Wenn man von Januar bis einschließlich September gearbeitet und von Oktober bis Dezember studiert hat, dann hat man das Jahr abgedeckt. Die Bewerbungen für die Unis mussten im April / Mai / Juni verschickt werden.
Wie sieht es jetzt bei der Steuererklärung aus: Dürfen diese Bewerbungskosten abgesetzt werden oder beziehen sich Bewerbungskosten nur auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen?
Was ist mit Fachliteratur, die für das Studium dient: Diese wurde im Oktober gekauft - zu diesem Zeitpunkt befand man sich ja nicht mehr in einem Arbeitnehmerverhältnis.
Sind Ausgaben, die sich ausschließlich auf das Studium beziehen, nur mit den Einkünften von Oktober bis Dezember zu verrechnen oder gilt letztendlich das komplette Kalenderjahr?