Arbeit im Ausland angenommen, Abmeldung beim Amt war nicht mehr möglich

Hallo, mir wurde kurzfristig ein Job im Ausland angeboten und der begann direkt in den Feiertagen von Deutschland also quasi Weihnachten. Das Problem ist nun, wie abmelden vom Amt? Wir schaffen es überhaupt nicht jetzt nochmal nach DE zu fahren und das zu machen da wir 7 Tage die Woche hier arbeiten. Geht es zur Not auch schriftlich? Oder wird man später selbst gekündigt wenn sie alle Sanktionen ausgesprochen wurden?

Servus,

die Arbeitsagentur bekommt schlicht die Veränderungsmitteilung per Post.

Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt gibts bei sehr vielen Kommunen online; wenn nicht, formlose Mitteilung per Post zur Einhaltung von Frist und Form mit Bitte um Übersendung des Formulars.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Erratum: ‚Jobcenter‘ statt ‚Arbeitsagentur‘ - owT

  • nix -

näääh
weiss ja nicht wie´s bei dir ist, aber bei uns in der Stadt ist die Arbeitsagentur für ALG1
und das Jobcenter für Hartz 4 zuständig.

Bööööh -
Guggugs,

für „Hartz IV“ ist kein Jobcenter in D zuständig, und ALG II steht als Stichwort bei der Anfrage (guckst Du ganz unten links).

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hi,

für „Hartz IV“ ist kein Jobcenter in D zuständig

Hartz 4 steht als Synonym für die 4. Stufe der Hartz-Reformen, in der Arbeitslosenhilfe abgeschafft und ALG II für diese und für erwerbsfähige BSHG-Bezieher begründet wurde - wofür natürlich die (inzwischen einheitlich benannten) Jobcenter zuständig sind.

Gruß
Ingo

Täräääää
Guggugs,

„Hartz IV“ hieß eine Reform des SGB II; konkret eine Etappe einer mehrstufigen Reform. Es gibt keine Leistung dieses Namens - für Gesetzesreformen ist keine Behörde zuständig, sondern der Bundestag.

Für Arbeitslosengeld II, abgekürzt auch ALG II genannt, sind, wie ich bereits ausführlich anmerkte, die Jobcenter zuständig.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

1 Like