Ein Arbeiter wird durch fremdverschulden verletzt. steht ihm schmerzensgeld zu?
was für leistungen kann er beantragen??
Hoi.
Schmerzensgeldansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn bei dem Arbeitsunfall Vorsatz im Spiel war und nachgewiesen wird.
Ansonsten nicht. Der Anspruch geht auf die Berufsgenossenschaft ( im Rahmen des Regress ) über.
Hallo,
Schmerzensgeldansprüche können nur geltend gemacht werden,
wenn bei dem Arbeitsunfall Vorsatz im Spiel war und
nachgewiesen wird.
Das glaube ich jetzt einfach erstmal nicht. Bei einem Autounfall gibt es schließlich auch bei Fahrlässigkeit Schmerzensgeld.
Hast Du einen Beleg für Deine Behauptung?
Gruß
loderunner (ianal)
104 SGB VII
Die Regelung wird begründet, dass für den Geschädigten Versicherten die Nachteile ( kein Schmerzensgeld ) und die Vorteile ( pauschalierte Ansprüche auch ohne Verschuldens-und Schadensnachweis, keine Belastung durch Mitverschulden, verbotswidriges Handeln I in einem ausgewogenen Verhältnis stehen ( BGH SGb 1986,518 )
soweit der Unfall bei der Teilnahme im allgemeinen Verkehr eingetreten ist, gilt das natürlich nicht. Ich vermute darauf zielte Deine Bemerkung ?
Danke und * für die Erläuterung! (owt)
104 SGB VII
-nix weiter-
Hallo,
soweit der Unfall bei der Teilnahme im allgemeinen Verkehr
eingetreten ist, gilt das natürlich nicht. Ich vermute darauf
zielte Deine Bemerkung ?
Nein, Du hast mir schon das richtige gezeigt. Ich hätte wirklich gedacht, dass man Schmerzensgeldansprüche als Teil des Schadensersatzes überhaupt nicht ausschließen kann.
Danke also nochmal für die Angabe des Gesetzestextes.
Gruß
loderunner (ianal)