Arbeistlohn als Auszubildender - Steuererklärung

Hallo,

Herr Y ist grade an seiner Steuererklärung 2008 dran und benötigt dringend Hilfe.

Er war im Jahre 2008 Azubi und hat dabei ca. € 4.100 Bruttoarbeitslohn verdient ohne Lohnsteuer zu zahlen. Nach seiner Ausbildung hat er eine neue Arbeitstelle angenommen und steuerpflichtiges Einkommen erhalten.

Die Frage von Herrn Y ist, wo trägt er sein Azubi Gehalt ein. Evtl. unter Anlage N - Bruttoarbeitslohn oder gibt es dafür eine andere Anlage/Zeile?

Für eure Hilfe wäre Herr Y sehr dankbar.

Moin,
in beiden Fällen handelt es sich um Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Diese werden in Anlage N erklärt.

Hier ein hilfreicher Link

http://klicktipps.de/einkommensteuer.php

Viele Grüße
e