Arb.-Recht: Urlaub und Probezeit

Moin!

Ihr könnt mir doch bestimmt sagen, wie´s mit dem Urlaubsanspruch in der Probezeit aussieht …
Wenn man in der Probezeit küngigt, hat man dann anteiligen Anspruch auf den Jahresurlaub?

Zweite Frage: Wenn man einen Firmenwagen hat und eben diesen Urlaub (s.o.) geltend macht: darf man den Wagen bis zum endg. letzten Tag nutzen oder „nur“ bis zum letzten regulären Arbeitstag (an dem man auch innet Büro geht)?

Herzlichen Dank im Voraus!
Vince.

Vince.

Ihr könnt mir doch bestimmt sagen, wie´s mit dem
Urlaubsanspruch in der Probezeit aussieht …
Wenn man in der Probezeit küngigt, hat man dann anteiligen
Anspruch auf den Jahresurlaub?

– Ja. Pro vollen Monat der Beschäftigung 1/12. Es sei denn, in einem gültigen TV ist dies anders geregelt.

Zweite Frage: Wenn man einen Firmenwagen hat und eben diesen
Urlaub (s.o.) geltend macht: darf man den Wagen bis zum endg.
letzten Tag nutzen oder „nur“ bis zum letzten regulären
Arbeitstag (an dem man auch innet Büro geht)?

– Kommt drauf an, was bzgl. Dienstwagen im AV vereinbart wurde, insbesondere auch, ob eine Privatnutzung erlaubt ist.

Gruß,
LeoLo

– Kommt drauf an, was bzgl. Dienstwagen im AV vereinbart
wurde, insbesondere auch, ob eine Privatnutzung erlaubt ist.

Hallo, LeoLo!
Im AV ist diesbezüglich (Rückgabe des PKW bei „Absitzen“ des Resturlaubs) nichts erwähnt; lediglich eine Klausel für den Fall, dass man freigestellt ist.
Die private Nutzung ist definitiv gestattet!

Gruß und schonmal/nochmal Danke!
Vince.

Vince.

Wenn der Firmenwagen Dir laut AV auch zur privaten Nutzung zusteht, so gilt dies bis zum letzten Tag des Beschäftigungsverhältnisses. Sollte er frühzeitig Dir abgenommen werden, so kommt dies einer Gehaltskürzung gleich. Insofern: anmahnen und ggf. einklagen.

Gruß,
LeoLo

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