Ich habe im Jahr 2006 eine kieferorthopädische Zusatzversicherung für meine beiden Kinder bei der Arag abgeschlossen (Tarif Z70). In zwei verschiedenen Fällen wurde jetzt die Leistungserbringung abgelehnt.
Es handelt sich in beiden Fällen um eine sog. Behandlung nach der eigentlichen Behandlung. Die eigentliche Behandlung wird durch die GKV getragen. Unser KFO sieht es jedoch als medizinisch notwendig an, die Behandlung anschließend noch weiterzuführen und begründet dies auch schriftlich. Die Kosten für diese weiterführende Behandlung müssen wir selber tragen.
Die Arag lehnt die Kostenerstattung ab mit der Begründung: „Die Übernahme der weiteren Kosten einer urspünglich durch die GKV getragenen Behandlung ist im Tarif nicht vorgesehen.“
Im ersten Fall hatte ich bereits zweimal einen schriftlichen Widerspruch eingelegt - erfolglos. Heute erhielt ich die Absage für den zweiten Antrag.
Auszug aus der ARAG-Internetseite zum Tarif Z70:
„Kieferorthopädie – falls GKV keine Leistungen erbringt. Alle medizinisch notwendigen Behandlungen. Einfach klasse: Diese starken Leistungen sind Ihnen auch dann sicher, wenn die gesetzliche Krankenversicherung die Leistungen weiter kürzt!“
Muss ich das so hinnehmen? Welche Möglichkeiten habe ich noch (außer kündigen…)?