Arbeit im Ausland

Hallo Experten,

mein Sohn arbeitet zur Zeit bei Siemens. Er wird demnächst nach England für 6 Monate gesendet, um dort zu arbeiten. Meine Fragen also:

  1. wie wird überhaupt Steuer in diesen 6 Monaten berechnet (nach englisch oder deutschen Steuerrechten) ?
  2. was für Ausgaben kann mein Sohn während des 6 monatigen Aufenthaltes von der Steuereinkommen Erklärung absetzen ?

Danke ! Xiu Mai

Hallo Xiu Mai,

in dem beschriebenen Fall gibt es wahrscheinlich eine Möglichkeit, den während der Zeit der Entsendung bezahlten Lohn nach deutschem Recht zu versteuern. Die Bedingungen dafür stehen im Doppelbesteuerungsabkommen mit dem UK, in einer gut lesbaren Version bei

http://www.firma-ausland.de/dbauk.htm (Besonders Artikel 2 und 11)

Zusammengefasst folgende:

(1) Der Steuerpflichtige bleibt (auch) in Deutschland ansässig, behält also seine reguläre Wohnung in D während der Zeit

(2) Er hält sich nicht länger als 183 Tage während des Steuerjahres 2004 in UK auf

(3) Der Lohn wird weiterhin von Siemens Deutschland bezahlt

(4) Der Lohn wird von Siemens Deutschland und nicht von Siemens UK als Aufwand verbucht

Der relative Vorteil dieser Situation wäre, dass der Lohn während der Periode der Entsendung genau gleich behandelt werden kann wie sonst.

Wenn die Bedingungen (1) bis (4) nicht zutreffen, wird die Sache technisch etwas schwieriger: Die persönliche Steuerpflicht bleibt in Deutschland, aber der für die Zeit in UK bezahlte Lohn wird in UK „beschränkt“ steuerpflichtig. Wie genau die Besteuerung nach UK-Recht stattfindet, kann ich nicht sagen; meines Wissens ist sie viel einfacher als in D - wenn allerdings bestimmte Abzugsmöglichkeiten nicht an den Einkünften, sondern an der Person ansetzen (etwa wie in Deutschland Vorsorgeaufwendungen, Krankheitskosten etc.), dann sind diese im Fall der beschränkten Steuerpflicht nicht gegeben.

Die in UK steuerpflichtigen Einkünfte bleiben in D steuerfrei, aber sie wirken sich auf den Tarif der Besteuerung aus (wie Arbeitslosengeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld etc.).

Unabhängig von der Höhe der Besteuerung ist es sicherlich sinnvoll, eine Besteuerung in Deutschland zu ermöglichen, wenn es geht: Dann fällt der administrative Aufwand in UK weg. Wegen dieser Möglichkeit sollte rechtzeitig vorher die Personalstelle bei Siemens D kontaktiert werden, weil ja wenigstens zwei der genannten Bedingungen vom Arbeitgeber abhängig sind. Ich nehme an, dass man dort Routine mit derartigen Einsätzen hat und das Thema als „Standard“ behandeln kann, so dass es nicht unangenehm auffällt, wenn man die Personalstelle damit behelligt.

Die Aufrechterhaltung einer ständigen Wohnung in Deutschland dürfte in diesem Fall keine große Schwierigkeit sein.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank …
für die sehr informativen Antworte !

Xiu Mai