Ich habe die folgenden 2 Aufgaben: Ich buche am Jahresende:
Ein Kunde hat die für ein kurzfristiges Darlehen halbjährlich im Voraus fälligen Zinsen in Höhe von 720 Euro fristgerecht am 01. Oktober per Bank überwiesen.
Ich hätte jetzt einfach den üblichen PRA-Buchungssatz am Ende des Jahres genommen, also
Zinsertrag an PRA je 360 Euro für die 3 Monate
Muss ich hier die Banküberweisung noch berücksichtigen? Die ist ja schon geschehen, die muss ich ja nicht noch berichtigen, oder?
Oder wie sieht es bei dem Fall aus:
Die für ein Jahr im Voraus zu zahlende KFZ-Steuer in Höhe von 8400 Euro wurde fristgerecht am 31. März per Bank überwiesen.
Ich würde sagen
ARA an Aufwand für Strom je 6300 für die 9 Monate.
genau! du kannst es dir ja vorstellen, das der Kontoauszug genau gleich sein muss mit dem was du in deinen Büchern führst. Wenn du nun die Bank berichtigt hättest, wäre dann ja mehr Geld in echt drauf als du in den Büchern führst- und das sollte nicht sein.
du willst ja mit der Abgrenzung dafür Sorgen, dass Kosten und Aufwendungen periodengerecht verteilt werden.