Araberhengst, Fuchswallach, Amtsschimmel

Gertrude Stein hat sich eben im Grab umgedreht…
denn Nichteinsehenwollen ist Nichteinsehenwollen ist Nichteinsehenwollen…*seufz*

Gruss
Eve*

PS: Deine Vermutung im Hinblick auf meine berufliche Tätigkeit war ein etwas „zu preiswerter“ Versuch…

vorurteile haben unsere nation schon mehrmals in einen weltkrieg gestürzt, ich will jetzt hier weir aushoöen, weil ich diese diskussion echt fürn ar… halte.
menschen sind und bleiben menschen, egal wo sie arbeiten. die kassiererin im aldi kann einem das leben genauso schwer machen wie der beamte im finanzamt, der polizist auf streife oder nur der nachbar. so ist das nun mal. ich habe auch öfter mit dem finanzamt zu tun, der eine ist freundlich, zuvorkommend und hilfsbereit wie man es sich von einem kollegen erwartet und der andere ist eben anders drauf. das menschen mit haengenden köpfen zum arbeitsplatz gehen ist wohl schwer in einen zusammenhang zu bringen mit deren menschlichen eigenarten und fachlichem-beruflichem wissen. nebenbei sehe ich manchen morgen auch so aus, da ich zu früh aufstehen muss, das hat aber nix mit unlust an arbeit zu tun…
also, spart euch solche kommentare ALLE!

immerhin soll es hier ein forum für FACHLICHE fragen sein, und kein diskutierforum über schlecht gelaunt menschen, dann macht euch in irgendeinen chat!

gruss

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Hallo Francesco,

In den Poststellen wird zunächst geprüft, ob das Schreiben
überhaupt an diese Behörde addressiert ist. Von dort aus kann
ein Schreiben nicht an eine andere Behörde weitergeleitet
werden. Das würde Kosten auslösen (und wenn es nur DM 1,10
ist), für die die Steuergelder nicht zur Verfügung stehen.

Das ist wohl weniger der Grund, denn Zurückschicken kostet genauso viel. Und da der richtige Adressat drin stand, hat man sich offensichtlich die Mühe gemacht, diese Adresse ausfindig zu machen. Bleibt also tatsächlich die Frage, warum man es nicht gleich dahin weitergeleitet hat…

Gruß, Kubi

Hi

genauso viel. Und da der richtige Adressat drin stand, hat man
sich offensichtlich die Mühe gemacht, diese Adresse ausfindig
zu machen.

Ist doch die bürgerfreundlichste Lösung.

Bleibt also tatsächlich die Frage, warum man es
nicht gleich dahin weitergeleitet hat…

Denk mal nach.
Brief wird weitergeleitet. Das nächste Schreiben im selben Vorgang landet wieder bei der falschen Stelle (schließlich hat es ja beim ersten mal funktioniert) => mehrfache Weiterleitung => weitere Kosten, die wir Steuerzahler zahlen müssen.
Würde generell weitergeleitet werden, würde sich dann keiner die Mühe machen die richtige Adresse rauszusuchen (einfach die ganze Amtspost ans Finanzamt) => Kosten für die Weiterleitung steigen weiter an.
Ich denke, es ist in unserer aller Interesse, wenn der Steuerzahler nicht generell für die Weiterleitung falsch adressierter Briefe aufkommen muß. Im „alles-weiterleiten-szenario“ hätte ich ehrlich gesagt keine Lust, die Faulheit meiner Mitbürger, eine richtige Adresse rauszusuchen, mitzufinanzieren.
Cheers Rossi

Da gibt es genug Antworten, warum man es nicht gleich weitergeleitet hat. Es handelt sich nämlich nicht nur um die falsche Behörde, sondern es ist generell der unzulässige Rechtsweg. (Statt einem Gericht wurde eine Verwaltungsbehörde angerufen). Damit man die Behörde verpflichten könnte, das Schreiben an das zuständige Gericht zu überweisen, so müsste eine Verwaltungsbehörde die Kompetenz besitzen, über eine Gerichtszuständigkeit zu entscheiden, was ein klarer Verstoß gegen die Gewaltentrennung wäre. Weiters sind normalerweise die Schriftsatzerfordernisse bei Gericht anders als vor einer Verwaltungsbehörde, sodass sich selbst eine Verpflichtung zu einer Überweisung an ein nicht offenbar unzuständiges Gericht (eine Regelung die möglich wäre) wegen der Schriftsatzerfordernisse Probleme brächte. Einfacher und unkomplizierter für Staat und Bürger ist es in diesem Fall das Schreiben zurückzuweisen.

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Hallo Francesco!

es scheint mit, als seiest du über irgend etwas sehr
verbittert.

Sicherlich! Über den Staat im allgemeinen und die Behörden im besonderen.

