Arbeit ablehnen wg. 50 €?

Hallo zusammen,
heute wurde mir folgendes erzählt:

Ein ALG II Empfänger hat einen unbefristeten Teilzeit (75%) Arbeitsvertrag angeboten bekommen. Gleichzeitig wurde er von einem anderen Unternehmen zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen.
Bei diesem Bewerbungsgespräch geht es um einen Vollzeit Job, der auf 6 Monate beschränkt ist.
Allerdings erhält er brutto 50 € mehr Gehalt.

Der Sachbearbeiter verlangt nun von ihm dieses Gespräch zu führen und bei einer Zusage auch anzunehmen.
Begründet wird dies mit dem höheren Gehalt.

Ist das tatsächlich so, dass sich der ALG II Empfänger darauf einlassen muss?

Aus dem Bezug von ALG II fällt er beide Male.
Im „noch ungewissen“ Job wäre er spätestens in 6 Monaten wieder ALG II Empfänger.

Bin gespannt auf die Antworten.

Gruß
Bori

Mich würde interessieren was der Sachbearbeiter tun will wenn der Arbeitslose die Dreiviertelstelle annimmt…

Mich würde interessieren was der Sachbearbeiter tun will wenn
der Arbeitslose die Dreiviertelstelle annimmt…

Interessante Überlegung. Meines Erachtens kann der Sachbearbeiter da gar nichts machen,da er auch verpflichtet ist, die längerfristigen Aussichten beider Jobs zu betrachten. Was bringt es dem Amt, wenn jemand dem Amt 300€ auf 6 Monate verteilt spart,aber im 7.Monat wieder auf der Matte steht und ab da monatlich ein mehrfaches der eingesparten Kosten verursacht ? Das wäre zumindest die logische Schlußfolgerung aus deiner Überlegung. Aber wie wir alle wissen,geben viele Amtsschimmel das logische Denken frühs an der Stechuhr ab…

1 Like

Darüber hinaus hat der Sachbearbeiter ja auch keine Sanktionsmöglichkeit, da der Klient in beiden Fällen aus seiem Gebiet herausfällt. Eine Stelle mit 75 Prozent ist in jedem Fall sozialversicherungspflichtig, so daß Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu laufen beginnt, daher liefe eine Drohung mit Kürzung oder Streichung von Hartz IV ins Leere…

Hallo

Ist das tatsächlich so, dass sich der ALG II Empfänger darauf
einlassen muss?

Im hier geschilderten Falle: Nein.

Gruß,
LeoLo

Anders denkbar
Hallo.


Ist das tatsächlich so, dass sich der ALG II Empfänger darauf
einlassen muss?

Wie schon gesagt wurde: nein.

Aus dem Bezug von ALG II fällt er beide Male.

Eben.

Im „noch ungewissen“ Job wäre er spätestens in 6 Monaten
wieder ALG II Empfänger.

Ja, hier fängt es an interessant zu werden. Warum handelt der Sachbearbeiter so? Er hat ja keine Handhabe auf die Entscheidung des Hartzers, weil dieser mit Arbeitsaufnahme auf jeden Fall aus dem Leistungsbezug fällt. Evtl ginge es noch um Nebenleistungen als Beihilfen, weil dies im 75%-Job anfällen würde, was wir hier nicht wissen. Oder um Lohnkostenzuschüsse. Diese gilt es dann zu sparen.

Anderseits ist es so, dass ein Hartzer eine hohe Wahrscheinlichkeit hat, nach einer Tätigkeit, ob 75% oder voll, später wieder in den Hartz zu fallen. Dies wäre bei dem Volljob definiert, nach 6 Monaten. Bei dem 75%-Job ist es ungewiss! Denn „unbefristet“ heißt hier alles und ist heutzutage, insbesondere für den Hartzer nichts mehr wert. Auch hier kann nach 3 Monaten, 6 Monaten oder später schluss sein. Und oft ist das auch so. Auch wäre noch interessant ob das Leiharbeit ist oder nicht. Denn wäre „unbefristet“ auf jeden Fall weniger wert, als 6 Monate Stammbelegschaft, wo der Mitarbeiter daraufhin arbeiten könnte übernommen zu werden. Dies Bemühen ist bei der Leiharbeit i.d.R. vergebens, weil es ohnehin nicht ansteht. Siehe aktuelle Berichterstattungen bei Daimler und insbesondere BMW zum Thema. Hier möchte man eher Stammbelegschaft gegen Leiharbeiter tauschen.

Ein anderer Aspekt ist, dass der Sachbearbeiter selbst Jobängste hat. Denn wenn er alle seine Fälle in den Job bringt und keiner nach 6 Monaten an seinen Schreibtisch zurückkehrt, wird er ja dann selber mal Hartzer. Und das wo viele Sachbearbeiter auch nur befristete Verträge haben. Stichwort „Hartz4-Industrie“. Hier hat sich ein richtiger Kreislauf gebildet, welcher ganze Berufs- und Tätigkleitsfelder rund um die Harzer gebildet hat. Fallsen deren „Kunden“ weg, weil alle in Arbeit, sind die ja dann arbeitslos!

Also dann. MfG

Der Sachbearbeiter verlangt nun von ihm dieses Gespräch zu
führen und bei einer Zusage auch anzunehmen.
Begründet wird dies mit dem höheren Gehalt.

gespannt auf die Antworten.

Hallo,
warum sollte der Sachbearbeiter dem Arbeitsuchenden da Vorschriften machen können? Was droht er denn an zu tun, falls der Arbeitsuchende nicht „gehorcht?“

fragt sich Bixie

Danke und weitere Frage
Hallo zusammen,

erstmal danke für die Antworten.
Was wäre denn, wenn der ALG II Empfänger mit beiden Jobs im Bezug bleiben würde?
Netto dürften von den 50 € ja nicht viel übrig bleiben und es gibt doch, meines Wissens, auch Freigrenzen.

Gruß
Bori

Hallo

Was wäre denn, wenn der ALG II Empfänger mit beiden Jobs im Bezug bleiben würde?

So viel ich weiß, gibt es sogar Sanktionen, wenn einer eine unbefristete Stelle zugunsten einer befristeten aufgibt. Und die unbefristete Stelle hat der betreffende Mensch doch schon? Die müsste er doch aufgeben?

Viele Grüße