Arbeit, dann Studium und jetzt Steuererklärung

Wenn man von Januar bis einschließlich September gearbeitet und von Oktober bis Dezember studiert hat, dann hat man das Jahr abgedeckt. Die Bewerbungen für die Unis mussten im April / Mai / Juni verschickt werden.

Wie sieht es jetzt bei der Steuererklärung aus: Dürfen diese Bewerbungskosten abgesetzt werden oder beziehen sich Bewerbungskosten nur auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen?

Was ist mit Fachliteratur, die für das Studium dient: Diese wurde im Oktober gekauft - zu diesem Zeitpunkt befand man sich ja nicht mehr in einem Arbeitnehmerverhältnis.

Sind Ausgaben, die sich ausschließlich auf das Studium beziehen, nur mit den Einkünften von Oktober bis Dezember zu verrechnen oder gilt letztendlich das komplette Kalenderjahr?

Es fehlen leider noch einige Angaben.

Was für ein Arbeitsverhältnis lag vor, Ausbildung oder festes Arbeitsverhältnis.
Wenn Ausbildung, wurde diese beendet? Wenn festes AV, wurde vorher eine Ausbildung abgeschlossen.
Um was für eine Art von Studium handelt es sich? BA, Uni etc. (hast zwar Uni geschrieben, viele nennen aber alles so, deswegen die Nachfrage)?
Handelt es sich um ein Erst- oder Zweitstudium?
Hat der Studieninhalt mit der vorherigen Tätigkeit zu tun?

Erzähl den Fall ein bisschen genauer.

Gruß

Mein letzter Beitrag wurde leider gelöscht, vermutlich, weil ich in der Ich-Form geschrieben habe…

Vor dem Studium war es ein normales AN-Verhältnis.
Eine Ausbildung wurde einige Jahre zuvor gemacht, allerdings war der Übergang zwischen Ausbildung und Arbeitsstelle nicht nahtlos.
Das Studium findet an einer normalen Uni statt und ist ein Erststudium.

Ok, grundsätzlich sind Aufwendungen für ein Erststudium nicht als Werbungskosten abzugsfähig.
Für den Fall dass vor dem Studium aber eine Berufsausbildung abgeschlossen wurde, hat der Bundesfinanzhof (oberstes Bundesgericht für Steuerfragen) entschieden, dass das dann folgende Studium nicht mehr als „erste Berufsausbildung“ gilt, und die Aufwendungen hierfür somit doch abzugsfähig seien.
Die Steuerverwaltung vertritt seit diesem Urteil die gleiche Auffassung.

Voraussetzung ist weiterhin aber, dass bei dem Studium ein Zusammenhang mit einer späteren beruflichen Tätigkeit zu erkennen ist, also nach dem Studium auch geplant ist, einen dem Studium entsprechenden Beruf auszuüben.

Soll heißen:

Da die Person in deinem Beispiel bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen hat, sind die Aufwendung für das Studium, also Bewerbungskosten, Literatur, Studiengebühren etc., als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzugsfähig und werden somit auch mit den Einnahmen vor Studienbeginn verrechnet.

Gruß

Das war eine sehr konkrete Antwort, vielen Dank.

Allerdings hätte ich noch eine kurze Frage: Wie lässt sich im ersten Semester erkennen, ob nach dem Studium eine Tätigkeit angestrebt wird, die mit dem Studium in Zusammenhang steht hat? Sicherlich ist das das Ziel, aber woran erkennt man das?

Das ist jetzt eine reine Interessenfrage. Die wichtigen Punkte konnten geklärt werden.

Das stellt in der Regel kein Problem dar und dürfte in den meisten Fällen vorliegen, i.d.r. wird das vom FA auch nicht in Frage gestellt.

Hier sind eher Fälle gemeint wie (bitte nicht zu ernst nehmen): Ein(e) Hausmann/-frau weiß nichts mit seiner Freizeit anzufangen und beginnt zur Beschäftigung ein Psychologie-Studium um seine Midlife-Crisis zu überstehen.

In dem Fall dient das Studium rein persönlichen Interessen und die Aufwendungen wären als Kosten der privaten Lebensführung nicht abzugsfähig.