Die Behörden haben eine eigenständige Organisation, die es
ermöglicht, die Interessen der Bürger angemessen und im Sinne
der Gesetze zu berücksichtigen und mit den Steuergeldern
sorgsam umzugehen.

Ja, das zeigen mir die jährlichen Schwarzbücher des Bundes der Steuerzahler, wie sorgsam mit unseren Steuergeldern umgegangen wird; sie betragen in zwölf Monaten etwa zwei Drittel dessen, was bei der UMTS-Lizenzversteigerung eingenommen wurde. Und wie sehr im Sinne des Gesetzes gehandelt wird, merke ich stets daran, wenn Gesetze allein für eine kleine Gruppe gestaltet werden, damit man sich hinterher darauf berufen kann, die freiheitlich-demokratische Grundordnung beachtet und nur nach Recht und Gesetz gehandelt zu haben. (Sorry für die Ironie.)

In den Poststellen wird zunächst geprüft, ob das Schreiben
überhaupt an diese Behörde addressiert ist.

Ich habe mich eben darauf verlassen, was zuvor der Beamte am Telefon zu mir meinte. Und ich nehme an, ich war bisher der einzige, der falsch adressiert hatte. Da es sich um einen normalen Brief, also nicht etwa um ein Einschreiben handelte, ich zudem die entsprechende Abteilung angegeben hatte, hätte man den Brief erst gar nicht öffnen müssen, sondern hätte einfach die beiden Angaben darauf durchstreichen können. Letzlich bedeutet dies auch für das Finanzamt einen Mehraufwand. Wenn man’s wirklich so streng und korrekt sehen will, wie sich einige in diesem Thread äusserten, hätte man den Brief sofort als unzustellbar zurückgeschicken müssen.

Marco

denn Nichteinsehenwollen ist Nichteinsehenwollen ist
Nichteinsehenwollen…*seufz*

PS: Deine Vermutung im Hinblick auf meine berufliche Tätigkeit
war ein etwas „zu preiswerter“ Versuch…

Ich weiss, einen preiswerten Versuch möchtest Du ungern billigen, aber zumindest war er fast kostenlos. Es ist eben stets das gleiche Herzeleid, Eve: Austeilen, aber nicht einstecken wollen.

So far, so bad…

Marco

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denn Nichteinsehenwollen ist Nichteinsehenwollen ist
Nichteinsehenwollen…*seufz*

PS: Deine Vermutung im Hinblick auf meine berufliche Tätigkeit
war ein etwas „zu preiswerter“ Versuch…

Ich weiss, einen preiswerten Versuch möchtest Du ungern
billigen, aber zumindest war er fast kostenlos. Es ist eben
stets das gleiche Herzeleid, Eve: Austeilen, aber nicht
einstecken wollen.

Ach einstecken kann ich sehr gut, wenn ich etwas dazugelernt haben sollte, oder jemand mir das Gegenteil bewiesen hat - das finde ich eher bereichernd -. Mit Prinzipenreitern jeglicher coloeur hab’ ich da hingegen doch eher Probleme, zugegeben:wink:

So far, so bad…

Ganz in diesem Sinne…

Eve*

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Jetzt sagst du es ja selbst
Hi

[…] Wenn man’s wirklich so streng und korrekt sehen
will, wie sich einige in diesem Thread äusserten, hätte man
den Brief sofort als unzustellbar zurückgeschicken müssen.

Siehst Du, die Behörde war doch bürgerfreundlicher als Du einsehen willst. Der Bearbeiter Deiner irregeleiteten Post hat einen Teil seiner Arbeitszeit (und damit unsere Steuergelder) damit verbraten, Dir die richtige Adresse auch noch rauszusuchen.
Das ist doch Service, oder?

Cheers Rossi

Hallo,
verstehe diese ganze Aufregung absolut nicht.
Mein Sohn benötigte vor einiger Zeit einen Staatsangehörigkeitsausweis. Das entsprechende Verfahren über die Botschaft in die Wege geleitet. Ich die mich betreffenden Papiere in Deutschland geholt, passte gerade in den Kram, Botschaft schickte das auch sofort weg nach Deutschland an letzten Schulort des Sohnes. Muss auch fairerweise hinzufügen, Sohn hatte seinen tatsächlichen Aufenthaltsort über 17 jahre in Deutschland. Und das überfordert deutsche Verwaltungen ganz gewaltig, hatte auch oft Probleme wegen dem ständigen Aufenthaltsort, Finanzamt und Bundeswehr hatten keine Probleme damit, obwohl Hauptwohnsitz wo ganz anders. Nach drei Monaten bei dieser Behörde(Einwohnermeldeamt) angerufen. Antwort: da kann ich nichts dazu sagen, muss erst suchen, rufen Sie nächste Woche noch einmal an. Nächste Woche das gleiche. Woche drauf, der Fall ist sehr kompliziert, ich muss mich erst einlesen, im Endergebnis nach xTelefonaten erklärte er sich als nicht zuständig und er habe es an das Bundesverwaltungsamt weitergegeben. Tja, und da schlummert das seit jetzt seit fast sechs Monaten.
Muss dazusagen, Sohn hat zwei Staatsangehörigkeiten(deutsche und eine andere aus der EG), hätte auf die andere verzichtet, wenn das etwas schneller gelaufen wäre.
Gruss
Rainer

