Arbeit an Fronleichnam vorrangig freiwillig

Guten Tag,

nachdem ich nun etwas recherchierte, bin ich leider nicht wirklich schlauer.

Was bedeutet im Zusammenhang Feiertagsarbeit „vorrangig freiwillig“?

Hintergrund: Ich arbeite im Schichtdienst und wurde ohne ein Wort für Fronleichnam eingeteilt. Im Arbeitsvertrag steht nun, dass ich zwar auch Feiertags und Sonntags zur Arbeit gezogen werden kann, aber dies nur „vorranig freiwillig“. Auf meine Fragen im Betrieb heisst es immer nur, dass zähle nur für bundeseinheitliche Feiertage, was ich mittlerweile für quatsch halte, da gesetzlicher Feiertag gesetzlicher Feiertag bleibt.

Heisst vorranig „wäre nett das abzusprechen, muss aber nicht?“

Der Arbeitgeber müßte erst einmal nach Freiwilligen suchen und nur wenn er niemanden findet, kann er einteilen.

Oh, ich danke Ihnen vielmals für die schnelle und präzise Antwort. So weiß ich dann wenigstens woran ich bin, nämlich im Prinzip bei Vertragsbruch seitens des AG.
Vielen herzlichen Dank.
MfG
CM

Hier wird soweit ich es erkennen kann keine Rechtsnorm berührt.
Von aussen betrachtet scheint es zu heissen, dass bei Feiertagsarbeit zunaechst versucht wird die Schichten mit Freiwilligen zu füllen. Wenn dies nicht ausreicht werden Mitsarbeiter eingeteilt - wie in Ihrem Fall.

Ob aus dem „vorrangig“ ein muss abgeleitet werden kann ist zumindest fraglich. In jedem Fall muss aber der Betriebsrat zustimmen (Mehrarbeit). Dieser muesste Ihnen dann auch sagen koennen inwieweit versucht wurde ausreichend freiwillige zu finden.

Die Argumentsation mit bundeseinheitlich oder nicht ist natuerlich Unsinn, es sei denn es stuende so auch in Ihrem Vertrag.

Der Punkt ist, viel machen koennen Sie nicht, es sei denn der Betriebsrat nimmt sich der Sache an.