Arbechnung Arbeitstage

Guten Tag alle zusammen. Ist die Aussage meines Chef’s :" bei uns wird der Lohn buchhalterisch im Monat mit 20 Arbeitstagen gerechnet !" Zulaessig? Gibt es eine gesetzliche Grundlage fuer die mir bisher bekannten 21, 5 bzw 21, 6 Arbeitstagen im Monat im Durchschnitt?

Hallo Sandro F.,

ich möchte Ihnen vorschlagen sich bei einer Gewerkschaft zu vergewissern.
Die beraten manchmal auch Nichtmitglieder.

Herzliche Grüße

Hallo, ab in die Gewerkschaft!!
Gruß

Hallo Sandro,
dass buchhalterisch 20 Arbeitstage gerechnet werden, kenne ich auch nur so aus meinen eigenen Arbeitsverhältnissen. Die Monate sind zwar unterschiedlich lang aber mit Wochenenden, wo ja auch mal 5 in einem Monat liegen können, und Feiertagen ist das ein üblicher Schnitt.
Mit freundlichen Grüßen
MerleMeer

Hallo Sandro F,

gib uns doch einfach erst einmal die Information, in welcher Branche du arbeitest und ob es dort ggf. einen Tarifvertrag (für welches Bundesland?) gibt.

Auf Basis Deiner Darstellung kann Dir keiner was Gescheites antworten. Tatsache ist, das wir eine gesetzliche Arbeitszeit von max. 8 Stunden werktäglich (Mo.-Sa.) haben, also 48 Stunden pro Woche möglich sind. Alles andere ist tariflich geregelt.

Gruß Fredo

Hallo. Ich bin in der Druckbranche als Maschinenfuehrer taetig. Tarifvertrag gibt es nicht da der Arbeitgeber nucht im A.G.Verband ist. Arbeitszeit ist Mo - Do: 6 - 15:30 inkl. 30 minuten Pause. Fr: 6 - 13:00 inkl. 30 minuten pause, jedoch alles basierend auf 160 std. Im Monat, die wir ja weit ueberschreiten bei der Arbeitszeit.

Achso, es handelt sich um ein Festgehalt von 2150euro basierend auf 160 stunden im Monat

Hallo Sandro,
bekommst Du Gehalt oder wirst Du nach Stunden bezahlt? Wenn Du ein Festgehalt bekommst, kann es die egal sein mit wie vielen Tagen der Monat berechnet wird. Wirst du nach Stunden bezahlt, sind die Tage auch egal, weil ja Deine Stunden mit dem entsprechenden Stundensatz multipliziert werden.

Ricko

Hallo Sandro F,

grundsätzlich sind die genannten 21,5 oder 21,6 Tage richtig.

Das leitet sich aus der Berechnung ab, daß der Monat 4,3 Wochen hat (52 Wochen im Jahr dividiert durch 12 Monate).

Daraus ergibt sich: 5 Tage je Woche mal 4,3 Wochen pro Monat = 21,5 Tage im Monat.

Beste Grüße
maasterp

Meines Wissens gibt es keine gesetzliche Grundlage, wieviel Arbeitstage im Monat buchhalterisch gerechnet werden muss. Was Ihr Arbeitgeber buchhalterisch macht, brauch Sie nicht zu interessieren.
Entscheidend für Sie als Arbeitnehmer ist der Arbeitsvertrag und evtl. der Tarifvertrag.
darin muss stehen, wieviel Stunden Sie monatlich zu arbeiten haben, wieviele Tage Sie pro Woche zu arbeiten haben und welche Wochentage (Montag bis Freitag oder Samstag), evtl. Beginn und Ende - Ihre regelmässige Arbeitszeit.
Viele Grüsse
H.-J.Brockerhoff

Hallo Sandro F,

eine gesetzliche Grundlage für die Entgeltberechnung auf Monate bezogen gibt es nicht. Das BGB rechnet bei „Fristen“ mit 30 Kalendertagen. Für die Lohnberechnung wurden nach Einführung der flexiblen Verteilung der Wochenarbeitszeit aber Pauschalierungen notwendig. Bei unterschiedlicher täglicher Arbeitszeit treten Probleme mit der Lohnberechnung für Urlaubstage, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, und ähnlichen Fällen auf, dazu wurden in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen Pauschalierungen eingeführt. Der Bruttolohn für einen Monat wird durch die durchschnittliche oder die vereinbarte Zahl der Arbeitstage des Monats geteilt, und somit eine einfachere Lohnberechnung bei flexibler Verteilung der Arbeitszeit ermöglicht.
Es ist also die Frage welche Regelung bei Ihnen im Betrieb nach Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung gilt. Regelungen kann der Arbeitgeber nicht einseitig festlegen, er hat das mit dem Betriebsrat zu vereinbaren, bzw. nach dem geltenden Tarifvertrag durchzuführen.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Vogt

bitte im arbeitseitgesetz nachsehen!
lohn wird nach geleisteten arbeitsstunden im monat abgerechnet.
mfg
sn

Man rechnet mit 173 Stunden pro Monat bei Gehaltsempfängern.

Hallo Sandro,
deine Frage ist eigentlich keine Frage, da du nicht geschrieben hast, warum du ein Problem mit 20 Arbeitstagen hast? Wenn du nur 20 Arbeitstage arbeitest ist das in Ordnung.
In deinem Vertrag muss eine Stundenleistung pro Monat oder pro Woche, oder pro Tag stehen. Wenn dein Chef dir dann nur 20 Tage / 4Wochen zahlt, brauchst du auch nur 20 Tage arbeiten! Aber Achtung! Man kann nicht einfach daheim bleiben.

Hallo,
es tut mir leid, aber hier kann ich nicht helfen - viel Glück !

Viele Grüße und noch einen schönen Sonntag.

Das kommt darauf an, wie der Vertrag geschlossen wurde. Die Berechnung eines Lohnes ist immer arbeitsvertraglich geregelt. Abrechnungstechnisch geht man immer von 30 sozialversicherungsrechtlichen Tagen aus.