Bleibt also tatsächlich die Frage, warum man es
nicht gleich dahin weitergeleitet hat…

Denk mal nach.
Brief wird weitergeleitet. Das nächste Schreiben im selben
Vorgang landet wieder bei der falschen Stelle (schließlich hat
es ja beim ersten mal funktioniert) => mehrfache
Weiterleitung => weitere Kosten, die wir Steuerzahler
zahlen müssen.

Nur bei höherer Dämlichkeit. Jeder normale Mensch würde ja merken, daß seine Antwort von einer anderen Institution kommt als der, die er angeschrieben hat, und weiterhin mit dieser korrespondieren.

Gruß, Kubi

Da gibt es genug Antworten, warum man es nicht gleich
weitergeleitet hat. Es handelt sich nämlich nicht nur um die
falsche Behörde, sondern es ist generell der unzulässige
Rechtsweg. (Statt einem Gericht wurde eine Verwaltungsbehörde
angerufen). Damit man die Behörde verpflichten könnte, das
Schreiben an das zuständige Gericht zu überweisen, so müsste
eine Verwaltungsbehörde die Kompetenz besitzen, über eine
Gerichtszuständigkeit zu entscheiden, was ein klarer Verstoß
gegen die Gewaltentrennung wäre. Weiters sind normalerweise
die Schriftsatzerfordernisse bei Gericht anders als vor einer
Verwaltungsbehörde, sodass sich selbst eine Verpflichtung zu
einer Überweisung an ein nicht offenbar unzuständiges Gericht
(eine Regelung die möglich wäre) wegen der
Schriftsatzerfordernisse Probleme brächte. Einfacher und
unkomplizierter für Staat und Bürger ist es in diesem Fall das
Schreiben zurückzuweisen.

Ok, das sehe ich schon eher ein. Also hätte man eigentlich nur „Nicht zuständig“ oder so was draufzuschreiben und das Ganze wieder zurückgehen zu lassen brauchen.

Danke, Kubi

jeder *normale* mensch… (o.T.)
.

Ok, das sehe ich schon eher ein. Also hätte man eigentlich nur
„Nicht zuständig“ oder so was draufzuschreiben und das Ganze
wieder zurückgehen zu lassen brauchen.

Danke, Kubi

Ich weiß jetzt nicht, wie das im deutschen Verfahrensrecht genau geregelt ist (zB ob die Behörde mit Bescheid zurückweisen müsste oder einfach formlos zurückschicken kann), aber vom Prinzip her hast du recht.

Hallo Rossi!

Siehst Du, die Behörde war doch bürgerfreundlicher als Du
einsehen willst. Der Bearbeiter Deiner irregeleiteten Post hat
einen Teil seiner Arbeitszeit (und damit unsere Steuergelder)
damit verbraten, Dir die richtige Adresse auch noch
rauszusuchen.
Das ist doch Service, oder?

Abgesehen davon, dass ich das Wort ‚Service‘ bald nicht mehr hören, weil überall Service angeboten wird; wenn man ihn genauer unter die Lupe nimmt, merkt man erst die heisse Luft dahinter. Wie zuvor bspw. „Öko“ und „Bio“, so ist nun auch „Service“ ein Marketing-Gag. Soviel dazu.
Es wundert mich, dass Du Dich an anderer Stelle in diesem Thread extrem über eine vermeintliche Falschadressierung auslässt, hier nun jedoch von Bürgerfreundlichkeit sprichst. Dann stehe doch zu Deiner Position, dass „der Steuerzahler nicht generell für die Weiterleitung falsch adressierter Briefe aufkommen muß“ und Du keine Lust hast, die Faulheit Deiner Mitbürger mitzufinanzieren.
Abgesehen davon, dass ich bereits zweimal erwähnte, von dem ich die vermeintliche Adresse erhalten hatte (!), ist es inkonsequent, wenn einerseits davon gesprochen wird, der Steuerzahler habe nicht generell für die Falschadressierung aufkommen, andererseits nun die Verschwendung des Amtes als Bürgerfreundlichkeit synonymisiert wird.
Bei uns geht alles nach Recht und Gesetz, bedauerlicherweise nicht jedoch nach dem gesunden Menschenverstand.

