Arb-Zimmer: Maklerprov. etc vor Einzug absetzbar?

Hallo,

kann ein Hauskäufer, der noch im „alten“ Haus sein Arbeitszimmer nutzt, sofort die anteiligen Kosten für sein Arbeitszimmer im neuen Heim in seiner EÜ-Rechnung ansetzen? Vermutlich ja, aber sicher ist sicher!

Danke für eure sachkundigen Tipps schon im voraus!

Es grüßt euch
die Ramona!

Ergänzend dazu die Vermutung, er muss alle Kosten (also auch Kleinkram)bis zur Nutzung des neuen AZ anteilig aktivieren, kann die Vorsteuer bei Zahlung sofort anteilig geltend machen und mit der AfA ab Jahr des Einzugs beginnen. Richtig so???