Wenn jemand Arbeitslosengeld & Arbeitslosenhilfe bezieht (müßte in NRW so um die 950,- DM liegen).
Nu kenn ich jemand, der sowas bezieht, nun hat er gehört, daß man da Gelder dazuverdienen darf (ohne dies dem Arbeitsamt mitzuteilen), aber die Frage, was das Gesetz in NRW besagt, wieviel dies beträgt, was man dazu verdienen darf.
Kennt sich damit jemand aus, um was es sich für einen Betrag handelt, wenn man doch ein paar Gelder dazuverdienen möchte !!!
Nebeneinkommen muss IMMER dem Arbeitsamt mitgeteilt werden.
§ 141 SGB 3
Anrechnung von Nebeneinkommen
(1) Übt der Arbeitslose während einer Zeit, für die ihm Arbeitslosengeld zusteht, eine weniger als
15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung aus, ist das Arbeitsentgelt aus der
Beschäftigung nach Abzug der Steuern, der Sozialversicherungsbeiträge und der Werbungskosten
sowie eines Freibetrages in Höhe von 20 Prozent des monatlichen Arbeitslosengeldes, mindestens
aber von 315 Deutsche Mark auf das Arbeitslosengeld für den Kalendermonat, in dem die
Beschäftigung ausgeübt wird, anzurechnen. Arbeitsentgelte, die einmalig gezahlt werden, bleiben
außer Betracht. Die Sätze 1 und 2 gelten für selbständige Tätigkeiten und Tätigkeiten als
mithelfender Familienangehöriger entsprechend.
(2) Hat der Arbeitslose in den letzten zwölf Monaten vor der Entstehung des Anspruches neben
einem Versicherungspflichtverhältnis eine geringfügige Beschäftigung mindestens zehn Monate
lang ausgeübt, so bleibt das Arbeitsentgelt bis zu dem Betrag anrechnungsfrei, der in den letzten
zehn Monaten vor der Entstehung des Anspruches aus einer geringfügigen Beschäftigung
durchschnittlich auf den Monat entfällt, mindestens jedoch ein Betrag in Höhe des Freibetrages, der
sich nach Absatz 1 ergeben würde.
(3) Hat der Arbeitslose in den letzten zwölf Monaten vor der Entstehung des Anspruches neben
einem Versicherungspflichtverhältnis eine selbständige Tätigkeit oder Tätigkeit als mithelfender
Familienangehöriger von weniger als 18 Stunden wöchentlich mindestens zehn Monate lang
ausgeübt, so bleibt das Arbeitseinkommen bis zu dem Betrag anrechnungsfrei, der in den letzten
zehn Monaten vor der Entstehung des Anspruches durchschnittlich auf den Monat entfällt,
mindestens jedoch ein Betrag in Höhe des Freibetrages, der sich nach Absatz 1 ergeben würde.
Hi,
es gibt auch die Möglichkeit , ein Honorar auszuhandeln, was man so als Einmalzahlungen vereinbaren kann, Honorar ist kein Arbeitsentgelt , sondern nur ein Vergütungsanspruch,
manche Firmen machen solche Verträge, da sie dann auch keine Sozialabgaben haben, sondern freiberuflich Aufträge auf Honorarbasis abgeben.Die sind dann nicht anrechenbar ( als Einmalzahlungen,
Gruß