Marco

Ach einstecken kann ich sehr gut, wenn ich etwas dazugelernt
haben sollte, oder jemand mir das Gegenteil bewiesen hat - das
finde ich eher bereichernd -. Mit Prinzipenreitern jeglicher
coloeur hab’ ich da hingegen doch eher Probleme, zugegeben:wink:

Hallo Eve,

besonders Dein letzter Satz liess mich ziemlich schmunzeln. Ich spreche mich gegen diese amtlichen Prinzipien aus, die in diesen Thread von anderer Seite auch noch hochgehalten wurden, und nun lese ich Deine Meinung über Prinzipienreiter. Da muss man einfach schmunzeln. (Ist ja auch schon etwas, nicht wahr? )

Marco

Asche zu Asche
Hallo Marco,

wie schön, nun hat sich Dir endlich die amüsante Seite dieser Angelegenheit erschlossen…

Eve*

wie schön, nun hat sich Dir endlich die amüsante Seite dieser
Angelegenheit erschlossen…

Tstss, wieder nicht aufgepasst? Nicht die Angelegenheit war’s…

Marco

Lies genau
Hallo Marco

Abgesehen davon, dass ich das Wort ‚Service‘ bald nicht mehr
hören, weil überall Service angeboten wird; wenn man ihn
genauer unter die Lupe nimmt, merkt man erst die heisse Luft
dahinter. Wie zuvor bspw. „Öko“ und „Bio“, so ist nun auch
„Service“ ein Marketing-Gag. Soviel dazu.

wie recht du hast. Aber vielleicht noch ein Kommentar: Service kostet Geld. Aber kaum einer ist bereit dafür zu zahlen.
(Wenn es um Geld für Service geht, bin ich, wie du ja bereits auch weisst, gegen unnötigen Service)

Es wundert mich, dass Du Dich an anderer Stelle in diesem
Thread extrem über eine vermeintliche Falschadressierung
auslässt, hier nun jedoch von Bürgerfreundlichkeit sprichst.
Dann stehe doch zu Deiner Position, dass „der Steuerzahler
nicht generell für die Weiterleitung falsch adressierter
Briefe aufkommen muß“ und Du keine Lust hast, die Faulheit
Deiner Mitbürger mitzufinanzieren.

Eben, ich sagte generell. Das würde dazu führen, dass auf dauer sich niemand mehr um die richtige Adressierung schert. Und das wird richtig teuer.
Aus einer generellen Regelung würde u.U. ein teurer Rechtsanspruch auf „Postweiterleitung“ entstehen.
Solange in Einzelfällen dem Bürger die richtige Adresse getippt und zugeschickt wird, kann das durchaus sinnvoll sein, gleichzeitig halten die Kosten in Grenzen.

Abgesehen davon, dass ich bereits zweimal erwähnte, von dem
ich die vermeintliche Adresse erhalten hatte (!), ist es
inkonsequent, wenn einerseits davon gesprochen wird, der
Steuerzahler habe nicht generell für die Falschadressierung
aufkommen, andererseits nun die Verschwendung des Amtes als
Bürgerfreundlichkeit synonymisiert wird.

„Verschwendung“ hast du geschrieben, in meinem Text war von „verbraten“ die rede.

Einen Widerspruch vermag ich in meinen Ausführungen nicht erkennen. Bürgernähe gibt es nicht zum Nulltarfif, Geld wird also für Bürgernähe immer verbraten. Ob das im Einzelfall oder gar als generelle regelung sinnvoll ist oder nicht steht auf einem anderen Blatt.

Bei uns geht alles nach Recht und Gesetz,
bedauerlicherweise nicht jedoch nach dem gesunden
Menschenverstand.

Wieso? In deinem Fall hattest du Glück, und es wurde nach gesundem Menschenverstand gehandelt. Oder wäre Dir ein zurückgeschickter Brief mit dem Stempel „nicht zuständig“ lieber gewesen?

Schönen abend

Rossi

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Frage zum Verwaltungsverfahren
Wie ist das jetzt genau in Deutschland im Verwaltungsverfahrensrecht wenn ich bei einer unzuständigen Behörde Anbringen einbringe, also zB einen Bescheid beantrage.

In Österreich ist nämlich jedes Anbringen von der unzuständigen Behörde an die zuständige amtswegig weiterzuleiten. Würde ich zum Beispiel bei der Gebietskrankenkasse einen Reisepass beantragen, so müsste die GKK den Antrag an die Bezirkshauptmannschaft amtswegig weiterleiten und dürfte den Antrag nicht zurückweisen.

Wie ist das im deutschen Verfahrensrecht (unter der Voraussetzung, dass der Rechtsweg zulässig ist, also kein Gericht zuständig wäre)