und der Hauptsatz dadurch von dem erweiterten Infinitiv eingeschlossen wird;
Diesen Betrag bitten wir auf unser Konto zu überweisen. (Hauptsatz: Wir bitten.)
wenn der voranstehende erweiterte Infinitiv das Subjekt (den Satzgegenstand) vertritt (es sei denn, ein hinweisendes Wort wie „das“ oder „dies“ weist auf den Infinitiv zurück);
Sich selbst zu besiegen ist der schönste Sieg.
Aber: Sich selbst zu besiegen, das ist der schönste Sieg.
wenn der erweiterte Infinitiv auf Hilfsverben oder als Hilfsverben gebrauchte Verben folgt.
Nur als Hilfsverben werden gebraucht: sein, haben, brauchen, pflegen, scheinen.
Die Spur war deutlich zu sehen. Sie haben nichts zu verlieren. Sie pflegt abends ein Glas Wein zu trinken. Du scheinst heute schlecht gelaunt zu sein.
Als Hilfsverben oder als selbständige Verben können die Wörter „drohen“ und „versprechen“ gebraucht werden.
Als Hilfsverben:
Der Kranke drohte (= lief Gefahr) bei dem Anfall zu ersticken.
Er verspricht ein tüchtiger Kaufmann zu werden (= allem Anschein nach wird er ein tüchtiger Kaufmann).
Als selbständige Verben:
Der Kranke drohte (= sprach die Drohung aus), sich umzubringen.
Er hat versprochen (= gab das Versprechen), mir das Buch zu bringen.
Bei einigen Verben kann zwischen dem Gebrauch als Hilfsverb und der Verwendung als selbständigem Verb nicht eindeutig unterschieden werden. Hier ist das Komma freigestellt.
Zu diesen Verben gehören: anfangen, aufhören, beginnen, bitten, denken, fürchten, gedenken, glauben, helfen, hoffen, meinen, verdienen, verlangen, versuchen, wagen, wünschen u.)a.
Er glaubt[,] mir damit imponieren zu können. Wir bitten[,] diesen Auftrag möglichst schnell zu erledigen. Sie verlangte[,] ihren Bruder zu sprechen. Das verdient[,] an dieser Stelle erwähnt zu werden. Er half)[,] den Schrank in die Wohnung zu tragen.
Tritt aber eine Umstandsangabe oder eine Ergänzung zu einem dieser Verben,dann ist es ein selbständiges Verb. Folglich muß in diesen Fällen ein Komma gesetzt werden.
Die Ärztin glaubte fest, den Kranken durch eine Operation retten zu können. Er bat mich, bald wiederzukommen. Er half ihm, den Schrank in die Wohnung zu tragen.
© Dudenverlag._
Gruß Fritz