Arbeit gegen sex erlaubt?

Hallo,

mal eine theoretische Frage: Dürfte ein Firmeninhaber einen Job an einen Bewerber oder Bewerberin vergeben, wenn dafür Sex als Bestechung gefordert wird? Also etwa nach dem Motto:" Du kriegst den Job, wenn Du vorher mit mir schläfst…"
Es geht mir dabei nicht um die moralische, sondern um die rechtliche Perspektive. Denn eigentlich darf ein Firmeninhaber ja einstellen, wen er will. Und nach Sex zu fragen ist ja nicht verboten.

Habe gelesen, daß das in Polen wohl schon üblich ist.

Zur Klarstellung bevor es losgeht: Ich bin weder Chef, noch selbständig, noch habe ich die Möglichkeit und vor so etwas zu tun. Es ist reines Interesse. Danke schon jetzt für die Antworten.

Maria

Wäre das Nötigung?

Erpressung?

Gruß Bombadil2

Huhu!

Sollte das rechtlich durchgehen (ich könnte mir, laienhaft wie ich bin, vorstellen, dass eine Anzeige „Bewerbungscouch obligatorisch“ ginge, im Bewerbungsgespräch mit dem einzelnen nicht mehr), muss der/die Chef/in schon bisexuell veranlagt sein. Wenn ich mich nicht irre, darf man doch nicht wegen seines Geschlechts benachteiligt sein. Wir hatten hier mal eine Diskussion bezüglich eines Artikels, wo sich ein Mann bei der Gastronomiekette „Hooters“ einklagen wollte. Wenn die Performance im Bett also irrelevant für die Jobskills ist, muss man schon alle ranlassen.

Besonders interessant fände ich persönlich es, wenn eine Frauenquote zu erfüllen wäre und deshalb tatsächlich nur Damen in Betracht kommen - „Vögeln für die Frauenquote!“

Müßte sittenwidrig sein.
Außerdem möglicherweise das Ausnutzen einer Notlage (Jobsuchende können ja manchmal ziemlich verzweifelt sein).

Zudem kann’s peinlich werden - wenn der Bewerber / die Bewerberin nach der Nummer den Job nicht mehr will, weil „unter so einer Niete kann ich nicht arbeiten“. :wink: