Ein „Leiharbeiter“ , kostet die Kundenfirma gewöhnlich das 3- oder 3,5-Fache seines Bruttolohns. D.h, der Leiharbeiter bekommt zb.10,-€/h. Dann bezahlt die Kundenfirma an das Zeitarbeitsunternehmen zwischen 30,-€ und 35,-€ pro Stunde.
Wenn ich nun als Selbständiger von diesem Verdienst ausgehe abzüglich
aller Rentenversbeitr.Sozialleistungen,Steuer etc. bin ich abgesehen vom Kündigungschutz schon viel besser dran wie ein Festangstellter einer
„seriösen“ Firma.
Deshalb meine Frage:
Ist es grundsätzlich möglich z.B einen Verein „Interessengemeinschaft“
eine Art „selbständige Arbeitervereinigung“ „TagelöhnerEV“ oder was
auch immer zu gründen deren Mitglieder sich über die Vereinsverwaltung
sich genau so „ausleihen“ lassen wie es die Arbeitnehmerüberlassungsfirmen tun ?
Nur eben mit dem Unterschied das die Entgeldleistungen der
Dienstleistungsempfänger auch nur bei mir/uns ankommen.
Und nur ein kleiner Obulus an die Verwaltung des „Vereins“ entrichtet wird.
Deren Aufgabe nur darin besteht Firmen zu finden und ihre genügend verfügbaren Mitglieder den
potenziellen Kunden an zu bieten.
Und Hilfeleistung bei der Abrechnung bietet oder besser diese auch ganz übernimmt.
für einen Rat ,intressante Tips , Gesetzeslücken oder auch verweise
zu Adressen die
mir in dieser Beziehung weiterhelfen könnten wäre ich sehr dankbar.
ps:
Hallo,
Ist es grundsätzlich möglich z.B einen Verein
„Interessengemeinschaft“
eine Art „selbständige Arbeitervereinigung“ „TagelöhnerEV“
Ein eingetragener Verein „muss“ meines Wissens immer gemeinnützig sein.
Man muss einen Verein aber nicht zwingend eintragen lassen…(GbR etc.)
http://de.wikipedia.org/wiki/Verein#Eingetragener_Ve…
oder was
auch immer zu gründen deren Mitglieder sich über die
Vereinsverwaltung
sich genau so „ausleihen“ lassen wie es die
Arbeitnehmerüberlassungsfirmen tun ?
Für eine gewerbl. Arbeitnehmerüberlassung benötigt man eine Erlaubnis, die von der Bundesagentur für Arbeit erteilt wird (eigentlich mW. die jew. Regianaldirektion).
für einen Rat ,intressante Tips , Gesetzeslücken oder auch
verweise
zu Adressen die
mir in dieser Beziehung weiterhelfen könnten wäre ich sehr
dankbar.
ps:
http://www.gesetze-im-internet.de/a_g/__1.html
http://www.gesetze-im-internet.de/a_g/__2.html
ff…
http://www.google.de/search?hl=de&client=firefox-a&r…
http://www.mvz-ev.de/?cat=7
http://www.dgb.de/themen/themen_a_z/abisz_doks/a/arb… -
interessant vielleicht…[Teilzitat]
b) Arbeitnehmerüberlassung durch gemeinnützige Körperschaften
Mit großer Sorge beobachtet die IG BAU die erhebliche Zunahme der häufig zudem sehr
kostengünstig angebotenen Überlassung von gewerblichen Arbeitnehmern in Betriebe
des Baugewerbes durch gemeinnützige Vereine und Gesellschaften, insbesondere sog.
Beschäftigungsgesellschaften. Diese Körperschaften – häufig in der Trägerschaft von
Kirchen, Kommunen, Wohlfahrtsverbänden oder auch Gewerkschaften - berufen sich
hinsichtlich der angeblichen Erlaubnisfreiheit der von ihnen betriebenen Arbeitnehmer-
überlassung sowie der fehlenden Geltung des Verbots gem. § 1b Satz 1 AÜG auf ihre
Gemeinnützigkeit. Es handele sich demzufolge nicht um gewerbsmäßige Arbeitnehmer-
überlassung im Sinne von §§ 1 Abs. 1 Satz 1, 1b Satz 1 AÜG – so ihre Argumentation.
Wenig bekannt – wohl auch bei Dienststellen der BA - scheint dabei zu sein, dass die
Arbeitnehmerüberlassung selbst grundsätzlich keine gemeinnützige Tätigkeit ist, und
zwar auch dann nicht, wenn sie von ansonsten gemeinnützigen Körperschaften ausge…
Gruß ms
Hallo!
Ein eingetragener Verein „muss“ meines Wissens immer
gemeinnützig sein.
Nein, muss er nicht. Was Du vermutlich meinst: Der Verein muss ein „Idealverein“ sein und keinem wirtschaftlichen Zweck dienen. Das ist aber etwas anderes als ein gemeinütziger Verein.
Gruß,
Max