Guten Tag,
nachdem ich nun etwas recherchierte, bin ich leider nicht wirklich schlauer.
Was bedeutet im Zusammenhang Feiertagsarbeit „vorrangig freiwillig“?
Hintergrund: Ich arbeite im Schichtdienst und wurde ohne ein Wort für Fronleichnam eingeteilt. Im Arbeitsvertrag steht nun, dass ich zwar auch Feiertags und Sonntags zur Arbeit gezogen werden kann, aber dies nur „vorranig freiwillig“. Auf meine Fragen im Betrieb heisst es immer nur, dass zähle nur für bundeseinheitliche Feiertage, was ich mittlerweile für quatsch halte, da gesetzlicher Feiertag gesetzlicher Feiertag bleibt.
Heisst vorranig „wäre nett das abzusprechen, muss aber nicht?“